YouTube: So können Sie Abmahnungen vermeiden
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Im Ranking der größten sozialen Netzwerke ist YouTube ganz vorn mit dabei: Im Januar 2022 belegte das Videoportal, das zu Google gehört, mit etwas mehr als 2,5 Milliarden monatlich aktiven Usern Platz zwei – hinter Facebook.*
Der YouTube-Content reicht von Musik und Spielfilmen bis hin zu einer riesigen Vielfalt selbst erstellter Videos. Wer dabei unzulässiges Videomaterial hochlädt und gegen das Urheberrecht oder gegen die YouTube-Community-Richtlinien verstößt, riskiert, von YouTube selbst eine Verwarnung, einen sogenannten Strike, oder eine Abmahnung von Dritten zu erhalten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Inhalte Sie auf der beliebten Videoplattform besser vermeiden sollten.
* Social Networks mit den meisten Nutzern weltweit 2022; Quelle: Statista 2022.
YouTube-Abmahnung für Downloads und Streaming
Zahlreiche Programme ermöglichen es, Videos und Musik bei YouTube kostenlos herunterzuladen. Dies ist auch rechtlich unproblematisch. Wer Video- oder Musikmaterial bei YouTube downloadet, hat also auch keine Abmahnung durch Rechteinhaber zu befürchten – selbst bei geschütztem Material. Danach darf dieses jedoch nur für private Zwecke verwendet werden. Insbesondere dessen Veröffentlichung oder öffentliche Vorführung ist ohne Einverständnis des Rechteinhabers rechtswidrig. Das gilt umso mehr für den Upload von Inhalten: Lädt man urheberrechtlich geschütztes Material unbefugt auf YouTube hoch, ist das rechtswidrig. YouTube erteilt Nutzern wegen dieser illegalen Uploads in der Regel eine Verwarnung und löscht die Inhalte. Spricht YouTube innerhalb von 90 Tagen drei Verwarnungen oder Strikes gegen den Nutzer aus, werden dessen Konto und alle zugehörigen Kanäle gelöscht. Übrigens: Eine Sperrung ohne vorherige Verwarnung ist nicht erlaubt.
Um zu verhindern, dass der von YouTube Verwarnte die Inhalte später erneut hochlädt, oder um Schadensersatz zu verlangen, müssen Betroffene ihre Ansprüche direkt beim Rechteverletzer von einem Anwalt für Urheber- und Medienrecht geltend machen. Dieser wird eine Abmahnung aussprechen, die mit der Aufforderung verbunden ist, eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben. Dem Rechteverletzer wird damit untersagt, die betreffenden Inhalte für einen Zeitraum von 30 Jahren erneut zu verwenden.
YouTube: Abmahnung bei Verstößen gegen das Urheberrecht
Täglich werden Millionen von Videos hochgeladen. Nicht immer wird dabei jedoch das Urheberrecht beachtet. Vorweg: Videos müssen immer ein Mindestmaß an kreativer Eigenleistung aufweisen, um unter dem Schutz des Urheberrechts zu stehen und als persönliche geistige Schöpfung zu gelten.
Das Hochladen von Inhalten auf YouTube stellt eine öffentliche Zugänglichmachung dar. Besitzt eine andere Person das Urheberrecht oder Nutzungsrechte an dem hochgeladenen Video und hat demjenigen keine Nutzungsrechte eingeräumt, droht bei einem Upload eine Urheberrechtsverletzung. Der Inhaber des YouTube-Kanals muss mit einer Abmahnung durch den Rechteinhaber und mit einer Aufforderung rechnen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
anwalt.de-Tipp: Haben Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie sich auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht beraten lassen. Finden Sie auf anwalt.de einfach den richtigen Anwalt!
Erteilt der Urheber die Erlaubnis – eine sogenannte Lizenz –, muss diese auch die Nutzungsart bei YouTube umfassen. Insbesondere lässt sich YouTube Nutzungsrechte einräumen. Denn YouTube hat das Recht, hochgeladene Videos zu reproduzieren und weiterzuverbreiten. Zeigt jemand beispielsweise in seinem Video fremdes Bild- oder Videomaterial, für das er die Nutzungsrechte gekauft hat, muss er also darauf achten, ob seine Lizenz auch die Weitergabe an Dritte – in diesem Fall YouTube – umfasst.
