Unterhaltsberechnung - was Sie wissen und beachten müssen!
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Bei der Berechnung des jeweiligen Unterhaltsanspruchs kommt es vor allem auf folgendes an:
Unterhaltsverpflichteter und Unterhaltsberechtigter müssen in gerader Linie verwandt sein. Das ist zwischen Großeltern, Eltern, deren Kindern und Kindeskindern der Fall. So müssen etwa auch Kinder gegenüber ihren Eltern gegebenenfalls sogenannten Elternunterhalt leisten. Ebenso können sogar Enkel oder Urenkel ihren Großeltern zum Unterhalt verpflichtet sein. Ehegatten bzw. Lebenspartner und nach ihnen die Abkömmlinge sind vorrangig zum Unterhalt verpflichtet – Kinder gegenüber ihren Eltern also vorrangig vor ihren Großeltern. Bei mehreren gleich nah verwandten Angehörigen erfolgt die Unterhaltsberechnung anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen.
Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten
Des Weiteren muss die unterhaltsberechtigte Person auch bedürftig sein. Das bestimmt § 1602 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Bedürftigkeit liegt vor, wenn jemand außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Fehlendes Vermögen und Einkommen sind die Zeichen dafür. Erwachsene Unterhaltsberechtigte müssen daher zunächst ihr vorhandenes Vermögen bis auf einen geringen an den Vorschriften zur Sozialhilfe orientierten Selbstbehalt, den sogenannten Notgroschen, einsetzen und ihrer Erwerbsobliegenheit nachkommen. Für minderjährige unverheiratete Kinder gilt hingegen, dass es von seinen Eltern trotz vorhandenen Vermögens bei unzureichendem Einkommen daraus oder aus einer Arbeit Unterhalt verlangen kann. Ebenso sind volljährige, sich in Schule bzw. Ausbildung befindliche Kinder nicht verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Für arbeitslose, erwachsene Kinder gilt hingegen eine weitreichende Pflicht, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Sie müssen gegebenenfalls auch einen Umzug und eine geringer entlohnte Tätigkeit hinnehmen. Dahingegen bleibt eine Unterhaltspflicht gegenüber einem erwerbsunfähigen Kind bzw. einem Kind mit einer Behinderung, auch nachdem es volljährig geworden ist, bestehen.
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten
Der Unterhaltsverpflichtete seinerseits muss sich selbst unterhalten können. Das bestimmt § 1603 BGB. Demnach ist nicht zum Unterhalt verpflichtet, wer sich bei Leistung von Unterhalt selbst nicht angemessen versorgen kann. Aufgrund der auch aufseiten des Unterhaltsverpflichteten bestehenden Obliegenheit sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen, ist es jedoch zulässig, ein fiktives Einkommen anzurechnen, wenn dieser seiner Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt. Gesetzliche Grundlage für die Unterhaltsberechnung sind insbesondere die §§ 1612 bis 1613 BGB. Genauere Auskunft über den Selbstbehalt und den Kindesunterhalt gibt dabei etwa die aufgrund Grundlage dieser Vorschriften von der Rechtsprechung entwickelte Düsseldorfer Tabelle. Der Kindesunterhalt ist dabei vom Alter eines Kindes und dem Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten abhängig. Mehrbedarf wie etwa Beiträge zur Krankenversicherung und Sonderbedarf sind in die Tabelle allerdings nicht einberechnet. Kindergeld wird zur Hälfte auf den Kindesunterhalt angerechnet, solange ein Kind noch nicht volljährig ist und weit überwiegend bei einem Elternteil lebt. Nach Erreichen der Volljährigkeit erfolgt eine vollständige Anrechnung, da das Kindergeld nun voll an das Kind weiterzuleiten ist. Außerdem sind ab Volljährigkeit beide Eltern zum Unterhalt verpflichtet.
Arten der Unterhaltsleistung
Unterhaltsleistungen erfolgen als Barunterhalt - regelmäßig in Form von Geld - oder als Betreuungsunterhalt. Ist von Alimente die Rede, ist damit der Barunterhalt gemeint. Bei vom Unterhaltsverpflichteten gewünschter Leistung in anderer Weise als durch Geld muss er besondere Gründe nennen. Zum Barunterhalt verpflichtet ist dabei stets derjenige, bei dem sich ein Kind nicht überwiegend aufhält. Er richtet sich dabei laut § 1610 BGB nach der jeweiligen Lebensstellung des Bedürftigen, nicht der des Verpflichteten. Nur minderjährige oder in Ausbildung befindliche volljährige Kinder leiten ihren Lebensstandard von ihren Eltern ab. Der Bedarf umfasst den gesamten Lebensbedarf und damit Kosten für Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Ausbildung etc. Im Rahmen des nach einer Scheidung z zahlenden Unterhalts werden wiederum verschiedene Unterhaltsansprüche unterschieden, die sich beispielsweise aufgrund des Alters des Ehepartners, dessen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbslosigkeit ergeben.
