Bewertungen von Dr. Christian Depken
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Bewertungen 124
GS
von G. S. am 04.03.2025 um 18:17 Uhr
Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt
Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Depken ist der beste Anwalt in Hamburg! Ich bin sehr zufrieden und dankbar für die Arbeit die er geleistet hat. Ich kann ihn nur weiter empfehlen.

Antwort von Rechtsanwalt Dr. Christian Depken
Vielen Dank, das ist natürlich maßlos übertrieben, es war auch etwas Glück dabei. Unserem Mandanten war zu Unrecht vorgeworfen worden, er habe zwei Mitarbeiter "schwarz" beschäftigt. Das gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren konnte mit unserer Hilfe eingestellt werden.
KS
von K. S. am 04.08.2024 um 08:06 Uhr
Aufhebung eines unberechtigten Arrestbefehls
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Extrem schnelle, präzise, professionelle Abwicklung. Mehr geht nicht!

Antwort von Rechtsanwalt Dr. Christian Depken
Vielen Dank für die positive Bewertung! Unsere Mandantin war Opfer eines Betrügers geworden, der in ihrem Name eine Luxusyacht für über EUR 12.000.000,00 erworben hatte. Nachdem der Verkäufer den Kaufpreis nicht erhalten hatte, hat er wegen eines behaupteten Schadensersatzanspruchs von rund EUR 4.000.000,00 in ein Grundstück unserer Mandantin einen Arrest ausgebracht. Das Vorgehen der Anwälte der Verkäuferin war mehr als fraglich. Wir haben das Arrestverfahren für unsere Mandantin geführt und gewonnen, so dass der Arrest aufgehoben wurde. Auch das von der Verkäuferin in Großbritannien eingeleitete Schiedsgerichtsverfahren, in dem sie Schadensersatzansprüche von über EUR 4.000.000,00 gegen unsere Mandantin geltend machte, wurde zu 100% von uns gewonnen! Nach nervenaufreibenden Wochen zum Glück ein Happyend!
RH
von R. H. am 15.07.2024 um 15:06 Uhr
Ausschluss eines Mitgesellschafters aus einer GmbH wegen Pflichtverletzungen; Unternehmenskaufvertrag nachverhandelt
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Dr. Depken zeichnet sich durch seine lange Erfahrung sowie Fachkompetenz aus!
Er arbeitet sehr durchdacht und präzise. Durch seine kompetente Beratung fühlte ich mich immer sicher und bestens aufgehoben. Vom Erstgespräch bis zur Einigung hat er mich sehr gut begleitet und blieb dabei immer professionell.
Ich kann Dr. Depken mit bestem Gewissen nur weiterempfehlen.

Antwort von Rechtsanwalt Dr. Christian Depken
Besten Dank für die positive Bewertung!
In dem Mandant waren zwei Problem parallel zu lösen: Unsere Mandantin, eine GmbH, hatte einen ambulanten Pflegedienst in der Nähe von Hamburg im Wege eines Asset Deals erworben. An der GmbH waren zwei Gesellschafter beteiligt, die sich jeweils verpflichtet hatte, Einlagen in sechsstelliger Höhe zu erbringen, um die GmbH in die Lage zu versetzen, den Kaufpreis zu bezahlen. Dieser Verpflichtung war ein Gesellschafter nicht nachgekommen. Da dieser auch trotz Mahnung nicht zahlte und die Gesellschaft mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug geriet, ist der säumige Gesellschafter aus dem Gesellschafterkreis durch Einziehung seiner Geschäftsanteile ausgeschlossen worden. Ebenfalls ist er als Geschäftsführer abberufen worden.
Mit der Verkäuferin des Pflegedienstes wurden in der Folge nach zähen Verhandlungen eine Einigung dahingehend erzielt, dass der Kaufpreis nachträglich reduziert wird, der Restbetrag dann aber sofort gezahlt wird. Insgesamt eine sehr gute Lösung für unsere Mandantin!
In dem Mandant waren zwei Problem parallel zu lösen: Unsere Mandantin, eine GmbH, hatte einen ambulanten Pflegedienst in der Nähe von Hamburg im Wege eines Asset Deals erworben. An der GmbH waren zwei Gesellschafter beteiligt, die sich jeweils verpflichtet hatte, Einlagen in sechsstelliger Höhe zu erbringen, um die GmbH in die Lage zu versetzen, den Kaufpreis zu bezahlen. Dieser Verpflichtung war ein Gesellschafter nicht nachgekommen. Da dieser auch trotz Mahnung nicht zahlte und die Gesellschaft mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug geriet, ist der säumige Gesellschafter aus dem Gesellschafterkreis durch Einziehung seiner Geschäftsanteile ausgeschlossen worden. Ebenfalls ist er als Geschäftsführer abberufen worden.
Mit der Verkäuferin des Pflegedienstes wurden in der Folge nach zähen Verhandlungen eine Einigung dahingehend erzielt, dass der Kaufpreis nachträglich reduziert wird, der Restbetrag dann aber sofort gezahlt wird. Insgesamt eine sehr gute Lösung für unsere Mandantin!
SH
von S. H. am 05.06.2024 um 07:43 Uhr
Anteilsverkauf Gesellschaft GmbH
Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Sehr versierte, fachliche kompetente und emphatische Beratung.
Büro zentral in Hamburg belegen.
Herr Depken ist sehr lösungsorientiert und zeitlich flexibel.
Hier spricht man als Kunde noch mit dem Entscheider selbst!

