Ordnungswidrigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Bußgeld für Corona-Verstoß nicht immer rechtmäßig
- Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Besonderheiten gibt es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten?
- Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?
- Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Rechte haben Betroffene beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit?
Die wichtigsten Fakten
- Zahlt man bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten sofort das Verwarnungsgeld, so entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
- Bei einer Straftat kann im Gegensatz zu einer Ordnungswidrigkeit sogar Freiheitsentzug drohen.
- In der Regel liegt die Verjährungsfrist bei einer Ordnungswidrigkeit bei sechs Monaten, die mit einem Bußgeld von maximal 1.000 Euro bedroht ist.
- Betroffene können sich im Anhörungsbogen zum Vorwurf der Ordnungswidrigkeit äußern und gegen einen womöglich erlassenen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Bußgeld für Corona-Verstoß nicht immer rechtmäßig
Infolge der Corona-Pandemie gelten in den Bundesländern zahlreiche unterschiedliche Beschränkungen wie inbesondere Kontaktverbote, Quarantänepflichten und Maskenpflichten. Verstöße sind als Ordnungswidrigkeiten zum Teil mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro bedroht. Grundlage der Bußgelder sind sogenannte Corona-Verordnungen der Bundesländer und das Infektionsschutzgesetz. Letzteres beinhaltet sogar Straftaten, die eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben können. Die Bußgelder sind jedoch nicht in jedem Fall gerechtfertigt und deshalb auch zu zahlen.
Corona-Bußgelder und wie Sie dagegen vorgehen können, nennt die Corona-Bußgeld-Seite.
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Bei einer Ordnungswidrigkeit, verkürzt OWi genannt, handelt es sich um eine rechtswidrige Gesetzesverletzung, die Ahndung mit einer Geldbuße erlaubt. Die Geldbuße wird auch als Bußgeld bezeichnet. Derartige Rechtsverstöße erachtet der Gesetzgeber als weniger schwerwiegend als eine Straftat, die anstelle eines Bußgelds regelmäßig mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.
Ein Bußgeldverfahren wird im Regelfall durch eine Verwaltungsbehörde eingeleitet. Die wesentliche gesetzliche Grundlage für die Ahndung und das Bußgeldverfahren bildet das Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz OWiG. Bußgeldverfahren werden entsprechend auchals Owi-Verfahren bezeichnet.
Neben Verstößen gegen zahlreiche Verwaltungsvorschriften wie etwa der Verletzung einer Meldepflicht zählen insbesondere Verkehrsverstöße zu den Ordnungswidrigkeiten. Neben dem Bußgeld droht die Straßenverkehrsordnung abhängig vom Verstoß zusätzlich Punkte an. Aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes kann eine Ordnungswidrigkeit zusätzlich zur Geldbuße ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten zur Folge haben.
Welche Besonderheiten gibt es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten?
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ist ein Verwarngeld von 5 bis zu 55 Euro möglich. kommt es unter der Voraussetzung, dass das Verwarngeld bzw. Verwarnungsgeld vom Betroffenen sofort bezahlt wird, nicht zu keinem Bußgeldverfahren. Die mögliche direkte Zahlung vor Ort in bar ist bundeslandabhängig. Die Zahlung eines schriftlichen Verwarnungbescheids ist zudem bis zu sieben Tage nach dessen Erhalt möglich. Typisches Beispiel dafür sind Strafzettel.
Zahlt die betroffene Person das Verwarngeld nicht rechtzeitig oder lehnt sie dieses ab, wird ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt. Dies ist meist mit weiteren Kosten für den Betroffenen verbunden.
Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?
Straftaten wie auch Ordnungswidrigkeiten kennzeichnen rechtswidrige Gesetzesverletzungen. Es existieren aber einige entscheidende Unterschiede.
Der Unrechtsgehalt wird bei Straftaten als höher angesehen als bei Ordnungswidrigkeiten. Das zeigt sich insbesondere an den Rechtsfolgen. In einem Strafverfahren ist im Falle einer Verurteilung statt eines Bußgeldes mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Daneben ist als Nebenstrafe ein Fahrverbot und als Nebenfolge der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts möglich.
Bezüglich der Verfolgung von Straftaten gilt das Legalitätsprinzip. Dieses besagt, dass Straftaten zu verfolgen und anzuklagen sind. Dagegen findet bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip Anwendung. Das bedeutet, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
Im Regelfall beträgt die Verjährungsfrist zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz zwischen sechs Monate bis zu drei Jahren. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können bereits nach drei Monaten verjähren. Das Ruhen oder die Unterbrechung der Verjährung kann jedoch zu Abweichungen und einer längeren Verjährungsdauer führen.
