Unterhaltsberechnung - was Sie wissen und beachten müssen!
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Bei der Berechnung des jeweiligen Unterhaltsanspruchs kommt es vor allem auf folgendes an:
Unterhaltsverpflichteter und Unterhaltsberechtigter müssen in gerader Linie verwandt sein. Das ist zwischen Großeltern, Eltern, deren Kindern und Kindeskindern der Fall. So müssen etwa auch Kinder gegenüber ihren Eltern gegebenenfalls sogenannten Elternunterhalt leisten. Ebenso können sogar Enkel oder Urenkel ihren Großeltern zum Unterhalt verpflichtet sein. Ehegatten bzw. Lebenspartner und nach ihnen die Abkömmlinge sind vorrangig zum Unterhalt verpflichtet – Kinder gegenüber ihren Eltern also vorrangig vor ihren Großeltern. Bei mehreren gleich nah verwandten Angehörigen erfolgt die Unterhaltsberechnung anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen.
Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten
Des Weiteren muss die unterhaltsberechtigte Person auch bedürftig sein. Das bestimmt § 1602 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Bedürftigkeit liegt vor, wenn jemand außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Fehlendes Vermögen und Einkommen sind die Zeichen dafür. Erwachsene Unterhaltsberechtigte müssen daher zunächst ihr vorhandenes Vermögen bis auf einen geringen an den Vorschriften zur Sozialhilfe orientierten Selbstbehalt, den sogenannten Notgroschen, einsetzen und ihrer Erwerbsobliegenheit nachkommen. Für minderjährige unverheiratete Kinder gilt hingegen, dass es von seinen Eltern trotz vorhandenen Vermögens bei unzureichendem Einkommen daraus oder aus einer Arbeit Unterhalt verlangen kann. Ebenso sind volljährige, sich in Schule bzw. Ausbildung befindliche Kinder nicht verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Für arbeitslose, erwachsene Kinder gilt hingegen eine weitreichende Pflicht, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Sie müssen gegebenenfalls auch einen Umzug und eine geringer entlohnte Tätigkeit hinnehmen. Dahingegen bleibt eine Unterhaltspflicht gegenüber einem erwerbsunfähigen Kind bzw. einem Kind mit einer Behinderung, auch nachdem es volljährig geworden ist, bestehen.
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten
Der Unterhaltsverpflichtete seinerseits muss sich selbst unterhalten können. Das bestimmt § 1603 BGB. Demnach ist nicht zum Unterhalt verpflichtet, wer sich bei Leistung von Unterhalt selbst nicht angemessen versorgen kann. Aufgrund der auch aufseiten des Unterhaltsverpflichteten bestehenden Obliegenheit sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen, ist es jedoch zulässig, ein fiktives Einkommen anzurechnen, wenn dieser seiner Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt. Gesetzliche Grundlage für die Unterhaltsberechnung sind insbesondere die §§ 1612 bis 1613 BGB. Genauere Auskunft über den Selbstbehalt und den Kindesunterhalt gibt dabei etwa die aufgrund Grundlage dieser Vorschriften von der Rechtsprechung entwickelte Düsseldorfer Tabelle. Der Kindesunterhalt ist dabei vom Alter eines Kindes und dem Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten abhängig. Mehrbedarf wie etwa Beiträge zur Krankenversicherung und Sonderbedarf sind in die Tabelle allerdings nicht einberechnet. Kindergeld wird zur Hälfte auf den Kindesunterhalt angerechnet, solange ein Kind noch nicht volljährig ist und weit überwiegend bei einem Elternteil lebt. Nach Erreichen der Volljährigkeit erfolgt eine vollständige Anrechnung, da das Kindergeld nun voll an das Kind weiterzuleiten ist. Außerdem sind ab Volljährigkeit beide Eltern zum Unterhalt verpflichtet.
Arten der Unterhaltsleistung
Unterhaltsleistungen erfolgen als Barunterhalt - regelmäßig in Form von Geld - oder als Betreuungsunterhalt. Ist von Alimente die Rede, ist damit der Barunterhalt gemeint. Bei vom Unterhaltsverpflichteten gewünschter Leistung in anderer Weise als durch Geld muss er besondere Gründe nennen. Zum Barunterhalt verpflichtet ist dabei stets derjenige, bei dem sich ein Kind nicht überwiegend aufhält. Er richtet sich dabei laut § 1610 BGB nach der jeweiligen Lebensstellung des Bedürftigen, nicht der des Verpflichteten. Nur minderjährige oder in Ausbildung befindliche volljährige Kinder leiten ihren Lebensstandard von ihren Eltern ab. Der Bedarf umfasst den gesamten Lebensbedarf und damit Kosten für Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Ausbildung etc. Im Rahmen des nach einer Scheidung z zahlenden Unterhalts werden wiederum verschiedene Unterhaltsansprüche unterschieden, die sich beispielsweise aufgrund des Alters des Ehepartners, dessen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbslosigkeit ergeben.
