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Online-Rechtsberatung
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf dem Profil von RA David Herz, Fachanwalt für IT-Recht und Urheber- und Medienrecht, der Wirtschaftskanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte!
Rechtsanwalt Herz ist Partner der Kanzlei und im Schwerpunkt im IT-Recht, Urheber- und Medienrecht, Presse- und Äußerungsrecht sowie im Gewerblichen Rechtsschutz tätig. Er steht seinen Mandanten bundesweit mit Erfahrung und Kompetenz zur Seite.
Medien- und Presserecht
Zu seinem Tätigkeitsschwerpunkt gehört insbesondere das Medien- und Presserecht, in dem Herr Herz bereits eine Vielzahl von außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren bundesweit erfolgreich führte. Rechtsanwalt Herz berät und vertritt in diesem Bereich insbesondere Unternehmen, Einzelpersonen und Personen des öffentlichen Lebens im Zusammenhang mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen etwa in Fällen unberechtigter Veröffentlichungen von Fotos, Verleumdungskampagnen im Internet, persönlichkeitsrechtsverletzender Presseberichterstattung oder unberechtigter Unternehmensbewertungen im Internet, etwa auf Google, Facebook oder Amazon.
Urheberrecht
Herr Herz unterstützt Sie auch bei der Durchsetzung und der Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen sowie bei der Vertragsgestaltung in Angelegenheiten mit urheberrechtlichem Schwerpunkt, wie etwa die Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten z.B. im Rahmen einer Lizenzierung.
Markenrecht
Herr Herz unterstützt Sie außerdem bei der Durchsetzung und der Abwehr von markenrechtlichen Ansprüchen, der Anmeldung, Löschung und Übertragung von Markenrechten an deutschen oder Unionsmarken und vertritt Sie dabei außergerichtlich sowie gerichtlich in jedem Verfahrensstadium.
Herr Herz betreut zudem dauerhaft kleine und mittelständische Unternehmen von der Markenanmeldung über die Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen gegenüber Dritten bis hin zum Schutz von Unternehmenspersönlichkeitsrechten z.B. aufgrund unzulässiger Presseberichterstattung oder unzulässiger Bewertungen von Dritten.
IT-Recht
Herr Herz hat sowohl im Medienrecht als auch im IT-Recht bereits etliche außergerichtliche und gerichtliche Verfahren insbesondere für Personen des öffentlichen Lebens erfolgreich geführt. Den Schwerpunkt der Tätigkeit im IT-Recht stellt das IT-Vertragsrecht dar. Hierbei unterstützt Sie Herr Herz nicht nur bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (sog. AGB), sondern auch bei der Erstellung von individuellen vertraglichen Vereinbarungen wie etwa Hard- oder Softwareverträge.
Daneben prüft Herr Herz insbesondere auch die datenschutzrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von unternehmerischen Vorhaben. Hierbei ist ihm insbesondere sein aufgrund seiner Technik-Affinität vorhandenes technisches Verständnis besonders hilfreich.
Außerdem ist Herr Herz Lehrbeauftragter im Urheberrecht.
Bereits vor der Kanzleigründung war Herr Herz über mehrere Jahre in einer mittelständischen Berliner Kanzlei tätig, die sich auf internationales Wirtschaftsrecht spezialisiert hat. Hierbei hat er neben der Zuarbeit für einzelne Mandate auch die Planung und Strukturierung des Online-Marketings übernommen. Außerdem hat Herr Herz Projektplanungen und Umsetzungen für eine erfolgreiche Berliner Marketingagentur übernommen, wodurch er sich ein ausgeprägtes Verständnis für technische Zusammenhänge im Bereich des Internets angeeignet hat. Diese Kenntnisse setzt Herr Herz mit vollem Einsatz für seine Mandanten ein.
Ausbildung:
- Studium der Rechtswissenschaften an der FU Berlin, Schwerpunkt: Urheber- und Medienrecht sowie Wettbewerbs- und Markenrecht
- 1. juristisches Staatsexamen am GJPA Berlin-Brandenburg
- Rechtsreferendariat am Kammergericht und Wahlstation in einer mittelständischen Berliner Kanzlei, die sich auf internationales Wirtschaftsrecht spezialisiert hat
- 2. juristisches Staatsexamen am GJPA Berlin-Brandenburg
- Absolvierung des theoretischen Teils des Fachanwaltslehrgangs Urheber- und Medienrecht mit anschließender Verleihung des Fachanwaltstitels
- Absolvierung des theoretischen Teils des Fachanwaltslehrgangs IT-Recht mit anschließender Verleihung des Fachanwaltstitels
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Sprachen
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Mitgliedschaften
- GRUR (Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V.)
- Berliner Anwaltsverein e. V.
- Deutscher Anwaltsverein e. V.
- Ernst-Reuter-Gesellschaft e.V.
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von K. P. am 20.07.2024 um 08:25 Uhr
von A. S. am 14.12.2023 um 19:14 Uhr
von T. L. am 21.11.2022 um 20:56 Uhr
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Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen: PR 1039 B
Vertretungsberechtigte Partner:
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Standorte Berlin
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Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin
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Berufsbezeichnung und zuständige Kammer:
Rechtsanwalt Norman Buse, Rechtsanwalt David Herz und Rechtsanwalt Benjamin Grunst sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin.
Aufsichtsbehörden:
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG):
Ust-IdNr.: DE303876601
Berufshaftpflichtversicherung:
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Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsberufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Verantwortlichkeit gem. § 18 Abs. 1 MStV: Rechtsanwalt Norman Buse, LL.M., Rechtsanwalt David Herz, Rechtsanwalt Benjamin Grunst
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