Dies ist aus verschiedenen Gründen möglich, wie u. a. eine erste Vernehmung des Betroffenen oder die Bekanntgabe eines gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens.
Von der Verfolgungsverjährung ist die Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden. Diese bestimmt, wann eine rechtskräftig festgesezte Geldbuße nicht mehr vollstreckt werden darf. Beträgt diese bis zu 1.000 Euro sind es drei Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung. Bei mehr als 1.000 Euro wird die Vollstreckung erst nach fünf Jahren infolge Verjährung verhindert.
Welche Rechte haben Betroffene beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit?
Bevor es zur Zustellung des eigentlichen Bußgeldbescheids kommt, ist dem vermeintlich Betroffenen jedoch stets die Möglichkeit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dies geschieht im Wege einer Anhörung zur Ordnungswidrigkeit. Der Betroffene erhält von der Bußgeldstelle zunächst einen Anhörungsbogen, der von ihm ausgefüllt werden kann. Es besteht aufgrund des Rechts, dass sich niemand selbst beschuldigen muss, jedoch keine Verpflichtung zum Ausfüllen.
Es ist möglich, gegen einen sofort oder erst darauf folgenden Bußgeldbescheid binnen einer Frist von zwei Wochen nach dessen Zustellung Einspruch bei der zuständigen Behörde einzulegen. Hierbei ist es bereits empfehlenswert, einen im jeweiligen der Ordnungswidrigkeit zuzuordnenden Rechtsgebiet fachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, wie etwa im Verkehrsrecht beim Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Anwalt kann die Erfolgsaussichten eines Vorgehens einschätzen, eine geringere Sanktion oder gar eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
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Rechtstipps zu "Ordnungswidrigkeit" | Seite 69
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14.11.2011 Rechtsanwalt Nikolai Odebralski„… . Die Aufforderung muss auf die Begehung einer rechtswidrigen Tat gerichtet sein, nicht ausreichend ist die bloße Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten. Zudem muss es sich bei der Tat um eine vorsätzliche …“ Weiterlesen
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26.10.2011 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„Fährt ein(e) Fahranfänger(in) in seiner/ihrer Probezeit unter Wirkung eines alkoholisches Getränkes, könnte ihm eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24c Abs. 1, 2 StVG zur Last gelegt werden …“ Weiterlesen
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23.09.2011 Rechtsanwalt Tamas Ignacz„… . Wenn man also bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle seinen Führerschein nicht vorzeigen kann, begeht man lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Verliere ich jedoch meine Fahrerlaubnis bedeutet dies stets …“ Weiterlesen
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08.09.2011 Rechtsanwalt Christoph Birk„… die erforderliche Ausrüstung zur Durchführung der Ladungssicherung zu übergeben hat. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung bedeutet, dass der Geschäftsführer sich ordnungswidrig gemäß § 37 GGVSEB verhält …“ Weiterlesen
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16.08.2011 Rechtsanwalt Clemens Louis„… ich bestraft? Ab 0,3 ‰ Sie können wegen „relativer Fahruntüchtigkeit" belangt werden, wenn Sie alkoholbedingte Fahrfehler (Ausfallerscheinungen) haben. Ab 0,5 ‰ Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit i. S. v …“ Weiterlesen
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15.08.2011 Rechtsanwalt Nikolai Odebralski„… kann. III. Folgen bei Ordnungswidrigkeiten Insbesondere bei Wiederholungstätern besteht aber die Gefahr, dass die Verkehrsordnungsbehörde die Angelegenheit an die Führerscheinbehörde abgibt, welche …“ Weiterlesen
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15.08.2011 Rechtsanwalt Christoph Birk„… -Rechtsschutz besteht in Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht für Taten …“ Weiterlesen
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10.08.2011 Rechtsanwalt Clemens Louis„… der Vorwurf. Keine einfache Ordnungswidrigkeit, das weiß der Dorstener jetzt. „Aber wenn ich so etwas wirklich vorhabe, dann nehme ich doch ein großes Netz", war T. geschockt. 600 Euro sollte ihn …“ Weiterlesen
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27.07.2011 Rechtsanwalt Clemens Louis„… (Ausfallerscheinungen) haben. Ab 0,5 ‰ Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit i.S.v. § 24a StVG. Diese ist nicht abhängig von einem Fahrfehler. Ab 1,1 ‰ Sie sind als Kraftfahrer unwiderlegt alkoholbedingt fahruntüchtig …“ Weiterlesen
