Aussageverweigerungsrecht: Wann hat man ein „Recht zu schweigen“?
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Personen, die von Strafverfolgungsbehörden, den sogenannten Ermittlungsbehörden, einer Straftat verdächtigt werden, müssen je nach Verdachtsgrad eine Reihe von Grundrechtsbeeinträchtigungen hinnehmen. Typische Beispiele hierfür sind die Hausdurchsuchung, die Vorführung vor dem Ermittlungsrichter oder die Untersuchungshaft. Allerdings haben auch die von den Ermittlungsbehörden verfolgten Personen Rechte, die zu beachten sind.
Was ist das Aussageverweigerungsrecht?
Das Aussageverweigerungsrecht ist eine Säule des Rechtsstaates und eine zwingende Voraussetzung für ein faires Verfahren. Es ist das Recht eines jeden, den man verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben, in einem Strafverfahren nicht gegen sich selbst aussagen zu müssen (nemo tenetur se ipsum accusare).
Beschuldigter ist über seine Rechte zu belehren
Das Aussageverweigerungsrecht hat seine gesetzliche Verankerung in § 136 und § 163a Strafprozessordnung (StPO) und auch in § 55 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Das Gesetz bestimmt, dass der Verdächtige, den man im Ermittlungsverfahren „Beschuldigter“ nennt, vor der ersten Vernehmung belehrt werden muss. Das Ermittlungsverfahren beginnt, sobald die Ermittlungsbehörden Kenntnis von dem Anfangsverdacht einer Straftat erhalten, zum Beispiel durch eine Strafanzeige.
In so einem Fall nehmen zum Beispiel Polizeibeamte Kontakt zu Zeugen und zum Beschuldigten auf, um diese zu vernehmen. Vor der Vernehmung muss der Beschuldigte über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt werden. Daneben muss er erfahren, aus welchem Grund er als Beschuldigter vernommen werden soll, insbesondere welche Tat er begangen haben soll, und dass er das Recht hat, in jedem Stadium des Verfahrens einen Anwalt seiner Wahl zu befragen und hinzuzuziehen.
Möchte der Beschuldigte einen Verteidiger befragen, sind ihm Informationen zu geben, wie er einen Verteidiger kontaktieren kann, und er ist auf anwaltliche Notdienste hinzuweisen. Zuletzt ist er darüber zu belehren, dass er die Erhebung von Entlastungsbeweisen beantragen kann. Hat der Beschuldigte ein Recht auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers, ist er darauf, aber auch auf etwaige Kostenfolgen hinzuweisen.
Belehrungspflicht bei jeder ersten Vernehmung
Über das Aussageverweigerungsrecht ist der Beschuldigte bei jeder ersten Vernehmung durch die Polizei und Staatsanwaltschaft, bei der ersten Vernehmung durch den Ermittlungsrichter und bei der ersten Vernehmung durch das Gericht nach Anklageerhebung in der Strafverhandlung zu belehren. Wird der Verdächtige nicht oder unzureichend belehrt, darf seine Aussage nicht verwertet und gegen ihn verwendet werden.
(FMA)
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Rechtstipps zu "Aussageverweigerungsrecht" | Seite 6
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16.05.2024 Rechtsanwältin Claudia Wüllrich„… in diesen Verfahren ist es überaus wichtig, dass der Beschuldigten konsequent von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht und der Kontakt zu den Ermittlungsbehörden ausschließlich über den Strafverteidiger …“ Weiterlesen
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02.05.2016 Rechtsanwalt Pierre Weigand„… sollten Sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und nichts zur Sache sagen! Dieses Recht steht Ihnen zu und kann nicht zu Ihren Lasten ausgelegt werden. Weisen Sie also die Polizeibeamten höflich daraufhin …“ Weiterlesen
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18.04.2016 Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner„… kann dann nur schwerlich die bereits gemachte Aussage in ein anderes Licht rücken. Vor einer Konsultation mit einem Anwalt sollte deshalb jeder Beschuldigte von dem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch …“ Weiterlesen
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31.03.2016 Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner„… sollte von dem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden. Sollte es tatsächlich zu einem Strafprozess kommen, weil sich der Anfangsverdacht erhärtet, wird selbst ein guter Strafverteidiger die bereits …“ Weiterlesen
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23.01.2016 Rechtsanwalt Philipp Adam„… die Sache richtig zu stellen, jedoch auch hier gilt der allgemeine Rat: Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und schalten Sie einen erfahrenen Strafverteidiger …“ Weiterlesen
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15.01.2016 Rechtsanwalt Kai Schnabel„… belasten. Daher steht Ihnen insbesondere ein Aussageverweigerungsrecht zu. Ich empfehle Ihnen dringend, gegenüber den Strafverfolgungsbehörden keine Angaben zur Sache zu machen …“ Weiterlesen
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06.10.2015 Rechtsanwalt und Notar Michael Friedrich„… Fall über den Vorwurf selbst mit den Beamten oder der Staatsanwaltschaft. Spontanäußerungen werden zu Ihrem Nachteil gereichen. Machen Sie daher von Ihrem Aussageverweigerungsrecht umfassend Gebrauch …“ Weiterlesen
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02.10.2015 Rechtsanwältin Simone Fischer„… “ oder „ab und zu“ Gras rauchen oder Ähnliches. Machen Sie am besten gar keine Angaben und berufen Sie sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht! Lediglich die Behauptung des einmaligen Konsums reicht in manchen …“ Weiterlesen
