Existenzgründung - was Sie wissen und beachten müssen!
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Sich die Arbeit selbst einteilen zu können, flexible Arbeitszeiten und -orte zu haben und dabei auch noch gutes Geld zu verdienen – davon träumen viele. Eine Existenzgründung ist allerdings ein großer Schritt und sollte reiflich überlegt und von langer Hand geplant werden. Damit die Existenzgründung gelingt und erfolgreich ist, müssen Sie einiges beachten.
Geschäftsidee
Egal ob ein eigener Handwerksbetrieb oder Laden, ein Onlineshop oder ein Fitnessstudio – der erste Schritt zur Selbstständigkeit und in die Existenzgründung ist die Geschäftsidee. Eine Geschäftsidee ist quasi Ihr Konzept, mit dem Sie Ihre wirtschaftliche Existenz aufbauen möchten, und somit immer der Startpunkt Ihrer Existenzgründung.
Wie findet man eine Geschäftsidee?
Da es keinen festen Fahrplan gibt, mit dem Sie die perfekte Geschäftsidee finden können, ist es nahezu egal, ob Sie einen Geistesblitz unter der Dusche haben oder die Geschäftsidee aus einem bestehenden Problem resultiert. Ihre Idee muss auch nicht komplett neu sein – manchmal reicht es aus, bestehende Geschäftsideen weiterzuentwickeln und diese auf neue Märkte zu übertragen. Bei der Suche nach Ihrer Geschäftsidee kann es jedoch helfen, sich über wirtschaftliche Trends, Marktstudien und gut laufende Branchen zu informieren.
Geschäftsidee – und nun?
Wenn Sie Ihre Geschäftsidee gefunden haben, können Sie diese im Rahmen eines Businessplans ausarbeiten. Ein Businessplan oder auch Unternehmenskonzept, ist der schriftliche Leitfaden für die Gründung bzw. den Aufbau Ihres Unternehmens. Ein Businessplan ist eine Orientierungshilfe, damit Sie wirtschaftlich und persönlich sinnvolle Entscheidungen treffen. Außerdem benötigen Sie den Businessplan, um Fördermittel für Ihre Existenzgründung zu erhalten.
Der Businessplan sollte Folgendes enthalten:
- Geschäftsidee: Alleinstellungsmerkmal Ihrer Idee
- Profil: Erzählen Sie von sich und Ihrer Motivation.
- Produkt/Dienstleistung: Beschreibung Ihres Produkts bzw. Ihrer Dienstleistung
- Marketing und Vertrieb: Wie und wo wird das Produkt verkauft?
- Finanzen: benötigte Gelder
- Zukunftsaussichten: langfristige Planung
Bei der Planung und Vorbereitung ist man aber nicht auf sich allein gestellt, sondern man kann sich an eine Vielzahl verschiedener Stellen wenden. Hierzu zählen beispielsweise regionale Gründungsinitiativen, Gründerseminare bei den Industrie- und Handelskammern oder freie Gründungs- bzw. Unternehmensberater.
Existenzgründung auch ohne eigene Idee?
Sie wollen unbedingt Ihr eigener Chef sein, aber eine Geschäftsidee fällt Ihnen einfach nicht ein? Dann ist vielleicht ein Franchiseunternehmen eine Alternative für Sie. Franchise macht die Existenzgründung auch ohne Geschäftsidee möglich. Beim Franchising wird Ihnen von einem bereits bestehenden Unternehmen das Unternehmenskonzept und die Geschäftsidee quasi geliehen. Dies erfolgt selbstverständlich nicht umsonst, sondern gegen Entgelt. Sie als Existenzgründer können das ausgereifte Konzept benutzen und selbstständig an Ihrem gewünschten Standort umsetzen. Der Nachteil von Franchise-Systemen ist wohl, dass Sie sich an bestimmte Vorgaben halten und einen Teil der Erlöse abgeben müssen. Bei dieser Alternative der Existenzgründung sind Sie also nicht ganz frei in Ihren Entscheidungen.
Existenzgründung auch ohne viel Geld?
Für eine Existenzgründung müssen Sie kein großes Vermögen besitzen, denn es existiert eine Vielzahl an Fördermitteln, die Sie in Anspruch nehmen können. So gibt es beispielsweise KfW-Förderkredite, einen Gründungszuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus (ALG 1) oder auch staatlich geförderte Existenzgründungsberatungen.