Einwendungen gegen die Unterhaltspflicht
Mögliche Einwendungen gegen einen geltend gemachten Unterhaltsanspruch sind die bereits erwähnte durch Nähe der Verwandtschaft bzw. Ehe oder Lebenspartnerschaft bedingte Rangfolge. Außerdem darf ein Unterhaltsberechtigter seinen Anspruch auch nicht gem. § 1611 BGB verwirkt haben. Ein Unterhaltsanspruch ist verwirkt und lässt sich dadurch nicht mehr gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten durchsetzen, wenn der Berechtigte seine Bedürftigkeit durch eigenes Fehlverhalten selbst verschuldet hat, weil er beispielsweise spielsüchtig oder drogenabhängig ist. Ebenso ist ein Unterhaltsanspruch verwirkt bei schweren Verfehlungen gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten. Diese liegen etwa bei einer gegenüber dem Verpflichteten begangenen Körperverletzung vor, dessen Bedrohung oder bei Verschweigen eines für die Unterhaltsberechnung maßgeblichen Einkommens vor.
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05.09.2017 HSV Rechtsanwälte„… des Ehemannes für den für die Unterhaltsberechnung maßgeblichen Zeitraum auswies, als er vor dem Amtsgericht angegeben hatte. Dies hatte die Prüfung des Finanzamtes ergeben. Letztendlich hat …“ Weiterlesen
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31.07.2017 Rechtsanwältin Christine Ruge-Waldmann„… , Mieteinnahmen, Steuerrückzahlungen und Wohnvorteile beim Leben im Eigenheim gezählt. Doch nicht nur das Einkommen, sondern auch die Abzüge sind in die Unterhaltsberechnung einzustellen …“ Weiterlesen
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01.06.2017 Rechtsanwalt Jörn Zimmermann„… werden müssen. Im Gegenteil: Die Unterhaltsberechnung ist hier noch deutlich komplizierter als beim Residenzmodell. Zunächst ist aus dem zusammengerechneten Elterneinkommen der Unterhaltsbedarf …“ Weiterlesen
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04.04.2017 Rechtsanwältin Karin Plewe„… bei der Unterhaltsberechnung zwar gewisse gesetzliche Regelungen, Grundsätze und Leitlinien, die jedoch immer einen Spielraum für Ermessen lassen. Nur der eigene Anwalt wird diesen Spielraum zugunsten …“ Weiterlesen
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27.05.2021 Rechtsanw.u.Fachanw. Vera Krug von Einem„… . Geht es zum Beispiel um Fragen im Familienrecht, um Unterhaltsberechnung oder um das Sorgerecht, die Hausratsteilung oder um Zugewinn, so kann all dies bereits in einem Beratungsgespräch geklärt …“ Weiterlesen
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07.03.2017 Rechtsanwältin Sylvia Weiße„… der betreuende Elternteil erhält, angerechnet und mindert die Höhe der Zahlungsverpflichtung. 4. Unterhaltsberechnung Unterhaltsberechnungen müssen individuell für jeden Einzelfall erstellt werden. a …“ Weiterlesen
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13.12.2016 Rechtsanwältin Anett Wetterney-Richter„… in eine niedrigere bzw. höhere Gruppe angemessen sein können. Diese Tabelle ersetzt keine individuelle Unterhaltsberechnung. Insbesondere welche berufsbedingten Aufwendungen, Schulden oder sonstige Kosten …“ Weiterlesen
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02.12.2016 Rechtsanwalt & Mediator Giuseppe M. Landucci„… und Zahlbeträgen wurden die Grundzüge der Unterhaltsberechnung so klar dargestellt, dass auch ein juristischer Laie sie verstehen konnte und bis heute kann. Die Mindestzahlbeträge wurden für die Düsseldorfer Tabelle …“ Weiterlesen
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02.11.2016 Rechtsanwältin Anett Wetterney-Richter„… . Auch hier wird es andere Unterhaltsberechnungen geben. Wir beraten Sie in allen Angelegenheiten des Familienrechts sowie Unterhaltsrechts. Sollten Sie Fragen haben, freuen wir uns auf Ihre Nachricht. Anett Wetterney-Richter Fachanwältin für Familienrecht“ Weiterlesen
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24.10.2016 Rechtsanwältin und Notarin Heike Mertens„… am höchsten. Auch zum Ehegattenunterhalt enthält die Düsseldorfer Tabelle Richtlinien: Erwerbseinkommen ist, bevor es in die Unterhaltsberechnung einzustellen ist, um 1/7 zu bereinigen. Sind beide …“ Weiterlesen
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18.10.2016 Rechtsanwalt Robin Schmid„… das begrenzte Realsplitting im Einzelfall sinnvoll ist, sollte daher bei einer Unterhaltsberechnung überprüft werden. Vorstehendes ist nur eine generelle Übersicht und ersetzt keinesfalls eine fundierte …“ Weiterlesen
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09.09.2016 Rechtsanwältin Judith Weidemann„Lebt ein Unterhaltspflichtiger im Ausland, ist bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen, dass die Lebenshaltungskosten dort oft sehr viel höher sind als in Deutschland. Das wird oft übersehen …“ Weiterlesen
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08.09.2016 Rechtsanwältin Anett Wetterney-Richter„… . Unterhaltsansprüche entstehen nicht automatisch mit Scheidung der Ehe oder mit Eintritt der Trennung. Die Unterhaltsberechnung erfolgt konkret nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen …“ Weiterlesen
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25.08.2016 Rechtsanwältin Christine Andrae„… , wird die Zahlung der Miete bei dieser Unterhaltsberechnung oft berücksichtigt. In diesem Falle kann eine anteilige Haftung für die Miete nicht noch einmal geltend gemacht werden. Dies könnte …“ Weiterlesen
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