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Erbfolge - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 4 Minuten Lesezeit
Erbfolge - was Sie wissen und beachten müssen!
  • Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge.
  • Sie gilt auch, wenn ein Testament unwirksam ist, erfolgreich angefochten oder widerrufen wurde.
  • Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn die testamentarische Erbeinsetzung ausgeschlagen wurde.
  • Verwandte erben entsprechend ihrem Verwandtschaftsgrad.

Wann gilt die gesetzliche Erbfolge?

Falls es kein Testament oder keinen Erbvertrag gibt, legt der Gesetzgeber per Gesetz fest, wer erben soll. Dies wird auch als „gesetzliche Erbfolge“ oder „gesetzliches Erbrecht“ bezeichnet und legt fest, wer einen gesetzlichen Erbanspruch hat. Darüber hinaus gilt die gesetzliche Erbfolge, wenn ein Testament unwirksam ist, eine Testamentsanfechtung erfolgreich war oder ein Testament zu Lebzeiten widerrufen wurde.

Wie viel erben die Verwandten?

Wenn kein anderer Erbe festgelegt wurde, erben die Angehörigen des Erblassers. Wer wie viel erbt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Dabei werden Verwandte in verschiedene sog. „Ordnungen“ eingeteilt. Als Erstes erben Verwandte erster Ordnung, danach Verwandte zweiter Ordnung und zuletzt Verwandte dritter Ordnung. Dies bedeutet, dass Verwandte zweiter Ordnung erst dann erben, wenn es keine Verwandten erster Ordnung gibt etc.

  • Verwandte erster Ordnung

Als Verwandte erster Ordnung gelten direkte Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, Enkel und Urenkel. Zu den direkten Nachkommen des Verstorbenen gehören auch nichteheliche und adoptierte Kinder. Auch Kinder, die nicht vom Erblasser abstammen, aber während der Ehe geboren wurden, gehören zu Verwandten erster Ordnung. Entscheidend ist, dass der Erblasser die Vaterschaft anerkannt hat und dass ein Verwandtschaftsverhältnis, zumindest rechtlich, besteht. Stief- und Pflegekinder gelten dagegen nicht als Verwandte erster Ordnung.

  • Verwandte zweiter Ordnung

Die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Geschwister, Neffen und Nichten, zählen zur zweiten Ordnung. Wenn es keine Verwandten erster Ordnung gibt und beide Eltern noch leben, fällt der Nachlass des Verstorbenen zu gleichen Teilen an die Eltern. Falls ein Elternteil bereits verstorben ist, erbt der überlebende Ehegatte 50 % und die Geschwister den Rest.

  • Verwandte dritter Ordnung

Sowohl die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousinen und Cousin) sind Verwandte der dritten Ordnung. Auch hier gilt: Wenn die Großeltern bereits verstorben sind, erben deren Kinder und deren Abkömmlinge, also Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen.

  •  Verwandte vierter Ordnung

Urgroßeltern, Großonkel, Großtanten, Großcousinen und Großcousins sind Verwandte vierter Ordnung.

Wie viel erbt der Ehegatte?

Viele gehen davon aus, dass der überlebende Ehepartner automatisch Alleinerbe wird, wenn der Ehegatte verstorben ist. Das ist jedoch nur der Fall, wenn es weder Kinder des Verstorbenen, noch Eltern und deren Abkömmlinge oder Großeltern des Verstorbenen gibt, denen ein gesetzliches Erbrecht zustehen würde.

Der Ehegatte bzw. Lebenspartner kann nur erben, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Erbfalls bestanden hat. Das bedeutet, dass die Ehe weder rechtskräftig geschieden noch für nichtig erklärt werden darf. Wenn der Erblasser bereits die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hat, kann der überlebende Noch-Ehegatte keinen erbrechtlichen Anspruch geltend machen.

Obwohl Ehegatten nicht miteinander verwandt sind, steht ihnen ein gesetzliches Erbrecht zu. Die Höhe des Erbteils ist abhängig von folgenden Fragen:

  • Gibt es Verwandte des Erblassers?
  •  Zu welcher Ordnung gehören sie?
  • In welchem ehelichen Güterstand bestand die Ehe beim Tod des Ehegatten?

Wenn es kein Testament oder keinen Erbvertrag gibt, erbt der Ehepartner des Erblassers neben dessen Kindern und bildet mit ihnen zusammen eine Erbengemeinschaft. Der eheliche Güterstand bestimmt dabei die Höhe des Erbteils:

  • Zugewinngemeinschaft
  • Gütertrennung
  • Gütergemeinschaft

Wie hoch ist der Erbteil des Ehegatten bei einer Zugewinngemeinschaft?