Finanzcheck
Ein gewisses Startkapital zu haben, entweder für die Ausstattung oder Miete der Büro- oder Geschäftsräume, für Angestellte oder Kraftfahrzeuge, erleichtert den Einstieg in die Existenzgründung. Hierfür ist es zunächst notwendig, dass schon vor Beginn der Selbstständigkeit alle betrieblichen (z.B. Miete, Strom, Telefon usw.) und alle privaten Fixkosten (z.B. Miete, Lebensmittel, Urlaub u.a.) aufgelistet werden, um sicherzustellen, dass die Erträge des Unternehmens höher ausfallen als die laufenden Kosten, denn erst dann kann man sicher sein, dass sich die Geschäftsidee überhaupt rechnet. Der Idealfall ist der, dass der Gründer etwas Eigenkapital besitzt, das er in das Unternehmen einbringen kann. Für den darüber hinaus gehenden Finanzierungsbedarf sollte man sich wegen Krediten bzw. Darlehen zunächst bei seiner Hausbank oder Haussparkasse, der KfW Mittelstandsbank oder den zuständigen Kammern beraten lassen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Finanzierung rechtzeitig und außerdem in realistischer Höhe beantragt werden sollte.
Öffentliche Förderprogramme von Banken und Sparkassen
Neben den klassischen Krediten oder Darlehen über Banken oder Sparkassen gibt es über öffentliche Förderprogramme für Existenzgründer, durch die EU, den Bund und die Länder die Möglichkeit, Startkapital zu erhalten. Diese Gelder müssen bei der Hausbank vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beantragt werden. Eine rückwirkende Bewilligung von Fördermitteln ist mit Ausnahme der sog. Investitionszulage nicht möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Existenzgründer eine ausreichende kaufmännische und fachliche Qualifikation nachweisen kann und dass die Existenzgründung geeignet ist, die Haupterwerbsgrundlage für den Gründer zu bilden. Beispiele für öffentliche Förderprogramme sind das KfW-StartGeld, der KfW-Unternehmerkredit oder der ERP-Startfonds.
Gründerzuschuss
Den Gründerzuschuss gibt es seit dem 1. August 2006 wobei er aus dem Existenzgründerzuschuss und dem Überbrückungsgeld als neues einheitliches Förderinstrument entstanden ist. Der Gründerzuschuss kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Mit diesem Gründerzuschuss sollen vor allem Arbeitslose bei ihrem Einstieg in die Selbständigkeit unterstützt werden.
Der Gründerzuschuss wird in zwei Phasen ausbezahlt: Die Existenzgründer erhalten in den ersten neun Monaten der Selbstständigkeit einen Zuschuss in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) III, welches bei Arbeitslosen mit mindestens einem Kind, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, 67 % des pauschalierten Nettoentgelts (erhöhter Leistungssatz) beträgt. Bei den übrigen Arbeitslosen werden 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (allgemeiner Leistungssatz) ausgezahlt. Zusätzlich wird ein Pauschalbetrag von 300 Euro für die soziale Absicherung, wie z.B. Kranken- und Pflegeversicherung und Altersvorsorge, gezahlt. An die ersten neun Monate kann sich eine Phase von weiteren sechs Monaten anschließen, in der dann nur noch die 300 Euro zur sozialen Absicherung gezahlt werden. Hierfür muss aber die hauptberufliche unternehmerische Aktivität und Geschäftstätigkeit nachgewiesen werden.
Voraussetzungen für den Gründerzuschuss sind, dass durch die Existenzgründung die Arbeitslosigkeit beendet und eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit aufgenommen werden muss. Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen vorliegen und die persönliche und fachliche Eignung zur Selbstständigkeit muss dargelegt werden. Eine fachkundige Stelle, z.B. Gründungszentrum, Handwerkskammer, Steuerberater, begutachtet das Existenzgründungsvorhaben anhand des Businessplans und bestätigt die Tragfähigkeit des Konzepts.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang aber, dass der Gründungszuschuss für Existenzgründer dem Lebensunterhalt dient und deshalb auf das Elterngeld (Sozialgericht Dresden, Beschl. v. 18.02.2009, Az.: S 30 EG 1/09 ER) angerechnet wird. Außerdem ist der Gründungszuschuss als Einkommen bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen (Bundessozialgericht, Urt. v. 06.12.2007, Az.: B 14 /7b AS 16/06 R). Allerdings ist der Gründerzuschuss nicht zu versteuern.
