BBauG - Baugesetzbuch

Die wichtigsten Fragen zum BBauG

  • Was ist das Baugesetzbuch?
    Das Baugesetzbuch regelt alle wichtigen Fragen über die Art und Weise des Bauens.
  • Was regelt das BauGB nicht?
    Das BauGB beantwortet keine sicherheitstechnischen Fragen; diese werden in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt.
  • Welche Flächen dürfen nicht bebaut werden?
    Zu den Flächen, die nicht bebaut werden dürfen, gehören u. a. Parkanlagen, Wälder, Friedhöfe und Badeplätze.
  • Was ist das allgemeine Städtebaurecht?
    Das allgemeine Städtebaurecht hat das Ziel, anhand von Bauleitplänen die vorhandenen Bodenflächen und die städtebauliche Entwicklung in geordnete Bahnen zu lenken.

Über das BBauG

Das Wichtigste in Kürze

  • Das BauGB ist die wichtigste Grundlage des öffentlichen Baurechts.
  • Es regelt alle wichtigen Fragen über die Art und Weise des Bauens.
  • Es legt auch fest, wo gebaut werden darf. Unterschieden wird in Innen- und Außenbereich.
  • Nicht geregelt sind sicherheitstechnische Fragen. Sie werden in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt.
Die wichtigsten Inhalte des BauGB

Das Baugesetzbuch ist in vier Kapitel gegliedert:

  • Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1–135c BauGB)
  • Besonderes Städtebaurecht (§§ 136–191 BauGB)
  • Sonstige Vorschriften (§§ 192–232 BauGB)
  • Überleitungs- und Schlussvorschriften (§§ 233–247 BauGB)
Im Allgemeinen Städtebaurecht geht es darum, die vorhandenen Bodenflächen und die städtebauliche Entwicklung in geordnete Bahnen zu lenken.

Hierzu werden Bauleitpläne von den Gemeinden entworfen und erstellt. Sie treffen Aussagen darüber, wie und wo gebaut werden darf. Dabei sind die Interessen und Bedürfnisse der Gemeinden im Hinblick auf aufkommende Bauwünsche einzelner Personen zu berücksichtigen und festzuhalten.

Hierunter fallen z. B. die Nutzungsart des Bauwerks und auch die Art, wie das Bauwerk aussehen soll, also z. B. die Höhe. Auch können Flächen gekennzeichnet werden, die nicht bebaut werden dürfen.

Hierzu zählen unter anderem

  • Parkanlagen,
  • Wälder,
  • Friedhöfe
  • oder Badeplätze.
Das BauGB ist geprägt vom Rücksichtnahmegebot. Seine hieraus resultierenden Baupläne sollen dem Wohl der Gemeinschaft, aber auch dem Wohl des einzelnen Bürgers dienen und an die Bedürfnisse angepasst sein. Außerdem soll durch die Unterteilung in Innen- und Außenbereich der Schutz der Natur sichergestellt werden.

Wozu gibt es das Baugesetzbuch?

Traumgrundstück gefunden, Bauplan entworfen, Architekt bestellt und los geht das Bauen? Ganz so einfach ist es nicht, seine Pläne umzusetzen.

Zuerst sind die Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) zu beachten. Das BauGB gibt vor, wie und was gebaut werden darf. Es regelt also Gestalt und Struktur des gesamten Baugebiets.

Außerdem bestimmt das BauGB, wo genau gebaut werden darf und wo nicht. Hier wird in Innenbereich und Außenbereich unterschieden. Der Innenbereich ist in der Regel ein dicht besiedeltes Gebiet, in dem gebaut werden darf.

Doch auch hier müssen Punkte beachtet werden, wie

  • die Art und Weise des Bauwerks, z. B. Einfamilienhaus oder Hochhaus
  • und das „Hineinpassen“ in die Umgebung.
Es kann also keine Riesenhalle eines Großkonzerns in eine kleine Siedlung gebaut werden oder etwa ein kleines Einfamilienhaus in ein reines Industriegebiet.

Der Außenbereich hingegen ist ein Bereich, der noch recht unbesiedelt ist und nur in ganz besonderen Ausnahmen bebaut werden darf. Dies soll nämlich das natürliche Umfeld des Außenbereichs schützen. Ausnahmen sind z. B.,

  • wenn ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb errichtet werden soll,
  • das Bauwerk für die öffentliche Versorgung mit Elektrizität, Wärme oder auch Wasser gebraucht wird oder
  • es der Weiterentwicklung und Erforschung von Wasser- und Windenergie dient.
All die oben genannten Dinge gelten natürlich auch für grundlegende Änderungen am Gebäude oder des Gebäudes selbst.

Das zu bebauende Grundstück kann dem Eigentümer aber weggenommen werden, wenn es aus städtebaulichen Gründen wichtig und sinnvoll ist. Natürlich muss die Stadt alles dafür tun, dass dies nicht notwendig wird. Sollte es doch mal dazu kommen, muss eine angemessene Entschädigung für die Enteignung an den Eigentümer gezahlt werden.

Die weiteren Kapitel regeln städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Verbesserung und Umgestaltung von Stadtteilen oder sonstigen Flächen. Außerdem stehen Verfahrensvorschriften im BauGB.

Gibt es weitere Baugesetze zu beachten?

Neben dem BauGB bestehen in den einzelnen Bundesländern sogenannte Bauordnungen. Ziel dieser ist es, Gefahren für Leib und Leben abzuwenden und Schäden an fremdem Eigentum zu vermieden. Außerdem soll durch sie ein Qualitätsstandard für alle Gebäude und bauliche Vorhaben gesetzt werden.

Einig sind sich die Verordnungen soweit, dass Flucht- und Rettungswege gegeben sein müssen oder dass Abstände zwischen den einzelnen Bauten eingehalten werden. Dies dient unter anderem dem Brandschutz.

Neben den Baugesetzen gibt es eine Reihe weiterer Gesetze, die parallel anzuwenden sind. So müssen Umweltschutz und Lärmschutzregelungen aus den jeweiligen Gesetzesbüchern eingehalten werden.