
Bewertungen von Dr. Christian Depken
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115 Bewertungen
Gesellschafterauseinandersetzung
am 02.04.2023
Als Jurist im Ruhestand habe ich die Arbeit von Dr. Depken im Rahmen einer Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern verfolgen dürfen, wobei ein Gesellschafter mit großer krimineller Energie Millionenbeträge zum Nachteil der Mitgesellschafter in mehreren Gesellschaften veruntreut hat. Mit juristischem Scharfsinn, gr0ßer Präzision in jeder Detailfrage und hervorragenden Schriftsätzen hat Dr. Depken nicht nur den Arrest über das Vermögen des Kriminellen rechtskräftig durchgesetzt, sondern auch die schwierigsten gesellschaftsrechtlichen Fragen perfekt gelöst. Mit seiner kommunikativen Art hat er zudem die kompliziertesten juristischen Probleme den Mandanten verständlich machen können. Die Fachkompetenz verbunden mit einer sehr sympathischen Ausstrahlung erstreckt sich im übrigen auch auf die Partner und Mitarbeiter der Kanzlei.
Gesellschafterauseinandersetzung wegen sittenwidriger Abfindungsklausel in GmbH-Satzung
am 01.02.2023
Ich bin absolut zufrieden. Mir würde perfekt geholfen. Dazu noch die sehr freundliche Art und kurze Antwortzeiten.
Ein sehr erfahrender Anwalt, immer wieder gerne!
Ein sehr erfahrender Anwalt, immer wieder gerne!
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für das Lob! Die Mandantin hat ein sehr schweres Los. Ihr Mann, der Gesellschafter einer zweigliedrigen GmbH war, ist Ende 2021 verstorben. Sie und die zwei Kinder haben ihn beerbt. Der Gesellschaftsvertrag sah für das Ausscheiden eines Gesellschafters eine pauschale Abfindung von TEUR 50 vor, obwohl sie hohe Gewinne erwirtschaftete. Die Erbengemeinschaft konnte nicht Gesellschafterin bleiben, da es sich um eine Berufsausübungsgesellschaft handelt, an der nur Architekten beteiligt sein dürfen. Die Satzungsklausel, die eine pauschale Abfindung von TEUR 50 vorsieht, ist allein wegen des krassen Missverhältnisses zum tatsächlichen Verkehrswert des Geschäftsanteils nach § 138 Abs. 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Es ist uns deshalb im Verhandlungsweg gelungen, den geerbten Geschäftsanteil an den anderen Gesellschafter zu einem hohen sechsstelligen Betrag zu veräußern. Ein Rechtsstreit über die Wirksamkeit der o.g. Abfindungsregelung konnte so vermieden werden.
Einvernehmliche Aufhebung eines Lizenzvertrages
am 20.06.2022
Rasche Klärung, sehr gute Beratung, gutes Ergebnis
DANKE
DANKE
Unternehmensbewertung
am 19.12.2021
Alle Beratungen waren: fachlich sehr gut, sehr positiv und schnell, unkompliziert und sehr klar, immer relativ gut erreichbar, mit beratender WP ebenfalls sehr gut, wichtige Antworten kamen auch am Wochenende, insgesamt top !
Kommentar des Rechtsanwalts:
Herzlichen Dank für die positive Bewertung! Der Mandant ist Minderheitsgesellschafter in einer Personengesellschaft und scheidet zum Jahresende altersbedingt aus. Im Gegenzug erhält er von der Gesellschaft eine Abfindung gem. den Regelungen des Gesellschaftsvertrages. Die so berechnete Abfindung lag aber erheblich unter dem wahren Wert des Gesellschaftsanteils. Ein Wirtschaftsprüfer hat dies gutachterlich bestätigt und einen fast dreimal so hohen Abfindungsbetrag errechnet. Für die Gesellschaft bestand das Risiko, dass die Abfindungsregelung im Gesellschaftsvertrag wegen Sittenwidrig nichtig ist. Mit diesem Argument ist es uns gelungen, die Abfindung des Mandanten erheblich zu steigern und in einer Ausscheidensvereinbarung vertraglich festzuhalten.
einvernehmliche Gesellschafterauseinandersetzung
am 14.11.2021
Es wurde die Sachlage genau analysiert und konkrete Vorgehensweisen vorgeschlagen, was möglich ist. Bei Nachfragen wurde sich umgehend zurückgemeldet um diese zu erklären. Wir würden Herrn Depken jeder Zeit wieder als Rechtsbeistand zu Rate ziehen. Auch während der Pandemie war Herr Depken und sein Team immer ansprechbar, freundlich und zuverlässig.