YouTube-Abmahnung: Was gilt bei Musik, Bildern und Reaction-Videos?
Vorsicht ist immer dann geboten, wenn im eigenen Video andere Personen nicht nur beiläufig im Hintergrund zu sehen sind. Vor der Veröffentlichung muss das Einverständnis jeder davon betroffenen Person eingeholt werden – am besten schriftlich –, sonst verstößt man bei einem Upload gegen deren Recht am eigenen Bild nach § 22 Kunsturhebergesetz, das eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt.
Bei YouTubern ist es beliebt, eigene Videos mit Hintergrundmusik zu unterlegen. Da die Nutzungsrechte auch hier oft bei Dritten wie den Künstlern oder Produzenten liegen, muss zuvor deren Einverständnis eingeholt werden.
Darüber hinaus hat YouTube einen Lizenzvertrag mit der GEMA geschlossen. Dadurch darf entsprechende Musik auf die Plattform hochgeladen werden, ohne dass dies der GEMA nochmals besonders mitgeteilt werden muss.
Reaction-Videos
Beliebt sind derzeit sogenannte Reaction-Videos: YouTuber zeigen fremde Videos oder Ausschnitte daraus und kommentieren diese währenddessen – meist auf witzige oder kritische Weise. Grundsätzlich verstoßen Reaction-Videos gegen das Urheberrecht, wenn zuvor nicht das Einverständnis des Rechteinhabers eingeholt wurde. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich zuvor das schriftliche Einverständnis des Rechteinhabers sichern.
Zwar können Reaction-Videos unter das sogenannte Zitatrecht nach § 51 UrhG fallen: Dient das gezeigte fremde Video ausschließlich dem Zitatzweck, liegt keine Urheberrechtsverletzung vor. Damit das Zitatrecht greift, müssen die Videos allerdings einen sogenannten Belegcharakter haben, das heißt, der YouTuber muss sich darin inhaltlich mit dem zitierten Werk auseinandersetzen und somit eine konkrete Eigenleistung vorweisen können. Inwiefern das tatsächlich der Fall ist, ist nicht immer eindeutig, sondern vielmehr einzelfallabhängig.
Verstoßen Sie gegen das Urheberrecht, können Sie sich zudem sogar strafbar machen. Stellt der Rechteinhaber einen Strafantrag oder besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, kann ein Verfahren gegen Sie eingeleitet werden. Im Falle einer Verurteilung können Sie mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden. Daneben kann der Urheber eine Beschwerde bei YouTube einreichen und die Rechtsverletzung melden, in der Folge erhalten Sie die als Strike bezeichnete Verwarnung durch YouTube.
Sie wurden wegen Ihres YouTube-Videos abgemahnt oder sind unsicher, ob Sie damit gegen das Urheberrecht verstoßen? Dann holen Sie sich fachkundigen Rat von einem Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht. Finden Sie jetzt den passenden Anwalt!
YouTube: Abmahnung bei Werbung
Das sogenannte Influencer-Marketing über soziale Medien wird mittlerweile streng reglementiert. Wer auf YouTube Produkte, also Waren oder Dienstleistungen von Dritten, präsentiert und hierfür eine Bezahlung oder Gegenleistung erhält, muss dies als Werbung kenntlich machen. Im Streitfall müssen Influencer deren Nichtvorliegen beweisen.
Das Product Placement und die kommerzielle Absicht des Beitrags muss auf den ersten Blick für den User erkennbar sein, andernfalls handelt es sich um unzulässigen unlauteren Wettbewerb. Wer Werbung also nicht kenntlich macht, riskiert eine Verwarnung durch YouTube und kann von Konkurrenten oder dazu berechtigten Organisationen abgemahnt werden.