Den Risiken der Existenzgründung entgegenwirken
Versicherungen
Wer sich als Existenzgründer selbstständig macht muss daran denken, dass er von jetzt an alle Risiken selbst tragen muss. Daher ist es besonders wichtig sich durch die richtigen und passenden Versicherungen so weit wie möglich abzusichern.
Wichtige betriebliche Versicherungen sind beispielsweise die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung gegen betriebliche Schadensfälle, die Betriebsunterbrechungsversicherung, die Einbruchdiebstahlversicherung und die Feuerversicherung. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Versicherungen, die je nach Branche sinnvoll sind.
Im Bereich der persönlichen Versicherungen muss das größte Kapital des Existenzgründers, nämlich seine Gesundheit, so gut wie möglich abgesichert werden. Dazu gehört in jedem Fall eine Krankenversicherung, die je nach Einkommen oder vorheriger Tätigkeit gesetzlich oder privat sein kann. Sinnvoll ist auch eine Krankentagegeldversicherung, denn wenn ein Selbstständiger arbeitsunfähig erkrankt fallen seine Einkünfte weg. Genau hier greift die Krankentagegeldversicherung ein, die pro Krankheitstag den versicherten Betrag als „Einkommensersatz” ausbezahlt. Besonders wichtig ist für Selbstständige auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die dann eine monatliche Rente auszahlt, wenn der Unternehmer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Auch bei den persönlichen Versicherungen gibt es noch Versicherungen, die je nach Unternehmen bedacht werden sollten.
Bezüglich der Rentenversicherung ist es so, dass die meisten Unternehmer oder Freiberufler keine Verpflichtung mehr haben, in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen. Diese Verpflichtung besteht insbesondere für Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler und Publizisten. Allerdings bleiben alle Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung erhalten, die man als Arbeitnehmer erworben hat. Für Selbstständige kommt als private Rentenversicherung beispielsweise die Rürup-Rente in Betracht und es sollten Rücklagen gebildet werden durch Sparverträge, Immobilienbesitz, Aktien usw.
Steuern
Wie bereits oben kurz angedeutet, ist es wichtig, sich bereits vor Unternehmensgründung mit dem Thema Steuern auseinanderzusetzen. Für die steuerliche Belastung des neu gegründeten Unternehmens ist die Größe des Unternehmens, die Wahl der Rechtsform und die Tätigkeit als Gewerbetreibender oder Freiberufler entscheidend, denn es können sich bei der Besteuerung erhebliche Unterschiede ergeben. Grundsätzlich kommen je nach Rechtsform die Umsatz- bzw. Vorsteuer, die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und/oder die Körperschaftssteuer in Betracht. Daneben existiert auch eine spezielle Regelung für Kleinunternehmer, die spezielle Erleichterungen in Bezug auf die Abführung von Umsatzsteuern, die Buchführung und die Gewinnermittlung enthält. Zu all diesen steuerlichen Fragen sollte sich ein Existenzgründer bereits frühzeitig mit einem Steuerberater zusammensetzen, um die für das neue Unternehmen günstigste Regelung zu finden.
Achtung: Spätestens einen Monat nach Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit bzw. Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft muss man bei seinem Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vorlegen, anhand dessen die zukünftigen Steuern festgelegt werden und eine neue Steuernummer vergeben wird.
Existenzgründung: Die passende Form wählen
Formen der Selbstständigkeit
Vor der Existenzgründung ist ebenfalls zu klären, ob man sich als Gewerbetreibender nach § 15 Einkommensteuergesetz (EStG) oder als Freiberufler selbstständig machen will oder machen kann. Dies ist beispielsweise in steuerlicher Hinsicht ein Unterschied, denn ein Gewerbetreibender unterliegt sowohl der Gewerbesteuer nach § 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) als auch der Einkommensteuer nach § 1 EStG. Die Einkünfte eines Freiberuflers hingegen sind nur einkommensteuerpflichtig. Zu den freien Berufen gehören nach § 18 I ESt. alle selbstständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten. Daneben gelten als Freiberufler alle Angehörigen der sog. Katalogberufe. Bei Angehörigen dieser Berufsgruppe steht die höchstpersönliche Erbringung einer Arbeitsleistung unter Einsatz ihrer geistigen Fähigkeiten im Vordergrund. Zu den Katalogberufen zählen: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnliche Berufe. Eine Abgrenzung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden erfolgt nach § 1 II Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG) durch die „besondere berufliche Qualifikation” und die „eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art”.