Eine Zugewinngemeinschaft liegt vor, wenn es keinen Ehevertrag gibt. In diesem Fall erbt der überlebende Ehepartner neben den Kindern des Verstorbenen ein Viertel der Erbmasse (§ 1931 Abs. 1 BGB) sowie ein weiteres Viertel als sog. „pauschalen Zugewinnausgleich“ (§§ 1931 Abs. 3, 1371 BGB).

Beispiel:

  • Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses, die beiden Kinder je ein Viertel.
  • Wenn die Ehe kinderlos geblieben ist, erbt der Ehegatte drei Viertel des Nachlasses, ein Viertel können Verwandte zweiter Ordnung beanspruchen (z. B. Eltern, Geschwister).

Wie viel erbt der Ehegatte im Falle einer Gütertrennung?

Falls in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart wurde, so erbt der überlebende Ehepartner

  • neben Verwandten erster Ordnung ein Viertel des Nachlasses
  • neben Verwandten zweiter Ordnung die Hälfte des Nachlasses.

Wenn es nur Erben der dritten Ordnung gibt, geht der komplette Nachlass an den überlebenden Ehegatten.

Wie viel erbt der Ehegatte bei einer Gütergemeinschaft?

Wurde im Ehevertrag eine Gütergemeinschaft vereinbart, so gilt die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall hat der überlebende Ehegatte neben Erben erster Ordnung Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses. Falls es keine Erben erster Ordnung gibt, erhöht sich der Erbteil auf die Hälfte des Nachlasses, wenn es Erben der zweiten oder dritten Ordnung gibt.

Wann erbt der Staat?

Wenn im Erbfall kein Ehegatte oder erbberechtigte Verwandte ermittelt werden konnte oder alle Erben das Erbe ausgeschlagen haben, wird dasjenige Bundesland gesetzlicher Erbe des Erblassers, in dem er gelebt hat (§ 1936 BGB). Dies geschieht aber erst, nachdem umfangreiche Ermittlungen ergebnislos geblieben sind und keine lebende Verwandten des Erblassers gefunden werden konnten.

Foto(s): ©AdobeStock

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Rechtstipps zu "Erbfolge" | Seite 43