Vielen Dank hiermit auch für seinen Einsatz.
Vielen Dank hiermit auch für seinen Einsatz.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Herzlichen Dank für die positive Bewertung! Die Besonderheit der Auseinandersetzung lag darin, dass die beiden Gesellschafter der GbR Brüder sind. Es ging bei dem Gesellschafterstreit also nicht nur um Geld, sondern auch um tieferliegende persönliche Probleme aus der Vergangenheit. Diese konnten natürlich nicht ausgeräumt werden, aber jedenfalls ist es gelungen, den Gesellschafterstreit einvernehmlich zu beenden. Dies gelang durch eine gerichtliche Mediation vor dem Landgericht Itzehoe. Der Mandant war zwar anfänglich skeptisch, hat aber dann aber unsere Rat, eine Mediation zum versuchen, angenommen. So konnte der Streit durch einen Vergleich beigelegt werden.
Gesellschafterstreit in der GmbH - Herausgabeansprüche gegen ausgeschiedene Gesellschafter
am 25.08.2021
Ich kann Herrn Dr. Christian Depken nur in höchstem Maße loben. Professionell auftretend, sehr kompetent, freundlich und entgegenkommend. Dank ihm wurde eine Einigung mit der Gegenseite zu meinen Gunsten erzielt. Tausend Dank dafür!
Unternehmensverkauf
am 20.08.2021
Hr. Dr. Depken war immer erreichbar und mit allen Fagen des Verkaufs immer auf der Höhe des Sachstandes. Seine strategische Beratung hat mir oft weitergeholfen.
Erfolgreiche gerichtliche Geltendmachung von Notarkosten aus Erstverkauf gegen Vorkaufsberechtigten
am 09.08.2021
nach intensiven und ausführlichen Beratungen bin ich dem Rat von Herrn Dr. Depken gefolgt und habe den Klageweg beschritten. In dieser Angelegenheit fühlte ich mich von Herrn Dr. Depken und seinem Team jederzeit sehr gut beraten und vertreten. Der Erfolg ist einzig und allein sein Verdienst und dafür recht herzlichen Dank
Abwehr von Schadensersatzansprüchen
am 07.08.2021
Herr Dr. Depken wurde mir empfohlen und des Ergebnis seines Einsatzes übertraf alle Überwartungen. Herzlichen Dank für den Einsatz rund um die Uhr.
Reduzierung einer Maklerprovision nach Verkauf einer Immobilie
am 03.04.2021
Herr Dr. C. Depken hat im vorliegenden Fall durch Vorausschau und umfassende juristische Kenntnisse den Grundstein für einen Vergleich geschaffen, mit dem ich überaus zufrieden bin.
Er führte mich kompetent durch diesen Streitfall, überzeugte durch seine Analytik und stand bei jeder Unklarheit immer beratend zur Seite.
Herr Dr. C. Depken berät mich schon seit mehreren Jahren in unterschiedlichen Angelegenheiten zu meiner vollsten Zufriedenheit und ich empfehle Ihn uneingeschränkt sehr gerne weiter.
Er führte mich kompetent durch diesen Streitfall, überzeugte durch seine Analytik und stand bei jeder Unklarheit immer beratend zur Seite.
Herr Dr. C. Depken berät mich schon seit mehreren Jahren in unterschiedlichen Angelegenheiten zu meiner vollsten Zufriedenheit und ich empfehle Ihn uneingeschränkt sehr gerne weiter.