Rechtsformen des Unternehmens
Für den Schritt in die Selbstständigkeit ist die Wahl der geeigneten Rechtsform für das neue Unternehmen ein sehr wichtiger Punkt. Allerdings ist zu beachten, dass es die optimale Rechtsform nicht gibt, sondern, dass für jede mögliche Rechtsform sowohl Vor- als auch Nachteile sprechen. Zu unterscheiden ist zunächst danach, ob das Unternehmen einen oder mehrere Gründer hat. Grundsätzlich kommt für einen Existenzgründer vor allem ein Einzelunternehmen als Kaufmann oder Freiberufler in Betracht, für mehrere Gründer stellt die Personengesellschaft als GbR, OHG oder KG, die Kapitalgesellschaft wie GmbH oder Limited (Ltd.) oder die Partnerschaftsgesellschaft für Freiberufler mögliche Alternativen dar. Jede Rechtsform hat verschiedene Anforderungen bezüglich der Entstehung, des Kapitals, der Beteiligung am Gewinn oder Verlust, der Haftung, der Kapitalbeschaffung und der Steuern. Für die Wahl der richtigen Rechtsform stehen in allen Bundesländern Unternehmens- bzw. Existenzgründungsberater zu Verfügung.
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Rechtstipps zu "Existenzgründung" | Seite 5
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21.02.2016 Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen„… Förderbank. Ihre Aufgabe ist es auch, öffentliche Aufgaben zu realisieren. Im Zentrum allerdings steht die finanzielle Förderung des Mittelstandes und von Existenzgründern. Daneben vergibt …“ Weiterlesen
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05.02.2016 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion„… Laufleistung der Fahrzeuge und dem Abstellort. Außerdem hängt der Beitragssatz davon ab, welcher Art das Gewerbe ist und ob der Versicherungsnehmer ein Existenzgründer ist, was in der Regel zur Einstufung …“ Weiterlesen
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08.01.2016 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… /Existenzgründern Markenanmeldungen (national und international) Lizenzierung von Marken (Vertragsgestaltung) Geografische Herkunftsangaben Titelschutz (Domainnamen, Werktitel) Unternehmenskennzeichen …“ Weiterlesen
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27.12.2015 Rechtsanwalt Jörg Streichert„… Sonderregelungen gelten. Ihr Stammkapital kann zwischen 1,00 und 24.999,00 Euro liegen, damit soll Existenzgründern mit wenig Kapitalbedarf der Einstieg in eine "richtige" GmbH erleichtert werden. Sie muss …“ Weiterlesen
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27.11.2015 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… bis hin zur letztlichen Markenmeldung und übernehmen Aufgaben wie: Markenrecherche Markenüberprüfungen Markenrechtliche Beratung von Unternehmen/Existenzgründern Markenanmeldungen (national …“ Weiterlesen
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15.09.2015 Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich„… Personen, die im Rahmen der Existenzgründung Leasingverträge abgeschlossen haben, zu. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem Leasingobjekt um ein Auto, ein Motorrad, ein Schiff, eine Yacht …“ Weiterlesen
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14.09.2015 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„Das Problem fast Dr. Schulte wie folgt zusammen: „Ständig fragen Existenzgründer oder diejenigen, die einen wirtschaftlichen Neustart wagen wollen, nach der Möglichkeit eine Gesellschaft in Form …“ Weiterlesen
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18.06.2015 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… sich daher für den Weg in die Selbstständigkeit. Damit der Lebensunterhalt auch für die ersten Monate der Existenzgründung gesichert ist, können Empfänger von ALG I (Arbeitslosengeld I …“ Weiterlesen
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17.06.2015 Rechtsanwaltskanzlei Sabine Hermann„Soweit ein Arbeitsloser sich zu einer Existenzgründung entschließt, hat er grundsätzlich Anspruch auf einen Gründungszuschuss in Höhe von 300 € für 6 Monate, der weitere 9 Monate verlängert werden …“ Weiterlesen