  • 28.01.2014 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.
    „… bestimmte Unterstützungen verspricht. Viele möchten aber auch schlichtweg nur ihre Erbfolge schon zu Lebzeiten fest regeln, um nicht im Alter damit gegebenenfalls überfordert zu sein oder sich nur …“ Weiterlesen
  • 13.01.2014 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.
    „… des Erblassers, also seine Kinder, Enkel etc. Lebt ein Kind des Erblassers, so schließt es dadurch seine eigenen Kinder von der Erbfolge aus, d.h. dass, ein Enkelkind seine Großeltern nur beerbt …“ Weiterlesen
  • 07.01.2014 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
    „… ausdrücklich „aus allen Berufungsgründen", das heißt, aufgrund gesetzlicher und auch testamentarischer Erbfolge, zu erklären. 4. Welche Frist gilt für die Ausschlagung? Die Ausschlagung ist nur wirksam …“ Weiterlesen
  • 02.01.2014 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.
    „… als Alleinerben bestellt worden. Die Erblasserin widerrief das Testament später durch notarielle Urkunde und erklärte, vorerst kein Testament erstellen zu wollen, so dass es bei der gesetzlichen Erbfolge …“ Weiterlesen
  • 26.11.2013 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.
    „… bei der Umsetzung der Erbschaft notwendig sein, z.B. wenn gegenüber Versicherern und Banken das Erbrecht nachgewiesen werden muss oder Immobilien umgeschrieben werden müssen. Auch kann bei Zweifeln über die Erbfolge …“ Weiterlesen
  • 21.11.2013 GKS Rechtsanwälte
    „… auf den so genannten Pflichtteil, der nur die Hälfte dessen Wert ist, was die ansonsten gültige gesetzliche Erbfolge dem Ex-Partner zubilligen würde. Die Handlungsaufforderung ist daher eine einfache: Schon …“ Weiterlesen
  • 30.10.2013 Traphan Graute Bremer Rechtsanwälte und Fachanwälte
    „… aus dem die Erbfolge eindeutig hervorging. In den Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) der Sparkassen heißt es in Ziff. 5: „Nach dem Tode des Kunden kann die Sparkasse zur Klärung der rechtsgeschäftlichen …“ Weiterlesen
  • 23.10.2013 Bartholomäus Günthner & Partner
    „… kann dies zur Unwirksamkeit des gesamten Testaments führen. Dies hat zur Folge, dass der niedergeschriebene Wille unbeachtet bleibt und die gesetzliche Erbfolge eintritt.“ Weiterlesen
  • 14.10.2013 GKS Rechtsanwälte
    „… verlangen können. Liegt lediglich ein handschriftliches Testament vor oder ergibt sich aus dem notariellen Testament die Erbfolge nicht klar, muss der Erbe einen Erbschein vorlegen, um das Erbe …“ Weiterlesen
  • 10.10.2013 Rechtsanwalt Martin Klein
    „… gegenüber den Banken nur noch dann erforderlich, wenn ohnehin ein Erbschein benötigt wird, d. h. wenn weder Testament noch Erbvertrag existiert und die Erbenstellung aufgrund gesetzlicher Erbfolge eintritt. (Quelle: BGH, Urteil vom 08.10.2013, Az.: XI ZR 401/12)“ Weiterlesen
  • 07.10.2013 GKS Rechtsanwälte
    „… Willen des Erblassers mussten sich seine Erben daher mit der gesetzlichen Erbfolge begnügen - und das Erbe höchstwahrscheinlich anders als vom Erblasser gewollt aufteilen. Unbedingt Kopie …“ Weiterlesen
  • 08.10.2019 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… die Beschwerde zweier Geschwister. Ihre Eltern waren kurz nacheinander verstorben. Die Erbfolge hatten sie in einem notariell beurkundeten Erbvertrag geregelt. Ihren beiden Kindern hinterließen …“ Weiterlesen
  • 18.08.2022 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… von erheblicher Bedeutung vor eventuellen Missbräuchen durch die Eltern schützen. Steuertipp: Immobilienübertragung als vorweggenommene Erbfolge Eltern können im Wege der vorweggenommenen Erbfolge …“ Weiterlesen
  • 06.08.2013 anwalt.de-Redaktion
    „… Beschwerde beim OLG München ein. Das entschied nun, die Erbeinsetzung aus dem handschriftlichen Testament sei nichtig. Die Erbfolge richte sich stattdessen nach dem früheren Testament von 2003 …“ Weiterlesen
  • 02.08.2013 Dr. Sonntag Rechtsanwälte
    „… finanzieller Angelegenheiten. Zum anderen war auch der Zeitraum nicht angegeben, der vor dem Tod liegen sollte. Da das Testament nichtig war, trat die gesetzliche Erbfolge ein.“ Weiterlesen
  • 31.07.2013 Kanzlei Ruskov & Kollegen
    „… inbegriffenen Rechte und Pflichte erklärt. Das gilt für die gesetzliche Erbfolge, als auch für die Erbfolge laut einem Testament. Gemäß Art. 54, Abs. 1 GE kann die Annahme nicht befristet …“ Weiterlesen
  • 16.07.2013 Heinz Rechtsanwälte
    „… sein und auch die Existenz und der Inhalt Ihres Testaments nicht nachgewiesen werden können, dann tritt - wie ohne Testament - die gesetzliche Erbfolge ein. Es erben dann Ihre lieben Verwandten, wobei die näheren …“ Weiterlesen
  • 02.07.2013 Rechtsanwälte Brandt, Weinreich & Abel
    „… . Sollten in dem Testament benannte Personen bereits verstorben sein, wird das Nachlassgericht die Vorlage von deren Sterbeurkunde verlangen. Wesentlich schwieriger wird es, wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt …“ Weiterlesen
  • 27.06.2013 Anwalt Armin Gutschick
    „… von Pflichtteilen, erfüllt. Die Erstellung eines Testaments ist immer dann sinnvoll, wenn der Erblasser seinen Nachlass nicht entsprechend der gesetzlichen Erbfolge verteilen möchte. Vor der Erstellung …“ Weiterlesen
  • 14.06.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer
    „… Urlaubsabgeltungsanspruch ihrer Mutter im Wege der Erbfolge erworben. Denn der Urlaubsabgeltungsanspruch war bei Tod der Mutter noch nicht entstanden und deshalb auch nicht Bestandteil …“ Weiterlesen
  • 24.05.2013 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)
    „… Wer den Erbschein auf Grund gesetzlicher Erbfolge beantragt, muss durch öffentliche Urkunden die Verhältnisse nachweisen, auf denen sein Erbrecht beruht. Er muss also Geburts- und Sterbeurkunden …“ Weiterlesen
  • 23.05.2013 Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr
    „… weitreichende Ansprüche haben können. Ausgangslage im deutschen Erbrecht ist die sogenannte „gesetzliche Erbfolge". Vereinfacht dargestellt sind nach dieser bei Fehlen einer Erbeinsetzung durch Testament …“ Weiterlesen
  • Testamente
    22.05.2013 Rechtsanwaltskanzlei Pommerening & Breitenbach
    „… ? Mein Vorschlag lautet: Überlegen Sie, ob die gesetzliche Erbfolge Ihre Erbsituation (in den verschiedenen denkbaren Alternativen)n zufriedenstellend löst. Ist das nicht der Fall, machen Sie ein Testament …“ Weiterlesen
  • 06.05.2013 Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker
    „… Rechte und Pflichten (wie Forderungen, Eigentum) sind hingegen wie folgt vererblich: 1. Die gesetzliche Erbfolge: Die gesetzliche Erbfolge kommt zur Anwendung, wenn kein gültiges Testament …“ Weiterlesen