
AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen Rohrmoser
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Kollegen der Kanzlei 3
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Bewertungen 335
von M. M. am 19.03.2025 um 11:05 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann

Wir sind den langen Weg gerne gemeinsam mit Ihnen gegangen und freuen uns, dass wir Ihnen nun zur Auszahlung Ihres Kapitals verhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tintemann
Rechtsanwalt
von S. S. am 18.03.2025 um 11:02 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann

Wir haben gerne geholfen, Ihr Geld wieder zurück zu holen, auch wenn hierzu ein langer Weg über die Gerichte und die Zwangsvollstreckung im Ausland nötig waren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tintemann
Rechtsanwalt
von K. Z. am 16.03.2025 um 22:33 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser
Rechtstipps 556

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Vertretungsberechtigte Partner sind die Rechtsanwälte Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen und Dr. Raphael Rohrmoser.
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Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde den Mitgliedern der Kanzlei aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen von dem jeweilig zuständigen Stellen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderen Zulassungsverfahren zuerkannt. Die Mitglieder der Kanzlei unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen in den jeweils geltenden Fassungen.
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt, Bundesrepublik Deutschland RA Klevenhagen und RA Dr. Tintemann sind zugleich durch die Rechtsanwaltskammer Berlin als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht zugelassen.
Es gelten unsere allgemeinen Mandatsbedingungen
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Zudem unterhält die AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R + V Allgemeine Versicherung AG, Niedersachsenring 13, 30163 Hannover (HaftpflichtPolice Nr.: 405 84 344221839).
Die Haftpflichtversicherung weist eine jeweilige Mindestdeckung in Höhe von 2.500.000 Euro pro Schadensfall und eine jeweilige maximale Deckungssumme von 10.000.000 Euro pro Versicherungsjahr auf.
Die Haftung der sachbearbeitenden Rechtsanwälte und auch der Partnerschaftsgesellschaft richtet sich nach dem Partnerschaftsgesetz lediglich auf die Haftungssumme der o.g. Haftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung der bearbeitenden Rechtsanwälte und / oder Partner der Partnerschaftsgesellschaft, die über die o.g. Haftungssumme der Haftpflichtversicherung hinausgeht, ist ausgeschlossen.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Berlin (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) email: schlichtungsstelle@brak.de.
Rechtsanwaltskammer:
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Rechtsanwaltskammer Berlin
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Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Die Gebühren der Rechtsanwälte ergeben sich, soweit nicht ein anderes vereinbart ist, aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nebst seinen Anlagen zum jeweils bei Mandatserteilung gültigen Gesetzesinhalt.
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Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
Diese Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer.
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