Verjährung - was Sie wissen und beachten müssen!
- 4 Minuten Lesezeit
Fast täglich schließen wir Verträge untereinander ab: Kaufverträge, Werkverträge, Mietverträge etc. Dadurch entstehen Ansprüche, z. B. eine Kaufpreisforderung, Gewährleistungsansprüche etc. Allerdings hat der Gesetzgeber der Geltendmachung solcher Ansprüche und Forderungen eine zeitliche Grenze gesetzt, nach der der Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Verjährung verhindern – welche Möglichkeiten gibt es?
- Prüfen Sie in der Liste, ob Ihre Frist dort enthalten und abgelaufen ist.
- Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, um sich juristisch beraten zu lassen.
- Beantragen Sie einen Online-Mahnvertrag. Der Online-Mahnantrag ermittelt automatisch das zuständige Gericht, welches dann den Mahnbescheid an den Schuldner schickt.
- Reichen Sie Klage ein – am besten mit Unterstützung eines Anwaltes.
- Kontaktieren Sie bei einer Verbraucherschlichtungsstelle einen Ombudsmann.
- Schließen Sie sich, falls es Ihren Fall betrifft, einer Musterfeststellungsklage an.
Verjährungsfristen
Verjährungsfristen können gehemmt werden oder neu beginnen. Eine Hemmung erfolgt beispielsweise durch die rechtzeitige (vor Ablauf des 31. Dezembers) Beantragung und Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder durch die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner. Ein Neubeginn der Verjährung erfolgt, wenn ein Anerkenntnis des Schuldners vorliegt oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird (§ 212 BGB).
Definition: Frist
Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, in dem ein Bürger seine subjektiven Rechte geltend machen kann oder geltend macht. Dies kann sich durch eine Handlung oder den Eintritt eines Ereignisses realisieren. Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können nicht an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag enden. Gemäß § 193 BGB verlängern sie sich deshalb automatisch auf den nächsten Werktag. Fällt eine Frist auf einen bundesweit nicht einheitlichen Feiertag, kann sie bundeslandabhängig sein.
Unterscheidung zwischen Terminfrist und Ereignisfrist
Man unterscheidet zwei Arten von Fristen: Als Terminfrist bzw. Beginnfrist bezeichnet man eine Frist, die an einem festen Datum, um null Uhr an diesem Termin beginnt. Dagegen hängt eine Ereignisfrist vom Eintritt eines Ereignisses ab, dessen Datum nicht von vornherein feststeht. Gemäß § 187 BGB beginnt Letztere erst an dem auf das Ereignis folgenden Tag, wiederum um null Uhr.
Regelmäßige Verjährung nach drei Jahren
Ob aufgrund eines Kaufvertrags, eines Werkvertrags oder eines Dienstvertrags und unabhängig davon, ob es sich um einen Vertrag zwischen Kaufleuten oder einem Kaufmann und einem Verbraucher handelt – zivilrechtliche Forderungen verjähren regelmäßig in drei Jahren. Diese sog. Regelverjährung berechnet sich gemäß § 199 BGB. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Beispiel: Ist die Forderung am 25.02.2021 entstanden, begann die Verjährung am 31.12.2021. Bis zum 31.12.2024 ist sie nicht verjährt. Ab dem 01.01.2025 tritt Verjährung ein.
Es gibt jedoch auch Tatbestände und Rechtshandlungen, die die Verjährung neu beginnen lassen oder sie hemmen.
Neubeginn der Verjährung
Die zivilrechtliche Regelung zum Neubeginn der Verjährung enthält § 212 BGB: Danach beginnt sie neu zu laufen zum Beispiel, wenn der Schuldner die Schuld anerkennt. In diesem Fall beginnt die Verjährung dann mit dem auf das Anerkenntnis folgenden Tag gemäß § 187 I BGB. Im Kaufrecht tritt ein Neubeginn der Verjährung im Rahmen einer Nacherfüllung mit Lieferung der neuen Sache ein.
Wird eine gerichtliche Vollstreckungshandlung beantragt oder vorgenommen, beginnt die Verjährung ebenfalls neu. Beispiele hierfür sind etwa der Antrag des Gläubigers auf Zwangsvollstreckung oder die Bestimmung des Zwangsversteigerungstermins. Die Verjährung beginnt neu mit dem auf die Vollstreckungshandlung folgenden Tag.
