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Unterhaltsberechnung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Bei der Berechnung des jeweiligen Unterhaltsanspruchs kommt es vor allem auf folgendes an:
Unterhaltsverpflichteter und Unterhaltsberechtigter müssen in gerader Linie verwandt sein. Das ist zwischen Großeltern, Eltern, deren Kindern und Kindeskindern der Fall. So müssen etwa auch Kinder gegenüber ihren Eltern gegebenenfalls sogenannten Elternunterhalt leisten. Ebenso können sogar Enkel oder Urenkel ihren Großeltern zum Unterhalt verpflichtet sein. Ehegatten bzw. Lebenspartner und nach ihnen die Abkömmlinge sind vorrangig zum Unterhalt verpflichtet – Kinder gegenüber ihren Eltern also vorrangig vor ihren Großeltern. Bei mehreren gleich nah verwandten Angehörigen erfolgt die Unterhaltsberechnung anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen.

Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten

Des Weiteren muss die unterhaltsberechtigte Person auch bedürftig sein. Das bestimmt § 1602 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Bedürftigkeit liegt vor, wenn jemand außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Fehlendes Vermögen und Einkommen sind die Zeichen dafür. Erwachsene Unterhaltsberechtigte müssen daher zunächst ihr vorhandenes Vermögen bis auf einen geringen an den Vorschriften zur Sozialhilfe orientierten Selbstbehalt, den sogenannten Notgroschen, einsetzen und ihrer Erwerbsobliegenheit nachkommen. Für minderjährige unverheiratete Kinder gilt hingegen, dass es von seinen Eltern trotz vorhandenen Vermögens bei unzureichendem Einkommen daraus oder aus einer Arbeit Unterhalt verlangen kann. Ebenso sind volljährige, sich in Schule bzw. Ausbildung befindliche Kinder nicht verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Für arbeitslose, erwachsene Kinder gilt hingegen eine weitreichende Pflicht, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Sie müssen gegebenenfalls auch einen Umzug und eine geringer entlohnte Tätigkeit hinnehmen. Dahingegen bleibt eine Unterhaltspflicht gegenüber einem erwerbsunfähigen Kind bzw. einem Kind mit einer Behinderung, auch nachdem es volljährig geworden ist, bestehen.

Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

Der Unterhaltsverpflichtete seinerseits muss sich selbst unterhalten können. Das bestimmt § 1603 BGB. Demnach ist nicht zum Unterhalt verpflichtet, wer sich bei Leistung von Unterhalt selbst nicht angemessen versorgen kann. Aufgrund der auch aufseiten des Unterhaltsverpflichteten bestehenden Obliegenheit sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen, ist es jedoch zulässig, ein fiktives Einkommen anzurechnen, wenn dieser seiner Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt. Gesetzliche Grundlage für die Unterhaltsberechnung sind insbesondere die §§ 1612 bis 1613 BGB. Genauere Auskunft über den Selbstbehalt und den Kindesunterhalt gibt dabei etwa die aufgrund Grundlage dieser Vorschriften von der Rechtsprechung entwickelte Düsseldorfer Tabelle. Der Kindesunterhalt ist dabei vom Alter eines Kindes und dem Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten abhängig. Mehrbedarf wie etwa Beiträge zur Krankenversicherung und Sonderbedarf sind in die Tabelle allerdings nicht einberechnet. Kindergeld wird zur Hälfte auf den Kindesunterhalt angerechnet, solange ein Kind noch nicht volljährig ist und weit überwiegend bei einem Elternteil lebt. Nach Erreichen der Volljährigkeit erfolgt eine vollständige Anrechnung, da das Kindergeld nun voll an das Kind weiterzuleiten ist. Außerdem sind ab Volljährigkeit beide Eltern zum Unterhalt verpflichtet.

Arten der Unterhaltsleistung

Unterhaltsleistungen erfolgen als Barunterhalt - regelmäßig in Form von Geld - oder als Betreuungsunterhalt. Ist von Alimente die Rede, ist damit der Barunterhalt gemeint. Bei vom Unterhaltsverpflichteten gewünschter Leistung in anderer Weise als durch Geld muss er besondere Gründe nennen. Zum Barunterhalt verpflichtet ist dabei stets derjenige, bei dem sich ein Kind nicht überwiegend aufhält. Er richtet sich dabei laut § 1610 BGB nach der jeweiligen Lebensstellung des Bedürftigen, nicht der des Verpflichteten. Nur minderjährige oder in Ausbildung befindliche volljährige Kinder leiten ihren Lebensstandard von ihren Eltern ab. Der Bedarf umfasst den gesamten Lebensbedarf und damit Kosten für Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Ausbildung etc. Im Rahmen des nach einer Scheidung z zahlenden Unterhalts werden wiederum verschiedene Unterhaltsansprüche unterschieden, die sich beispielsweise aufgrund des Alters des Ehepartners, dessen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbslosigkeit ergeben.