Einwendungen gegen die Unterhaltspflicht
Mögliche Einwendungen gegen einen geltend gemachten Unterhaltsanspruch sind die bereits erwähnte durch Nähe der Verwandtschaft bzw. Ehe oder Lebenspartnerschaft bedingte Rangfolge. Außerdem darf ein Unterhaltsberechtigter seinen Anspruch auch nicht gem. § 1611 BGB verwirkt haben. Ein Unterhaltsanspruch ist verwirkt und lässt sich dadurch nicht mehr gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten durchsetzen, wenn der Berechtigte seine Bedürftigkeit durch eigenes Fehlverhalten selbst verschuldet hat, weil er beispielsweise spielsüchtig oder drogenabhängig ist. Ebenso ist ein Unterhaltsanspruch verwirkt bei schweren Verfehlungen gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten. Diese liegen etwa bei einer gegenüber dem Verpflichteten begangenen Körperverletzung vor, dessen Bedrohung oder bei Verschweigen eines für die Unterhaltsberechnung maßgeblichen Einkommens vor.
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Rechtstipps zu "Unterhaltsberechnung" | Seite 8
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07.02.2016 Rechtsanwalt Jan-M. Dudwiesus„… jetzt Nutzungsentschädigung? Wollen Sie selbst Nutzungsentschädigung verlangen, weil Sie freiwillig „das Feld geräumt haben“? Sie wissen nicht ob und wie ein Wohnvorteil im Rahmen der Unterhaltsberechnung …“ Weiterlesen
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26.01.2016 Rechtsanwältin Monika Ortlinghaus„… des Unterhaltspflichtigen. Diese individuellen Faktoren können nur mit einer neuen Unterhaltsberechnung und ggf. förmlichen Abänderung eines früheren Titels berücksichtigt werden.“ Weiterlesen
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23.12.2015 Rechtsanwältin Gabriele Jodl„… auf, dass die Verzichtserklärung und die Umstände des Einzelfalles ausschließlich in der Unterhaltsberechnung dargelegt werden müssen. Resumée: Pauschal kann auf den Trennungsunterhalt nicht verzichtet werden, § 1614 BGB – zumindest nicht, bis die Ehegatten wissen, worauf sie verzichten.“ Weiterlesen
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05.11.2015 Rechtsanwältin Verena Vogelgesang„… Einkommen er verdienen könnte und dieses wurde zur Grundlage der Unterhaltsberechnung gemacht. Den barunterhaltspflichtigen Elternteil trifft gegenüber seinen minderjährigen Kindern und solchen …“ Weiterlesen
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28.10.2015 Rechtsanwältin Helicia H. Herman„… sein, die dem Unterhalt zugrunde liegende Unterhaltsberechnungen in einer Vereinbarung darzustellen. Andernfalls kann es dazu kommen, dass für den Fall, dass einer der beiden Ehegatten ein gemeinsames Darlehen …“ Weiterlesen
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22.09.2017 Rechtsanwältin Dorrit Franze„… . Können die Ehegatten der unterhaltspflichtigen Kinder auch zur Zahlung herangezogen werden? Nein, aber das Einkommen des Ehegatten fließt in die Unterhaltsberechnung mit ein. Muss ich als Kind …“ Weiterlesen
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05.10.2015 Schröder Blankenstein Rechtsanwälte„… die Einkommensermittlung (z.B. bei Selbständigen) als auch die Unterhaltsberechnung (etwas bei mehreren Kindern und geringem Einkommen) ausgesprochen schwierig sein können, sollten Sie sich bei der Überprüfung …“ Weiterlesen
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06.07.2015 Rechtsanwältin Yesim Birken„… auch bei einer Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen. Was aber gilt, wenn beide Ehegatten ein eigenes Einkommen aufweisen, das ihren jeweiligen Unterhalt sichert, und Unterhaltszahlungen deshalb entfallen? In diesem Fall …“ Weiterlesen
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23.06.2015 Mühlenbein und Kollegen | Rechtsanwälte und Fachanwälte in Brilon„… über dessen gesamtes Einkommen zu erhalten, damit der Unterhaltsanspruch berechnet werden kann. Grundlage der Unterhaltsberechnung ist bei Arbeitnehmern das Jahreseinkommen, bei Selbstständigen …“ Weiterlesen
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02.03.2015 Rechtsanwalt Dan Fehlberg„… (BSG 11.12.2012 – B 4 AS 27/12 R – Rz. 34) ) abgezogen werden. Unterhaltsrecht Üblicherweise werden Spesenzahlung in der Unterhaltsberechnung mit 1/3 des Nettobetrages angesetzt und berücksichtigt (vgl …“ Weiterlesen