Hemmung der Verjährung
Von einer Verjährungshemmung spricht man, wenn eine Zeitspanne nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird. Nach Ablauf der Hemmung läuft die Verjährung weiter, der bereits zuvor abgelaufene Zeitraum wird hierbei also mitberücksichtigt. Mit anderen Worten: Die Frist verlängert sich um den Zeitraum der Hemmung, § 209 BGB. Das gilt beispielsweise, wenn um den Anspruch verhandelt wird (§ 203 BGB), wenn ein Klage erhoben wird bzw. die Klageschrift eingereicht und in Kürze zugestellt wird oder ein selbstständiges Beweisverfahren oder ein Anspruch im Insolvenzverfahren angemeldet wird (§ 204 BGB).
Mahnbescheid im Mahnverfahren
Zudem wird die Verjährung gemäß § 204 BGB mit Zustellung des Mahnbescheids gehemmt. Hier ist die gerichtliche Geltendmachung per Mahnbescheid gemeint. Außergerichtliche Mahnungen spielen dagegen für die Verjährung keine Rolle. Eine Mahnung ändert an der Verjährung nichts. Eine Hemmung greift also nur bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Forderung, entweder in Form einer Klage oder in Form eines Mahnbescheids. Wird der Mahnbescheid eingereicht, verlängert sich die Verjährungsfrist um sechs Monate. Für beide Rechtsmittel gilt: Sie müssen vor Ablauf der Verjährungsfrist beim Gericht eingehen, also bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch noch nicht verjährt ist.
Notieren der Verjährung
Wer nicht auf sein Geld verzichten will, sollte Wert auf gutes Forderungsmanagement legen. Damit man keine Frist verpasst, sollte man die Verjährung von Ansprüchen notieren. So geht man sicher, dass man die Forderung nicht zu spät gerichtlich geltend macht und der Schuldner sich auf die Einrede der Verjährung berufen kann. Einrede bedeutet, dass die Verjährung vom Gericht nicht selbstständig berücksichtigt wird, sondern sich der Schuldner auf diese Einrede berufen muss.
Hinweis: Beim kleinen Schadenersatz behält der Gläubiger die mangelhafte Sache und macht den Wertunterschied zu einer mangelfreien Sache geltend. Gibt er die mangelhafte Sache zurück und fordert er Schadensersatz für die Nichterfüllung des ganzen Vertrages, spricht man vom großen Schadensersatz.
Fazit
Der 31. Dezember ist ein wichtiges Datum für Geschäftsleute. Unterliegt ein Zahlungsanspruch der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB, verjährt er mit Ablauf dieses Tages. Vorausgesetzt, der Gläubiger kennt sowohl seinen Anspruch als auch den Schuldner. In der Praxis dürfte das oft der Fall sein. Deshalb heißt es zum Jahresende: handeln. Denn nach Ablauf dieser Frist kann sich der Schuldner dann auf Verjährung berufen. Der Gläubiger hat dann das Nachsehen und kann seinen Anspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzen – obwohl der Anspruch an sich weiter besteht.
(WEL)
FAQ zu Verjährung und Verjährungsfristen
Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Die regelmäßige Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger vom Bestehen des Anspruchs und den diesbezüglich näheren Umständen erfahren hat. Auch wenn dem Gläubiger infolge grober Fahrlässigkeit diese Kenntnis fehlt, er also von der ihm zustehenden Forderung hätte wissen müssen, beginnt die Frist zu laufen.
Darf der Schuldner nach Ablauf der Verjährungsfrist die Zahlung verweigern?
Bei einem verjährten Anspruch hat der Schuldner das Recht, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Wird der Schuldner wegen einer verjährten Forderung in Anspruch genommen, so darf er sich aber keinesfalls passiv verhalten. Die eingetretene Verjährung berechtigt ihn zwar zur Zahlungsverweigerung. Dazu muss er sich aber auf dieses Recht berufen. Das Gericht prüft nicht von Amts wegen – wie oft vom Laien fälschlich angenommen – ob die Verjährung eingetreten ist.
Gibt es besondere Verjährungsregeln?