Antwort von Rechtsanwalt Dr. Christian Depken
Vielen Dank für die gute Bewertung! In dem Mandat ging es um die Beteiligung eines neuen Gesellschafters an einer bestehenden Gesellschaft, die im Bereich der Immobilien-Projektierung tätig ist. Wir sind mit der Erstellung eines Beteiligungvertrages beauftragt worden und haben hier die Satzung überarbeitet, Geschäftsführer- Dienstverträge samt Geschäftsordnung entworfen und die künftige Finanzierung der Gesellschaft vertraglich geregelt.
KT
von K. T. am 19.12.2023 um 10:29 Uhr
Clever, ehrlich, zielführend!
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Depken und sein Team begleiteten mich seit über drei Monaten erfolgreich durch einen heftigen Gesellschafter-Streit. Herr Dr. Depken schätzte die Sache von Anfang an richtig ein, beschönigte nichts, und so wie er es sagte, kam es auch am Ende. Riverside ließ meiner Meinung nach auch die Gegenseite alt aussehen, angefangen von der strukturierten Arbeit, den Schriftstücken und dem besonders niveauvollen Auftritten bei Gericht und in den Gesellschafter-Versammlungen. Herr Dr. Depken hat wirklich das Beste für mich herausgeholt, und man kann ruhigen Gewissens auf seine hohe Erfahrung vertrauen.
P.S. Gefühlt arbeitet die Kanzlei Riverside 24 Stunden.
Vielen Dank noch einmal und eine schöne Weihnachtszeit!

Antwort von Rechtsanwalt Dr. Christian Depken
Herzlichen Dank für diese tolle Bewertung unserer Leistung! Unser Mandant hatte mit einem Geschäftspartner in 2022 eine GmbH gegründet, an der beide zu 50% beteiligt waren und das Amt des Geschäftsführers ausübten. Obwohl es sich um ein Start-up handelte, lief das Geschäft sehr erfolgreich an. Es wurden schon nach wenigen Monaten erhebliche Gewinn erwirtschaftet. Vermutlich deswegen kam es Anfang September 2023 zu einer Auseinandersetzung. Der andere Gesellschafter unternahm den Versucht, unseren Mandanten aus der Geschäftsführung zu drängen, indem er den Vertrag für sein berufliches Mobiltelefon kündigte, ihm die Bankvollmacht wegnahm und auch den Zugang zu der EDV der Firma sperrte. Wir haben dann für unseren Mandanten eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel beantragt, dass der andere Gesellschafter diese rechtswidrigen Maßnahmen unverzüglich zurücknehmen muss. Die einstweilige Verfügung wurde wie von uns beantragt vom Landgericht erlassen. Da das Vertrauensverhältnis durch diese rechtswidrigen Maßnahmen zerstört war, haben wir unserem Mandanten geraten, den Spies umzudrehen und den anderen Gesellschaft aus der Geschäftsführung und dem Gesellschafterkreis im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung auszuschließen. Die dafür erforderlichen Schritte haben wir von A bis Z vorbereitet und umgesetzt und unseren Mandanten in der Gesellschafterversammlung auch vertreten. Der andere Gesellschafter, der fast 500.000,00 Eigenkapital in die Gesellschaft investiert hatte, bekam durch diese Strategie kalte Füße und willigte nach intensiven Verhandlungen in eine von uns vorgeschlagenen Trennung ein. Im Ergebnis ist unser Mandant dann im Wege einer Realteilung aus der Gesellschaft ausgeschieden, hat also einen erheblichen Teil des Anlagevermögens sowie noch eine Zahlung als Abfindung erhalten. Da wir für unseren Mandanten zudem durchsetzen konnten, dass er keinem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot unterliegt, kann er nun eine eigene Gesellschaft gründen und das erfolgreich begonnene Geschäft ohne seinen lästigen Mitgesellschafter alleine weiterbetreiben. Dabei wünschen wir ihm viel Erfolg!
DA
von D. A. am 12.10.2023 um 07:46 Uhr
Sehr kompetent, schnelle Lösung, effizient
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Ich bin Ausländer, aber ich kenne Dr. Christian Depken schon seit mehreren Jahren. Falls ich die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Deutschland in Anspruch nehmen muss, dann fällt meine Wahl immer auf Dr. Depken. Er ist äußerst zuverlässig, sehr kompetent und absolut gewissenhaft. Seine Hilfestellung ist proaktiv, denn er beleuchtet den Sachverhalt kritisch von allen Seiten, was dann schließlich zum optimalen Endergebnis führt. Vielen Dank Dr. Depken für Ihre immer effiziente und zielführende Hilfe.