Erfolgreich einen Vergleich mit ehemaligem Arbeitgeber wegen Schadensersatz verhandelt
am 18.01.2021
sehr kompetent, klärt immer über mögliche Chancen und Risiken auf, überzeugt durch seine sympathische und verbindliche Art, steht immer zur Verfügung, behält auch in schwierigen Zeiten die Ruhe und führt seinen Mandanten gut durch schwierige Situationen, in denen Er immer den Überblick bewahrt, besonders überzeugt Er durch Weitblick und die Fokussierung auf das Wesentliche
Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GmbH, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarung
am 30.12.2020
Ich kann Herrn Dr. Depken wärmstens empfehlen. Er hat mich sehr professionell durch mein Anliegen geführt und war dabei stets sympathisch, zielstrebig und effizient. Vielen Dank!
Die interdisziplinäre Verflechtung der Riverside Rechtsanwälte erzeugt eine noch bessere juristische Beratung, die keine Fragen offen lässt und uneingeschränkt weiterempfohlen werden kann!
Die interdisziplinäre Verflechtung der Riverside Rechtsanwälte erzeugt eine noch bessere juristische Beratung, die keine Fragen offen lässt und uneingeschränkt weiterempfohlen werden kann!
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für die positive Bewertung und das Lob! Unser Mandant war 50%iger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH im Bereich Online-Marketing und befand sich mit seinem Mitgesellschafter in einer Auseinandersetzung. Er wandte sich an uns mit dem Ziel, aus der Gesellschaft möglichst kurzfristig ausscheiden zu können. Wir haben die Rechtslage geprüft und darauf aufbauend eine Strategie entwickelt, um eine schnelle und unkomplizierte Trennung herbeizuführen. Die Strategie ging auf und unser Mandant konnte nach kurzen Verhandlungen mit dem Mitgesellschafter aus der Gesellschaft und der Geschäftsführung ausscheiden. Alle erforderlichen Verträge wurden von uns vorbereitet.
Einvernehmliche Trennung von einem Mitgesellschafter in einer GbR und einer GmbH & Co. KG
am 29.12.2020
Ein sehr sympathischer und hoch verbindlicher Rechtsanwalt, der auch in einer strittigen Situation eine ruhige und konstruktive Atmosphäre zu gestalten weiß.
Uneingeschränkte Empfehlung meinerseits.
Uneingeschränkte Empfehlung meinerseits.
Klage gegen Fondsgesellschaft auf Erstellung einer Abfindungsberechnung nach Ausscheiden Anlegerin
am 26.09.2020
Unsere Klage mündete aktuell in einem für uns erfolgreichen Teilurteil. Meinem Anwalt, Herrn Dr. Depken, der mich nun schon einige Jahre (auch vor Klageerhebung) in meiner Rechtssache begleitet und vertritt, kann ich in jedem Falle Hartnäckigkeit, Ausdauer, Zielstrebigkeit und Eindeutigkeit nach "außen" (also gegenüber der Gegenseite) sowie eine zugewandte, freundliche, erklärende, klare Haltung mir als Mandantin gegenüber attestieren. Aus meiner Sicht verfügt er über alles, was einen guten Anwalt ausmacht. Auch in menschlicher Hinsicht - was ja keineswegs unwichtig ist - empfinde ich ihn als sehr angenehm und sachlich. Zwar befinden wir uns noch nicht am Ende des gesamten Rechtsstreites, aber ich kann Herrn Dr. Depken guten Gewissens weiterempfeheln.
Streit zwischen Erben einvernehmlich geregelt
am 25.09.2020
In vorliegendem langwierigen Erbschaftsstreit war Herr Depken für uns eine hervorragende Wahl und Stütze. Bei dieser sehr emotionalen Angelegenheit hat uns stets sachlich und kompetent vertreten und war jederzeit erreichbar. Es wurde immer schnellstmöglich reagiert.