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19.08.2021 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… , das Auskunftsverweigerungsrecht und das Aussageverweigerungsrecht. Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht eines Beschuldigten vor Gericht oder gegenüber Ermittlungsbehörden keine Angaben …“ Weiterlesen
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18.05.2015 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… macht. Er kann aber auch von seinem Zeugnis – bzw. Aussageverweigerungsrecht nach den §§ 52, 55 StPO (Strafprozessordnung) Gebrauch machen. Dann muss er jedoch mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen. Kfz …“ Weiterlesen
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23.04.2015 Rechtsanwältin Adrijana Blazevska-Gkiztavidis„… wird. Aus diesem Verständnis heraus ist es nicht erforderlich einen konkreten Widerspruch zu erheben, wenn etwa ein Zeuge von seinem Aussageverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen (§ 52 StPO) Gebrauch macht …“ Weiterlesen
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13.03.2015 Rechtsanwalt Steffen Hammer(zu VG Koblenz, Urteil vom 13.01.2015 – 4 K 215/14.KO) Eine Pkw-Halterin, die mit ihrem Pkw die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 48 Kilometer pro Stunde überschritten hat, kann einer Fahrtenbuchaufl … Weiterlesen
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26.02.2015 Rechtsanwalt Philipp Adam„… etwas ausfüllen. Doch auch hier ist zu beachten, dass man nun Beschuldigter im Strafverfahren ist. Das heißt: Machen Sie in jedem Fall von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sie sagen also …“ Weiterlesen
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05.01.2015 Rechtsanwältin Alexandra Braun„… - und das Aussageverweigerungsrecht müssen Sie vor der Vernehmung belehrt werden. Sofern Sie Beschuldigter sind, muss Sie der Vernehmungsbeamte darüber belehren, dass Sie schweigen dürfen. Aus Ihrem Schweigen dürfen keine …“ Weiterlesen
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02.01.2015 Rechtsanwalt Kristian Kreuter„… von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen sollte. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens hat der Strafverteidiger auch Gelegenheit, direkt mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt zu treten, um je …“ Weiterlesen
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01.04.2018 Rechtsanwalt und Strafverteidiger Gregor Samimi | Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht„… , von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Der von Ihnen beauftragte Fachanwalt wird gegenüber der Ermittlungsbehörde Ihre Vertretung anzeigen und für Sie Akteneinsicht beantragen …“ Weiterlesen
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14.08.2014 Rechtsanwältin Susan Rechenbach-Auerswald„… bei Vernehmungen durch den Staatsanwalt oder Richter Angaben zur Sache machen, sofern ihm nicht unter bestimmten Umständen ein Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht, z.B. weil er mit der beschuldigten Person …“ Weiterlesen
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16.05.2014 Rechtsanwalt Björn Schüller„… Aussagen bei der Polizei und anderen Ermittlungsbehörden - machen Sie eisern von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, bevor Sie professionelle Beratung in Anspruch genommen haben! Wenn Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, zögern Sie nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen.“ Weiterlesen
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13.05.2014 Rechtsanwalt Ralf Kaiser„… insbesondere bei der Hausdurchsuchung auch pflichtgemäß auf ihre Rechte (insb. das Aussageverweigerungsrecht, im Volksmund auch "Schweigerecht" genannt) hinweist und darauf achtet, dass etwaig neugierig …“ Weiterlesen
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22.11.2017 Rechtsanwalt Christian Demuth„… bleiben sämtliche Verteidigungsoptionen gewahrt. Angaben zur Sache gegenüber den Ermittlungsbehörden sollte unbedingt unterbleiben (Aussageverweigerungsrecht). Schweigen ist immer Gold! Die Folgen …“ Weiterlesen
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07.09.2021 Rechtsanwältin Alexandra Braun„… in einem Verfahren müssen Sie keine Angaben machen, Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht. Davon sollten Sie auch unbedingt Gebrauch machen, es kann Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden …“ Weiterlesen
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19.11.2013 Rechtsanwältin Alexandra Braun„… sind. Über etwaige Aussagen von Zeugen können Sie nur spekulieren. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass Ihnen Angaben zur Sache schaden. Das Aussageverweigerungsrecht ist eines der wichtigsten Rechte …“ Weiterlesen
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12.02.2013 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… DAR 2013, Heft 1, Umschlagseite IV). Auch der Halter, dem die Tat selbst vorgeworfen wird und der sich als Betroffener auf ein Aussageverweigerungsrecht im Bußgeldverfahren stützen darf …“ Weiterlesen
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29.11.2012 Rechtsanwältin Alexandra Braun„Sollten Sie einer Straftat beschuldigt werden, so sollten Sie immer zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und schweigen. Dies gilt auch und gerade, wenn Sie unschuldig …“ Weiterlesen