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14.06.2015 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.„… , den Franchisegeber nicht zum „Unternehmensberater“ für den interessierten Existenzgründer zu machen. So reicht es grundsätzlich aus, dass der Franchisenehmer Zahlen benennt, die aus seiner Erfahrung bzgl …“ Weiterlesen
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26.04.2015 Rechtsanwältin Dipl.Jur Stefanie Lindner„… Rentenversicherung ausgelöst wird. Gerade Existenzgründer sind häufig zu wenig mit den rechtlichen Grundlagen vertraut und gehen wie selbstverständlich davon aus, der Gesellschafter-Geschäftsführer sei stets …“ Weiterlesen
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30.01.2015 Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili LL.M.„… Zinsen verurteilt. Betroffen sind davon sowohl Verbraucherdarlehen (z.B. Immobiliendarlehen) als auch Unternehmerkredite (z.B. zur Existenzgründung oder z.B. betriebliche Darlehen für Apotheken) sowie …“ Weiterlesen
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27.01.2015 Rechtsanwalt Sönke Höft„… bei möglicher Scheinselbstständigkeit besteht, ist der sicherste Weg das Statusfeststellungsverfahren einzuleiten. Tipp: Bei Existenzgründern gibt es in den ersten 2 Jahren der Tätigkeit viele Vereinfachungen. Sönke Höft“ Weiterlesen
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12.11.2014 Rechtsanwalt Peter Koch„… /Arbeitsmarkt/Methoden/Downloads/SelbststaendigkeitDeutschland_72013.pdf?__blob=publicationFile ). Die Motive für diese Art von Existenzgründungen sind unterschiedlich. Viele sehen …“ Weiterlesen
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28.08.2014 Rechtsanwalt Dr. André Ehlers„… oder eine Existenzgründung ein kleines Startkapital habe. Nach Beratung durch die Targobank wurden sodann gut 10.000 € in Zertifikate von Lehman Brothers investiert. Diese Anlage wurde …“ Weiterlesen
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11.06.2014 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… als auch das Eintragungsverfahren. Unser Leistungsangebot im Markenrecht umfasst: • Markenrecherche • Markenüberprüfungen • Markenrechtliche Beratung von Unternehmen/Existenzgründern • Markenanmeldungen …“ Weiterlesen
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15.02.2018 SH Rechtsanwälte„… bestanden hat. Ferner gilt seit dem 1. Januar 2004 eine Neuregelung für Existenzgründer: Durch Einfügen des Abs. 2a in § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wurde für Existenzgründer befristete …“ Weiterlesen
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24.02.2014 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… / Existenzgründern Lizenzierung von Marken (Vertragsgestaltung) Geografische Herkunftsangaben Titelschutz (Domainnamen, Werktitel) Unternehmenskennzeichen/Geschäftliche Bezeichnungen …“ Weiterlesen
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02.12.2013 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… ), und sogar für einen Arbeitslosen, der sich in der Phase der Existenzgründung befindet und der zum Zwecke des Werbens von Kunden auf die Nutzung seines Fahrzeuges angewiesen ist, wurde schon der Führerschein …“ Weiterlesen
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02.12.2013 Sperrer, Bette & Collegen„… bedrohen, sollte die geforderte Zahlung nicht geleistet werden, entschließen sich insbesondere kleine Unternehmer oder auch Existenzgründer, zu zahlen. Diesem Vorgehen hat der Bundesgerichtshof …“ Weiterlesen
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01.10.2013 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… konnte, dass er sich in der Phase der unmittelbar bevorstehenden Existenzgründung befindet und für diese Tätigkeit etwa zur Kundenakquise auf die Nutzung seines Fahrzeuges angewiesen war. Kein Gehör …“ Weiterlesen
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19.06.2013 Rechtsanwältin Helen Vollprecht„… einer Marke mit bereits geschützten Marken oder Unternehmensnamen kollidiert. Fazit: Gleich zu Anfang einer Existenzgründung oder einer Idee sollte das geplante Vorhaben rechtlich geprüft werden …“ Weiterlesen