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28.11.2014 Rechtsanwältin Esther Benthien„… den Anderen weiter ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Falls der Ehegatte auch zum Unterhalt verpflichtet ist, werden die Zahlungen der Nutzungsentschädigung bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.“ Weiterlesen
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15.05.2020 Rechtsanwältin Monica Rheinfels LL.M.„Oft kann über die Ehegatten-Unterhaltsberechnung indirekt eine finanzielle Beteiligung des anderen Ehegatten erreicht werden. Dies ist selbst dann der Fall, wenn sich der andere Ehegatte …“ Weiterlesen
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13.10.2014 Rechtsanwältin Anett Wetterney-Richter„… ? Wenn die Abfindung im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt wurde, erhöhte sie das Einkommen bei der Unterhaltsberechnung nicht. Anders ist es aber, wenn die Abfindung in eine unterhaltsrechtliche Regelung …“ Weiterlesen
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09.09.2014 Rechtsanwältin Helicia H. Herman„… , ob sie die Wohnung bewohnen oder nicht. Die Kosten fließen in die Unterhaltsberechnung ein, nach Ablauf des Trennungsjahres kann eine Änderung der Mietverhältnisse verlangt werden. Eine Aufrechnung …“ Weiterlesen
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02.07.2014 Rechtsanwältin Christine AndraeWenn das Jugendamt als Beistand den Unterhalt für Kinder berechnet, haftet es für Fehler bei der Berechnung und Durchsetzung dieses Unterhaltes wie ein Rechtsanwalt. Der BGH hatte einen Fall zu entsch … Weiterlesen
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16.06.2014 Rechtsanwalt Lars Possin„… . Die Berechnung des Ehegattenunterhalts ist eine komplexe und detailreiche Materie, da die für eine Unterhaltsberechnung zunächst zu ermittelnden Grundlagen wie das unterhaltsrelevante Einkommen oder mögliche …“ Weiterlesen
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04.06.2014 Rechtsanwalt Harald Uhlmann„… aufgewendeten Beträge nicht zur Unterhaltsberechnung heranzuziehen sind (BGH FamRZ 2007, 1532; OLG Suttgart, Beschluss vom 20.6.2013, Az. 16 UF 285/12; Ziff. 10.6 Unterhaltsleitlinien OLG Koblenz, OLG Frankfurt/M …“ Weiterlesen
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30.05.2014 Rechtsanwältin Dr. Barbara Ackermann-Sprenger„… nicht stets ein Ausgleich auf der Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete. Wird der Wohnvorteil bei einer Unterhaltsberechnung berücksichtigt, scheidet die Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs regelmäßig …“ Weiterlesen
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10.01.2013 Rechtsanwalt Robin Schmid„… als Grundlage für die Unterhaltsberechnung und als Orientierungshilfe anerkannt ist; auch vom Bundesgerichtshof. Mindestunterhalt Bei minderjährigen Kindern ist von dem Unterhaltspflichtigen grundsätzlich …“ Weiterlesen
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09.01.2013 Rechtsanwalt Robin Schmid„… . Auswirkung: Dies bedeutet vor allem bei engen finanziellen Verhältnissen, bei welchem der Selbstbehalt bei der Unterhaltsberechnung bisher zum Tragen gekommen ist, für den Unterhaltspflichtigen …“ Weiterlesen
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07.12.2012 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… bei Unterhaltsberechnungen, sondern auch, in welcher Höhe sie abgezogen werden können, so dass sich dadurch der zu zahlende Unterhalt verringert. Kommt man zu dem Ergebnis, dass der Unterhaltsverpflichtete …“ Weiterlesen
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06.12.2012 Rechtsanwältin Cordula Alberth„Ein Streitpunkt bei Unterhaltsberechnungen sind oftmals die (hohen) Fahrtkosten des Unterhaltspflichtigen zwischen seiner Wohnung und seinem Arbeitsplatz. Liegt ein Mangelfall …“ Weiterlesen
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13.11.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… der Vorinstanz, der Unterhaltsberechnung die gesamte Abfindung zugrunde zu legen, für in Ordnung. Denn Lohnsteigerungen waren im neuen Job des Klägers durchaus möglich. Bei deren konkreterer Kenntnis …“ Weiterlesen
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30.11.2011 Rechtsanwälte Dr. Nickl & Seufert Partnerschaft mbB„… einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht mehr erwartet werden kann (vgl. BGH, FamRZ 2006, 683). Gleichwohl können entsprechende Einkünfte in die Unterhaltsberechnung einbezogen werden (so OLG …“ Weiterlesen