Antwort von Rechtsanwalt Dr. Christian Depken
Vielen Dank für die positive Bewertung! Wir haben ein Start-up bei der Gestaltung und dem Abschluss eines Wandeldarlehensvertrages mit einer deutschen Investorin beraten. Die Zusammenarbeit hat - auch wegen des interessanten Unternehmensgegenstands - große Freude gemacht! Wir sind uns sicher, dass das Unternehmen ein riesiger Erfolg wird!
FS
von F. S. am 04.10.2023 um 07:56 Uhr
Auseinandersetzung mit ehemaligen Mitgesellschaftern einer GmbH über Fragen der Firmierung und Nutzung eines Logos
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Zuverlässig.
Kompetente und ziel- und ergebnisorientierte Beratung.
Termingerecht.
Klare Worte und Vorgehensweise im Gespräch mit uns Laien.
Taktisch und strategisch kluge Vorgehensweise mit der Gegenpartei.
Sehr zu empfehlen!
TS
von T. S. am 17.08.2023 um 19:36 Uhr
Sieg auf ganzer Linie
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Dr. Depken hat mich in einer sehr langwierigen und schwierigen Angelegenheit vertreten. Investment in einen Hollandfonds, Rückforderung der Ausschüttungen, eigentlich eine aussichtslose Geschichte für mich als Anleger:-( ! Aber Dr. Depken hat für diesen speziellen Fall (einen Hollandfonds der HCI) den richtigen Hebel gefunden und (so weit mir bekannt) als einziger Anwalt die Rückzahlung verhindert und mir einen ordentlichen Batzen Geld gespart!! Vielen Dank dafür!!
AP
von A. P. am 30.06.2023 um 19:48 Uhr
Erfolgreiche Beendigung eines Gesellschafterstreits unter Eheleuten in GmbH
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Dr. Depken ist sehr kompetent und freundlich. Die Zusammenarbeit war angenehm und erfolgreich. Ich würde Herrn Dr Depken auf jeden Fall weiterempfehlen und werde auch in Zukunft rechtliche Belange meiner Firma mit ihm besprechen.

Antwort von Rechtsanwalt Dr. Christian Depken
Vielen Dank für die positive Bewertung! Es ging hier um einen Gesellschafterstreit in der GmbH, die Lebensmittel produziert und vertreibt. Unsere Mandantin hielt 50% der Geschäftsanteile, ihr Ehemann die restlichen 50%. Beide waren Geschäftsführer und haben das Tagesgeschäft geleitet. Leider hat der Ehemann im letzten Jahr seine Tätigkeit wegen einer Alkoholabhängigkeit eingestellt und dem Unternehmen erheblichen finanziellen Schaden zugefügt. Im Verhandlungsweg ist es uns gelungen, mit dem Anwalt des Ehemanns sein Ausscheiden aus der Geschäftsführung und dem Gesellschafterkreis der GmbH zu verhandeln. Unsere Mandantin ist nunmehr alleinige Geschäftsführerin und Gesellschafterin der GmbH und kann das Unternehmen wieder in ruhigeres Fahrwasser bringen.
KR
von K. R. am 02.04.2023 um 10:59 Uhr
Gesellschafterauseinandersetzung
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Als Jurist im Ruhestand habe ich die Arbeit von Dr. Depken im Rahmen einer Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern verfolgen dürfen, wobei ein Gesellschafter mit großer krimineller Energie Millionenbeträge zum Nachteil der Mitgesellschafter in mehreren Gesellschaften veruntreut hat. Mit juristischem Scharfsinn, gr0ßer Präzision in jeder Detailfrage und hervorragenden Schriftsätzen hat Dr. Depken nicht nur den Arrest über das Vermögen des Kriminellen rechtskräftig durchgesetzt, sondern auch die schwierigsten gesellschaftsrechtlichen Fragen perfekt gelöst. Mit seiner kommunikativen Art hat er zudem die kompliziertesten juristischen Probleme den Mandanten verständlich machen können. Die Fachkompetenz verbunden mit einer sehr sympathischen Ausstrahlung erstreckt sich im übrigen auch auf die Partner und Mitarbeiter der Kanzlei.