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14.07.2011 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… , dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug sicher zu führen. Ordnungswidriges Fahren unter Alkohol- oder Rauschmitteleinwirkung nach § 24a StVG liegt dann vor, wenn keine Fahrfehler bzw. alkohol- bzw …“ Weiterlesen
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11.07.2011 Rechtsanwalt Andreas Schwartmann„… zum Zwecke der Schikane des Nachbarn ist nach § 9 Abs. 1 LImSchG NW zweifellos untersagt und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden. Anderes muss aber für das rein funktionelle …“ Weiterlesen
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07.07.2011 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… Ordnungswidrigkeiten werden grundsätzlich nach zwei Jahren aus dem Zentralregister gelöscht - es sei denn, es kommen neue dazu. Ärgerlich, wenn einige Punkte auf dem Konto aufgelaufen sind und kurz …“ Weiterlesen
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07.07.2011 Rechtsanwalt Andreas Schwartmann„… eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeld zur Folge haben. Darüber hinaus droht als mietrechtliche Konsequenz (insbesondere im Wiederholungsfall) auch eine Abmahnung durch den Vermieter. Für den Balkon empfiehlt …“ Weiterlesen
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30.06.2011 Rechtsanwalt Timm Drouven„… , eines entsprechenden Teils eines Landeswappens, einer Dienstflagge des Bundes oder eines Landes untersagt ist. Eine entsprechende „unbefugte” Verwendung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 124 …“ Weiterlesen
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29.06.2011 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… werden Verstöße gegen die Strafvorschriften, zum Beispiel des Strafgesetzbuches, geahndet, mit einer Geldbuße die Begehung von Ordnungswidrigkeiten. Das Straßenverkehrsgesetz nennt keinen eigenen …“ Weiterlesen
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22.06.2011 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… bei einer Ordnungswidrigkeit zu ermitteln. Bei zu geringem Abstand kann dies je nach Tempo mit bis 400 Euro und vier Punkten in Flensburg zu Buche schlagen. Dies wird voraussichtlich Schule machen. Mussten die Ermittler …“ Weiterlesen
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19.05.2011 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… eine fahrlässige Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 37 Abs. 2, 49 StVO; 24, 25 StVG; 132.3 BKat vor. Dieser qualifizierte Rotlichtverstoß ist grundsätzlich mit einer Geldbuße von 200 € sowie einem Monat Fahrverbot …“ Weiterlesen
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13.05.2011 Rechtsanwältin Alexandra Braun„… oder nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Entscheiden für die Frage sind bestimmte Grenzwerte, die in diesem Artikel erörtert werden. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und höher …“ Weiterlesen
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20.04.2011 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… erkannt oder die die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine isolierte Sperre oder ein Fahrverbot angeordnet haben, rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 24, 24a und 24c StVG …“ Weiterlesen
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19.04.2011 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… aus Ordnungswidrigkeiten werden nach zwei Jahren gelöscht, solche aus Straftaten fünf Jahre nach Rechtskraft des Bußgeldentscheides oder der Entscheidung, sofern keine neuen Punkte hinzukommen. Bei acht Punkten …“ Weiterlesen
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13.04.2011 Miriam Heilig, anwalt.de-Redaktion„… , begeht eine Ordnungswidrigkeit. Gleiches gilt für das Versäumen der gesetzten Frist zur Rücksendung der Antworten und für Auskünfte, die auf den Erhebungsvordrucken nicht in der vorgesehenen Form …“ Weiterlesen
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13.04.2011 Rechtsanwalt Ralph Sauer„… des Mutterschutzgesetzes bedeutet eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bei vorsätzlichen Verstößen liegt sogar ein Straftatbestand vor, der mit Geldstrafe …“ Weiterlesen
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13.04.2011 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„Die Gerichtszuständigkeit bei Ordnungswidrigkeiten bestimmt sich nach dem Tatortprinzip. Wer am Irschenberg bei München zu schnell fährt, befindet sich im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts …“ Weiterlesen
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31.03.2011 Rechtsanwalt Christian Reckling„… und sind insoweit nicht auf eine erzieherische Wirkung gerichtet. Gem. § 113 HmbSchulG sind sowohl fahrlässige als auch vorsätzliche Verstöße gegen die Schulpflicht eine Ordnungswidrigkeit dar. Dabei handeln gem …“ Weiterlesen