Wir hoffen, ihn nicht mehr zu benötigen, aber ansonsten wird er weiterhin unsere erste Wahl sein. Vielen Dank
Wir hoffen, ihn nicht mehr zu benötigen, aber ansonsten wird er weiterhin unsere erste Wahl sein. Vielen Dank
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für das Lob! Es handelte sich um einen Erbschaftsstreit dreier Brüder, bei dem wir einen Bruder vertreten haben. Unser Mandant hatte schon vor langer Zeit das Eigentum am Elternhaus übertragen bekommen, in dem zuletzt noch die Mutter lebte. Im Gegenzug sollten die anderen beiden Brüder nach dem Tod der Mutter einen festen Betrag von unserem Mandanten erhalten. Der Anspruch der Brüder war grundbuchlich durch eine Grundschuld abgesichert. Nach dem Tod der Mutter machten die anwaltlich vertretenen Brüder in Bezug auf das Haus Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Auf diese bestand aber kein Anspruch. Letztlich gelang es uns nach zähen Verhandlungen, die Gegenseite davon zu überzeugen, dass über die Zahlung des grundbuchlich abgesicherten Betrages keine weiteren Ansprüche bestehen. Der Erbenstreit konnte so einvernehmlich ohne gerichtliche Hilfe beigelegt werden.
Verschmelzung zweier GmbH zu einer neuen AG; alle Verträge und sonstigen Dokumente erstellt
am 26.08.2020
Die Beratung über die gesamte Dauer der Verschmelzung inklusive der Interaktion mit Kollegen aus anderen Fachbereichen, die ebenfalls für die Verschmelzung relevant waren, war hervorragend.
Nach dieser sehr guten Vorbereitung war die Umsetzung letztlich Formsache, aber auch das hat perfekt geklappt.
Wir können Hr. Dr. Depken vorbehaltlos weiterempfehlen.
Nach dieser sehr guten Vorbereitung war die Umsetzung letztlich Formsache, aber auch das hat perfekt geklappt.
Wir können Hr. Dr. Depken vorbehaltlos weiterempfehlen.
Abwehr von Vergütungsansprüchen einer Online-Agentur nach Kündigung der Verträge durch Kunden
am 26.08.2020
Herr Dr. Depken hat uns sehr professionell durch einen komplizierten Rechtsstreit geführt. Hr. Dr. Depken profilierte sich durch sein profundes Fachwissen, Sachlichkeit, Effizienz, Hartnäckigkeit aber auch mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen. Die Angelegenheit konnte durch einen fairen Vergleich abgeschlossen werden.
Gesellschafterstreit GmbH
am 14.07.2020
Herr Dr. Depken war jederzeit erreichbar und hat fundierte rechtliche Auskünfte erteilt. Auch die strategische Zusammenarbeit war sehr positiv. Jederzeit wieder.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für die gute Bewertung! Unser Mandant hatte sich in einer zweigliedrigen GmbH, die das operative Unternehmen betreibt und einer separaten GbR, die die Betriebsimmobilie hält, mit seinem 50%igen Mitgesellschafter zerstritten. Nach zählen Verhandlungen ist es gelungen, den Streit insoweit beizulegen, dass der andere Gesellschafter aus der Geschäftsführung der GmbH ausgeschieden ist und unser Mandant die Geschicke der operativen Gesellschaft nunmehr allein leitet.
Bürgschaftsrückforderung
am 05.07.2020
Herr Dr Christian Depken hat die Angelegenheit schnell behandelt, hat hervorragend und kompetent beraten und stand jederzeit für Rückfragen zur Verfügung. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und kann ihn uneingeschränkt empfehlen.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für das Kompliment! Unsere Mandantin hatte sich während der Ehe für eine Verbindlichkeit ihres Ehemanns verbürgt. Nach der Scheidung wurde sie von dem Gläubiger in Anspruch genommen, weil das Unternehmen des Ehemanns insolvent geworden war. Durch Verhandlungen mit dem Gläubiger ist es uns letztlich gelungen, eine Inanspruchnahme aus der Bürgschaft zu verhindern.