Neben der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist gibt es auch noch spezielle Verjährungsfristen – kürzere und längere. So verjähren Mängelansprüche bei beweglichen Sachen grundsätzlich zwei Jahre nach der Übergabe. Für ab 2022 geschlossene Kaufverträge kann dieser Zeitraum in folgenden Fällen länger als zwei Jahre dauern. Zeigt sich ein Mangel innerhalb der zwei Jahre, tritt die Verjährung erst vier Monate später ein. Die Gewährleistungsfrist beträgt danach bei einem Mangel, der sich einen Tag vor Ablauf der zweijährigen Gewährleistung zeigt, bis zu zwei Jahre und vier Monate. Hat der Verkäufer dagegen nacherfüllt durch Reparatur oder Ersatz der Sache tritt die Verjährung erst zwei Monate nach deren Übergabe an Verbraucher ein. Bei Mängeln an Bauwerken oder an üblicherweise dazu verwendeten Sachen können Ansprüche dagegen bis zu fünf Jahre nach der Abnahme geltend gemacht werden. Ansprüche wegen Reisemängeln verjähren gegenüber dem Reiseveranstalter (z. B. Reisepreisminderung) in zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.
Kann man die Verjährungsfrist für die Gewährleistung verkürzen?
Ein Unternehmer kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Verkauf von gebrauchten Sachen an eine Privatperson die Verjährungsfrist nur auf ein Jahr verkürzen. Seit 2022 muss ein unternehmerisch auftretender Verkäufer den Verbraucher vor Vertragserklärung selbst darüber informieren und die verkürzte Verjährungsfrist im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart sein. Umgekehrt kann beim Verkauf einer Sache durch eine Privatperson, also eines Verbrauchers, an einen Unternehmer die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt, wenn es sich bei Käufer und Verkäufer nur um Privatpersonen oder um Unternehmer handelt. Der Ausschluss ist unwirksam, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie gegeben hat.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Verjährung?
Rechtstipps zu "Verjährung" | Seite 21
-
02.01.2023 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„1. Die Zahlungsverjährung und die Festsetzungsverjährung Im Steuerrecht gibt es nach der Abgabenordnung zwei unterschiedliche Verjährung, namentlich die Festsetzungsverjährung …“ Weiterlesen
-
30.12.2022 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Folgendes stellte das Gericht in seinem Urteil fest: Eine Verjährung ist bisher nicht eingetreten, weil FCA ihre Kunden nicht über unzulässige …“ Weiterlesen
-
30.12.2022 Rechtsanwalt Stefan Lamers„… auch eine Hemmung der Verjährung im Hinblick auf die Mängelrechte. Das eingeholte Sachverständigengutachten wird im Klageverfahren allerdings nur als qualifizierter Parteivortrag, nicht aber als beweiserhebliches …“ Weiterlesen
-
30.12.2022 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub zwar der gesetzlichen Verjährung (drei Jahre) unterliegt. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber …“ Weiterlesen
-
28.12.2022 Rechtsanwalt István Cocron B. A.„… erst im Spätsommer 2021 erhalten. Sein Anspruch sei daher auch für Spieleinsätze vor 2018 nicht verjährt. „Das Argument der Verjährung zieht nicht, wie das Urteil zeigt. Spieler haben daher gute Chancen …“ Weiterlesen
-
28.12.2022 Rechtsanwalt Marcel Seifert„… des Musterverfahrens ist, dass sich Aktionäre ohne nennenswertes Prozesskostenrisiko anschließen können und dadurch auch die Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche gehemmt wird. Das Urteil in dem Musterverfahren …“ Weiterlesen
-
27.12.2022 Rechtsanwalt Martin Loibl„… die Verfallfristen zu belehren, damit die Regelverjährungszeit von drei Jahren zu laufen beginnt. Unterlässt der Arbeitgeber dies verjähren die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer nicht. Auch Ansprüche …“ Weiterlesen
-
27.12.2022 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… eingetretener Verjährung zu verweigern. Zudem kann im erforderlich werdenden Leistungsfall der entsprechende Sozialleistungsträger wegen fehlender „Berechtigung“ des Gesellschafter-Geschäftsführers …“ Weiterlesen
-