Einwendungen gegen die Unterhaltspflicht

Mögliche Einwendungen gegen einen geltend gemachten Unterhaltsanspruch sind die bereits erwähnte durch Nähe der Verwandtschaft bzw. Ehe oder Lebenspartnerschaft bedingte Rangfolge. Außerdem darf ein Unterhaltsberechtigter seinen Anspruch auch nicht gem. § 1611 BGB verwirkt haben. Ein Unterhaltsanspruch ist verwirkt und lässt sich dadurch nicht mehr gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten durchsetzen, wenn der Berechtigte seine Bedürftigkeit durch eigenes Fehlverhalten selbst verschuldet hat, weil er beispielsweise spielsüchtig oder drogenabhängig ist. Ebenso ist ein Unterhaltsanspruch verwirkt bei schweren Verfehlungen gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten. Diese liegen etwa bei einer gegenüber dem Verpflichteten begangenen Körperverletzung vor, dessen Bedrohung oder bei Verschweigen eines für die Unterhaltsberechnung maßgeblichen Einkommens vor.


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Rechtstipps zu "Unterhaltsberechnung" | Seite 5

  • 12.01.2021 Rechtsanwältin Silke Werner
    „… . der Unterhaltsverpflichtete, aber auch der Unterhaltsberechtigte, wird bei der Unterhaltsberechnung so behandelt, als hätte er noch das frühere Einkommen. Haben Sie Fragen zum Unterhalt? Wir helfen Ihnen! Telefon: 02365/42475 02362/9961567 Kanzlei im Netz: www.mandantundanwalt.de post@mandantundanwalt.de“ Weiterlesen
  • 30.12.2020 Rechtsanwältin Tülay Kesen
    „… u.v.m. Für die Unterhaltsberechnung relevant ist immer 1/12 des Nettojahreseinkommens. Dabei wird nicht nur das Einkommen aus Erwerbstätigkeit der Berechnung zu Grunde gelegt, sondern auch Einkommen …“ Weiterlesen
  • 02.12.2020 Rechtsanwalt Carsten Paulini
    „… Einkünften, so dass sich auch die Frage stellt, ob der Kindesunterhalt deswegen gekürzt werden könnte. Eine pauschale Antwort kann es nicht geben. Die Unterhaltsberechnung erfolgt üblicherweise …“ Weiterlesen
  • 02.09.2020 Rechtsanwalt Patrick Weiß
    „… einen Unterhaltsanspruch hat. Zahlungsverpflichtungen der Ehegatten gegenüber dem Vermieter oder gegenüber der Banken werden dann häufig bei der Unterhaltsberechnung miteinbezogen.“ Weiterlesen
  • 10.01.2024 Rechtsanwältin Franziska Lechner
    „… ZB 45/15). Die Auskehrung des Kindergeldes hat jedoch nach entsprechender Berechnung noch bestehender Unterhaltspflichten nur nachrangige Bedeutung, da dieses über die Unterhaltsberechnung …“ Weiterlesen
  • 08.06.2020 Rechtsanwältin Christine Andrae
    „… , so dass insgesamt € 304,- ausgezahlt werden für jeweils drei Monate. Anrechnung auf den Kindesunterhalt? Es gibt keine Vorgabe, wie mit dem Kinderbonus bei der Unterhaltsberechnung zu verfahren …“ Weiterlesen
  • 04.05.2020 Rechtsanwalt Cornel Ehrentraut
    „… der Berechtigten überhaupt einen Mehrbedarf in konkreter Situation als gegeben ansieht. Es ist derzeit nicht die Zeit für Unterhaltsberechnungen a lá „klein-klein“. Gefragt sind Verständnis für die geänderten …“ Weiterlesen
  • 24.04.2020 Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Marina Buron
    „… Umfang zugute und sind bei der Unterhaltsberechnung als Einkommen in Form eines Wohnvorteils berücksichtigt worden. Durch die Schenkung konnte im vorliegenden Fall keine Minderung der unterhaltsrechtlichen …“ Weiterlesen
  • 02.04.2020 Rechtsanwältin Wiebke Krause
    „… ein unterhaltsrechtliches Einkommen dar, dass im Rahmen der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden muss. Grundsätzlich obliegt es dem Unterhaltsverpflichteten, einer ergänzenden Erwerbstätigkeit …“ Weiterlesen
  • 11.03.2020 Rechtsanwältin Sandra Beger-Oelschlegel
    „… Selbstbehalt von aktuell 1.200,00 € verbleiben. Über das 3. Lebensjahr hinaus bestehen nur in Ausnahmefällen Ansprüche, wenn dies der Billigkeit entspricht. Hierzu und zur Unterhaltsberechnung können wir Sie gern beraten.“ Weiterlesen