YouTube-Abmahnung wegen fehlenden Impressums
Als Inhaber eines YouTube-Kanals benötigen Sie ein Impressum, sobald dieser meinungsbildend oder kommerziell ist. Sie können diese Impressuminformationen unter „Kanalinfos“ angeben. Im Impressum des YouTube-Kanals müssen gemäß § 5 Telemediengesetz Informationen wie u. a. der Verantwortliche und dessen Kontaktdaten angeben sein.
FAQs zur YouTube-Abmahnung
Welche Inhalte sind auf YouTube verboten?
Folgende Inhalte dürfen nicht auf YouTube hochgeladen werden:
- Pornografie
- Gewalttätige, grausame oder schädliche Inhalte (z. B. gefährliche Challenges)
- Hassrede gegen Einzelne oder Gruppen
- Belästigung und Mobbing
- Schusswaffen, Munition, Zubehörteile hinsichtlich Herstellung, Installation und Aufruf zum Kauf
- Verleumderische Inhalte
Die Liste ist jedoch nicht abschließend. Weitere verbotene Inhalte und mehr Informationen dazu finden Sie in den Community-Richtlinien der Plattform.
Können YouTuber für Kommentare unter ihren Videos haftbar gemacht werden?
In diesem Fall gilt in Deutschland das Prinzip der Störerhaftung, das bedeutet, der Kanalinhaber ist mitverantwortlich, wenn andere in den Kommentaren oder Antwortvideos unter dessen Video beleidigt werden. Wenn Betroffene gegen den Kanalinhaber vorgehen wollen, muss dieser zuvor Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangen und die Chance erhalten, die Inhalte zu entfernen. Zudem sollte er zur Unterlassung aufgefordert werden. Zugleich sollte YouTube als Host-Provider der rechtsverletzenden Inhalte deutlich darüber informiert werden (sogenanntes Notice-and-Take-Down-Verfahren).
(THH)
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Rechtstipps zu "YouTube Abmahnung" | Seite 7
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12.04.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… eines Zuschauers auf YouTube erreicht. Es geht um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Frage, ob man eine solche auch noch nach sechs Wochen an den Arbeitgeber senden muss. Wie sieht …“ Weiterlesen
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06.04.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… berechtigen kann. In der Regel wird zunächst eine Abmahnung erforderlich sein, es sei denn, der Verstoß ist besonders schwerwiegend, etwa weil der Arbeitnehmer im betrunkenen Zustand auch noch …“ Weiterlesen
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31.03.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… , es aber versäumt hat, zuvor eine Abmahnung auszusprechen. Oder der Arbeitgeber wollte krankheitsbedingt kündigen, aber der Arbeitnehmer hat die dafür erforderlichen Fehlzeiten noch nicht erreicht …“ Weiterlesen
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22.03.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… mit den beschriebenen Beweisschwierigkeiten. Fehlende Abmahnung Mindestens genauso häufig scheitern verhaltensbedingte Kündigungen daran, dass der Arbeitgeber zuvor nicht erst einmal eine Abmahnung ausgesprochen …“ Weiterlesen
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20.03.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… zum Thema Personalgespräch gemacht, nun hatte ein Zuschauer auf YouTube noch einmal speziell nachgefragt, wie man sich als Arbeitnehmer in einem Fehlzeitengespräch verhalten sollte. Was ist zu beachten …“ Weiterlesen
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16.03.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… ). Regelmäßig vorherige Abmahnung erforderlich Vor Ausspruch der Kündigung wird regelmäßig auch in diesen Fällen eine Abmahnung erforderlich sein. Dazu das Bundesarbeitsgericht: „Beruht …“ Weiterlesen
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15.03.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Rücksichtnahmepflichten führen. Dieser Verstoß ist aber in der Regel noch nicht so schwerwiegend, dass der Arbeitgeber sofort zur Kündigung berechtigt ist. Häufig muss es bei Abmahnung bleiben …“ Weiterlesen
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13.03.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… zwischen den Interessen des Arbeitgebers an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses und den Interessen des Arbeitnehmers am Fortbestand. Abmahnung in der Regel ausreichend Die meisten Verletzungen …“ Weiterlesen
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09.03.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… (auch frühere) Fehlzeiten gestützt werden. Formal unwirksame Kündigung: War die Kündigung allein aus formalen Gründen unwirksam (mangelnde Schriftform, fehlende Abmahnung, Fehler bei der Anhörung …“ Weiterlesen