Gesellschafter- und Geschäftsführerauseinandersetzung
am 30.06.2020
Herr Depken hat uns über 18 Monate hinweg betreut, war stets für uns erreichbar mit Rat und Tat und hat uns erfolgreich zu einem friedlichen Notartermin geführt.
Gesellschafterstreit
am 29.06.2020
Kompetente und professionelle Beratung führte zu einem positiven Ergebnis.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank! Unsere Mandantin war Minderheitsgesellschafterin in einer GmbH, die im Beratungsgeschäft tätig ist. Mit dem Mehrheitsgesellschafter war ein Streit entbrannt, der u.a. auch zur streitigen Abberufung des Geschäftsführers führte, da dieser im Lager der Minderheitsgesellschafterin stand. Das Ziel unserer Verhandlungsstrategie bestand darin, den Mehrheitsgesellschafter und den neuen Geschäftsführer mit Auskunftsverlangen und weiteren Themen so intensiv zu beschäftigen, dass dieser schließlich ein Angebot zum Erwerb der Geschäftsanteile unserer Mandantin unterbreitet. Diese Strategie ging letztlich auf und der Gesellschafterstreit konnte durch den lukrativen Verkauf der Geschäftsanteile unserer Mandantin an den Mehrheitsgesellschafter beigelegt werden.
Super freundlich, absolut kompetent und sehr verbindlich
am 14.04.2020
Ein rund-um positiver Eindruck und eine glatte Empfehlung.
Vom freundlichen und engagierten Sekretariat bis zur verbindlichen und kompetenten Beratung habe ich mich nicht nur gut beraten gefühlt, sondern mit meinem Anliegen auch gut "aufgehoben". Mein Problem konnte schnell und unkompliziert gelöst werden, obwohl es ein kniffliger und ungewöhnlicher Vorfall war. Vielen Dank Herr Depken!
Vom freundlichen und engagierten Sekretariat bis zur verbindlichen und kompetenten Beratung habe ich mich nicht nur gut beraten gefühlt, sondern mit meinem Anliegen auch gut "aufgehoben". Mein Problem konnte schnell und unkompliziert gelöst werden, obwohl es ein kniffliger und ungewöhnlicher Vorfall war. Vielen Dank Herr Depken!
Beteiligung eines strategischen Investors an einer GmbH im Bereich Schifffahrt
am 30.03.2020
Kompetente Beratung, sehr gute Erreichbarkeit & schnelle Bearbeitung.
Es wurde alles zu unserer vollsten Zufriedenheit abgewickelt.
Es wurde alles zu unserer vollsten Zufriedenheit abgewickelt.
Gerichtliche Abwehr einer unberechtigte Kündigung eines Agenturvertrages für ein Musikfestival
am 13.02.2020
Auch im Rahmen dieses Prozesses habe ich mich zu jeder Zeit hervorragend von Herrn Dr. Depken beraten und vertreten gefühlt. Höchst kompetent und effizient mit einem sehr positiven Abschluss für meine Firma. Vielen Dank.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für die gute Bewertung! Wir hatten für den Mandanten eine Feststellungsklage mit dem Ziel eingereicht, die Unwirksamkeit der Kündigung eines Agenturvertrages feststellen zu lassen. Das LG Kleve hat unsere Rechtsauffassung bestätigt und festgestellt, dass die Kündigungserklärungen der Beklagten unwirksam sind, der Vertrag also wirksam fortbesteht. Gegen dieses Urteil hat die Beklagte Berufung zum OLG Düsseldorf eingelegt. Der Senat hat die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO wegen offensichtlicher Erfolglosigkeit zurück gewiesen. Ganz bitter für die Beklagte, aber ein toller Erfolg für unsere Mandantin!
Verkauf einer Einzelpraxis und einer Beteiligung an einer Gemeinschaftspraxis
am 09.01.2020
Sehr gute Beratung über den Ablauf und die wichtigen Inhalte. Schnelle Bearbeitung, gute Erreichbarkeit der Kanzlei. Alle sehr nett und freundlich!
Alles erfolgreich abgeschlossen!
Alles erfolgreich abgeschlossen!