  • 02.03.2020 Rechtsanwalt Mathias Drewelow LL.M.
    „… einige Feinheiten der nachehelichen Unterhaltsberechnung konkretisiert. Hinsichtlich der Abzugsmöglichkeiten bei der Ermittlung des Einkommens des unterhaltsberechtigten Ehegatten gilt es nun näher …“ Weiterlesen
  • 12.02.2020 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „Das Unterhaltsrecht und die Unterhaltsberechnung kommen scheinbar wie ein Buch mit 7 Siegeln daher. Wir erklären im Überblick, nach welchen Kriterien die Unterhaltsberechnung im Einzelfall erfolgt …“ Weiterlesen
  • 30.01.2020 Rechtsanwältin Franziska Lechner
    „… der Unterhaltsberechnung miteinbezogen werden muss. Ein Ehepartner partizipiert daher im Grundsatz in etwa zur Hälfte an Steuererstattungen, die dem anderen Ehegatten im Rahmen der Verteilung zustehen …“ Weiterlesen
  • 19.01.2020 Rechtsanwalt Florian Mund
    „… , ist ein Erwerbstätigenbonus von 1/10 vorgesehen. Im Zusammenspiel mit den sog. berufsbedingte Aufwendungen, mit denen das Einkommen zum Zweck der Unterhaltsberechnung um die Kosten, die notwendigerweise …“ Weiterlesen
  • 16.01.2020 Rechtsanwältin Beatrice Nickl
    „… verbleibende Ehegatte/Partner allein. Es gelten familienrechtliche Besonderheiten . Muss z. B. ein Ehegatte dem anderen Unterhalt zahlen, wird die Zahlung der Miete bei dieser Unterhaltsberechnung bereits …“ Weiterlesen
  • 30.12.2019 Rechtsanwältin Claudia Ernst
    „… einer Unterhaltsberechnung einen Wohnvorteil anrechnen lassen muss bzw. an den ausziehenden Ehepartner eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat. Die Höhe des Wohnvorteils bzw. die Höhe …“ Weiterlesen
  • 21.11.2019 Rechtsanwältin Beate Sobisch
    Eine Vielzahl von Fällen beschäftigt sich in meiner familienrechtlichen Praxis mit der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens von Selbstständigen. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit aufgrund … Weiterlesen
  • 24.10.2019 Rechtsanwalt Matthias Volquardts
    „… . Welche Einkünfte liegen den Unterhaltsberechnungen zugrunde? I. d. R. die Einkünfte der letzten 12 Monate. Was gilt bei Selbstständigen? In der Regel der Schnitt der letzten drei abgeschlossenen …“ Weiterlesen
  • 10.10.2019 Rechtsanwältin Cathrin Lepp
    „… nach den Umständen des Einzelfalles bei einer Unterhaltsberechnung nur zum Teil zu berücksichtigen sind. Für die Berechnung des Unterhalts ist zunächst das Einkommen der Mutter, das sie ohne …“ Weiterlesen
  • 09.10.2019 Rechtsanwältin Cordula Alberth
    „… , sondern einfach nur um einen erweiterten Umgang, mit der Folge, dass der Kindsvater weiterhin alleine unterhaltspflichtig für den Kindesunterhalt bleibt. 3. Unterhaltsberechnung Der BGH hat …“ Weiterlesen
  • 26.09.2019 Rechtsanwältin Cornelia Werner-Schneider
    „… wohnende Ehefrau bleibt kein Raum mehr für eine Nutzungsentschädigung, wenn der Ehefrau bei der Unterhaltsberechnung ein Wohnvorteil zugerechnet wurde. 4. Immobiliendarlehen regeln …“ Weiterlesen
  • 20.09.2019 Rechtsanwalt Michael Scholz
    „… auch eine Erhöhung der Bedarfssätze beim Unterhaltsgläubiger in Betracht. Es kann sich also gerade bei hohen Mieten lohnen, die Unterhaltsberechnung genau anzuschauen. Ein Rechtstipp der Fach- und Rechtsanwaltskanzlei Neuner-Jehle Referat Familienrecht.“ Weiterlesen
  • 31.07.2019 Rechtsanwalt Dr. Alexander Pleh
    „… ich im Bereich des Unterhaltsrechts für eine Behörde tätig und habe an die 1.000 Unterhaltsberechnungen durchgeführt. Auf meine Expertise können Sie sich verlassen. Kontaktieren Sie mich noch heute. II …“ Weiterlesen
  • 25.07.2019 Rechtsanwalt Claus Centorbi
    Der klassische Fall des Wechselmodells ist es, wenn das Kind gleich viel Zeit bei beiden jeweiligen Elternteilen verbringt und beide Eltern die Verantwortung und Sicherstellung der Betreuung gleichwer … Weiterlesen