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08.03.2017 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… Ratgeberartikel zu Abmahnungen finden Sie auch in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de sowie auf unserer Kanzleihomepage. Hier finden Sie auch einen Link zu unserem YouTube-Kanal, in dem wir anschaulich über aktuelle Abmahnungen per Video berichten.“ Weiterlesen
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07.03.2017 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… zu Abmahnungen finden Sie auch in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de. Viele weitere nützliche Informationen und einen Link zu unserem YouTube-Kanal finden Sie auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de.“ Weiterlesen
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23.02.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… nach, wie sie sich im Falle einer Abmahnung des Arbeitgebers verhalten sollen. Zuletzt wurde auch auf deinem YouTube-Kanal wieder nachgefragt. Welche Tipps kannst du Arbeitnehmern geben? Fachanwalt Bredereck …“ Weiterlesen
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08.12.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… auch noch in Konkurrenz zum Arbeitgeber ausübt. Dann ist unter Umständen auch eine vorherige Abmahnung entbehrlich. Dazu das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz: „ Ein Arbeitsvertrag schließt für die Dauer …“ Weiterlesen
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05.12.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Wer kündigen möchte, sollte vorher rechtlichen Rat einholen. Oftmals wird man vor einer Kündigung zunächst eine wirksame Abmahnung aussprechen müssen. Außerdem kommt es immer auch auf die Frage …“ Weiterlesen
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01.12.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Bereich, sind besonders gefährlich. Hier riskieren Arbeitnehmer unter Umständen eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Fachanwaltstipp Arbeitgeber Wenn der Arbeitnehmer eine unerlaubte Nebentätigkeit …“ Weiterlesen
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29.11.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… gegenüber dem Arbeitgeber können eine Kündigung rechtfertigen Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bedroht, kann dies eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Dabei müssen es gar …“ Weiterlesen
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10.11.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… begehen, riskieren die Kündigung. Regelmäßig bedarf es hier nicht einmal einer Abmahnung. Etwas anderes gilt aber möglicherweise dann, wenn es sich um geringwertige Sachen handelt. Entscheidend ist immer …“ Weiterlesen
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05.10.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Auf unserem YouTube-Kanal hat zuletzt …“ Weiterlesen
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26.09.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… eines YouTube-Zuschauers erreicht, der wissen wollte, welche Informationen der Arbeitgeber eigentlich über ihn als Arbeitnehmer sammeln darf. Wie sieht es denn nun aus? Fachanwalt Bredereck …“ Weiterlesen
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23.05.2016 Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB„… bei einer Berichterstattung ein 20 Sekunden dauernder Beitrag ausgestrahlt, in der das Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen vorgestellt wurde. In dem Beitrag wurde auch das Logo in Herzform gezeigt. Auf YouTube existiert …“ Weiterlesen
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12.02.2016 Rechtsanwalt Burkhard Renner„… Absicht vorgeschoben hatte, nicht auf sich sitzen lassen und ließ das ZDF mit einer anwaltlichen Abmahnung zur Unterlassung auffordern. Das ZDF verteidigte die Berichterstattung als zulässig und gab …“ Weiterlesen
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18.12.2015 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… öffentlich, weshalb man sich vorher gut überlegen sollte, was man online stellt und ob es erlaubt ist. Ansonsten riskiert man eine Abmahnung, eine Anzeige und/oder die Löschung des Profils. 1. Hass …“ Weiterlesen
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30.10.2015 Dr. Wachs Rechtsanwälte„Seit mittlerweile knapp 8 Jahren beschäftigen wir uns dem Thema „Waldorf Frommer Abmahnung“. Wir haben viele Abgemahnte vertreten und es ist uns sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gelungen …“ Weiterlesen
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29.07.2015 Dr. Wachs Rechtsanwälte„… ”, „Spotify” oder auch „YouTube” umgestiegen sind. Aktuell richten sich die meisten Abmahnungen, die ausgesprochen werden, auf die Verbreitung von Filme und Serien. Gerade amerikanische Serien waren …“ Weiterlesen