23.12.2022 Rechtsanwalt Tobias Gerlach„Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 20.12.2022 sein erwartetes Urteil bezüglich der Verjährung von Urlaubsansprüchen gesprochen (BAG Urteil vom 20.12.2022, 9 AZR 266/20). Demnach beginnt der Lauf …“ Weiterlesen
-
22.12.2022 Rechtsanwältin Sonja Hebben-Dietz LL.M.„… zugesprochen. Es hat hierbei entschieden, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch eines Arbeitsnehmers zwar grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren verjähren kann, allerdings nur …“ Weiterlesen
-
14.11.2023 Rechts- und Fachanwalt Jan Weller„Verjährung von Urlaub nur wenn der Arbeitgeber auch darauf hinweist Der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Urlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige …“ Weiterlesen
-
01.06.2023 Rechtsanwältin Ramona Dodel„… . finden die Vorschriften über die Verjährung (§ 214 I, § 194 I BGB) auf den gesetzlichen Mindesturlaub Anwendung. Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 199 I BGB beginnt die regelmäßige …“ Weiterlesen
-
04.01.2024 Rechtsanwalt Björn-Michael Lange„… nicht automatisch nach drei Jahren verjähren, 9 AZR 266/20. Damit folgte der Bundesgerichtshof der Rechtsprechung vom Europäischen Gerichtshof. Arbeitgeber können die Verjährung nur dadurch herbeigeführt …“ Weiterlesen
-
21.12.2022 Rechtsanwältin Fachanwältin Stephanie Merz„… ) oder nach der Übertragungszeit (§ 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG) und sie verjähren auch nicht! Und während der Verjährungsfrist von drei Jahren nach Ende des AV hatte die Klägerin ihren Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs geltend gemacht.....“ Weiterlesen
-
21.12.2022 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… in ihren Urteilen klar gemacht, dass Arbeitgeber ihre Angestellten über die mögliche Verjährung informieren müssen. Kommen sie dieser Hinweispflicht nicht nach, tritt beim Resturlaub keine Verjährung …“ Weiterlesen
-
21.12.2022 Rechtsanwalt Matthias Wiese„… -120/21 -) festgestellt, dass Urlaubsansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland grds. nicht automatisch verjähren (vgl. BAG-Pressemitteilung 48/22 - Verjährung …“ Weiterlesen
-
21.12.2022 Rechtsanwältin Antje Wigger„… Inanspruchnahme verfällt. Fehlt es hieran, können auch noch Ansprüche aus früheren Jahren geltend gemacht werden. Auf die regelmäßige dreijährige Verjährung nach nationalem Recht (§§ 195, 199 …“ Weiterlesen
-
21.12.2022 Rechtsanwältin Silke Gottschalk„… nicht automatisch nach drei Jahren verjährt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht rechtzeitig auffordert, den Urlaub zu nehmen. Außerdem hat der Arbeitgeber auf eine mögliche Verjährung …“ Weiterlesen
-
21.12.2022 Rechtsanwalt Vladislav Dimitrov„Das Bundesarbeitsgericht hat am 20.12.2022 entschieden, dass Urlaubsansprüche nur dann verjähren können, wenn der Arbeitnehmer vorher auf seinen Urlaubsanspruch hingewiesen worden …“ Weiterlesen
-
20.12.2022 Rechtsanwalt Dr. Martin Gwose LL.M.„Heute, den 20.12.2022, hat das Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 266/20) eine Entscheidung zur Verjährung von Urlaubsansprüchen gefällt. Relevant ist diese Entscheidung für alle Arbeitnehmer, die noch …“ Weiterlesen
-
20.12.2022 Rechtsanwalt Jan Steinmetz„… ; der Arbeitgeber sollte den Urlaub i.H.v. brutto 17.376,64 € für 2017 und die Vorjahre abgelten. Er hatte sich auf die Einrede der Verjährung berufen und ging zum BAG in Revision. 2. Unwissenheit schützt …“ Weiterlesen
-
20.12.2022 Rechtsanwalt Kai Simon Faix„… Urlaubsansprüche gilt, die bereits vor der entsprechenden europäischen Richtlinie ( Art. 7 der RL 2003/88/EG ) entstanden sind und somit kein Vertrauensschutz für den Arbeitgeber besteht. Verjährung? Nachdem …“ Weiterlesen
-
20.12.2022 Rechtsanwalt Robert Apitzsch„… zumindest erleichtert. Durch das Bundesarbeitsgericht wurde zudem aktuell entschieden, dass auch eine Verjährung der Urlaubsansprüche ohne Einhaltung der Mitwirkungspflichten ebenfalls nicht in Betracht …“ Weiterlesen
-
20.12.2022 Rechtsanwalt Tim Schmidhäußler„Urlaubsansprüche verjähren nicht automatisch nach drei Jahren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 20. Dezember 2022 die entsprechende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes …“ Weiterlesen