BGG - Behindertengleichstellungsgesetz
- Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen - § 1 BGG - Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt
- § 2 BGG - Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe
- § 3 BGG - Menschen mit Behinderungen
- § 4 BGG - Barrierefreiheit
- § 5 BGG - Zielvereinbarungen
- § 6 BGG - Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
- Abschnitt 2
Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit - § 7 BGG - Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
- § 8 BGG - Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
- § 9 BGG - Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
- § 10 BGG - Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
- § 11 BGG - Verständlichkeit und Leichte Sprache
- Abschnitt 2b
Assistenzhunde - § 12e BGG - Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde
- § 12f BGG - Ausbildung von Assistenzhunden
- § 12g BGG - Prüfung von Assistenzhunden und der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft
- § 12h BGG - Haltung von Assistenzhunden
- § 12i BGG - Zulassung einer Ausbildungsstätte für Assistenzhunde
- § 12j BGG - Fachliche Stelle und Prüfer
- § 12k BGG - Studie zur Untersuchung
- § 12l BGG - Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 2b
Assistenzhunde - § 12e BGG - Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde
- § 12f BGG - Ausbildung von Assistenzhunden
- § 12g BGG - Prüfung von Assistenzhunden und der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft
- § 12h BGG - Haltung von Assistenzhunden
- § 12i BGG - Zulassung einer Ausbildungsstätte für Assistenzhunde
- § 12j BGG - Fachliche Stelle und Prüfer
- § 12k BGG - Studie zur Untersuchung
- § 12l BGG - Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 3
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit - Abschnitt 4
Rechtsbehelfe - Abschnitt 5
Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen - Abschnitt 6
Förderung der Partizipation
Die wichtigsten Fragen zum BGG
-
Was ist das Behindertengleichstellungsgesetz?
Das Behindertengleichstellungsgesetz soll dafür sorgen, dass behinderte Menschen nicht benachteiligt werden und ohne Einschränkungen an der Öffentlichkeit teilnehmen können. -
Für wen gilt das Behindertengleichstellungsgesetz?
In erster Linie müssen Behörden und staatliche Einrichtungen das Behindertengleichstellungsgesetz umsetzen. -
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit liegt vor, wenn unter anderem Gebäude, Verkehrsmittel oder technische Gegenstände so gestaltet sind, dass sie für behinderte Menschen ohne fremde Hilfe bequem auffindbar, zugänglich und benutzbar sind. -
Was ist eine Vertretungsbefugnis?
Eine Vertretungsbefugnis erlaubt Menschen mit Behinderungen, spezielle Verbände, mit ihrer rechtlichen Vertretung zu beauftragen, wenn ihre Rechte verletzt werden.
Über das BGG
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)- Was ist das Behindertengleichstellungsgesetz?
- Definition von Barrierefreiheit
- Behinderte Menschen haben ein Recht auf die Verwendung von Gebärdensprache
- Frauen mit Behinderungen haben spezielle Rechte
- Menschen mit Behinderungen dürfen eine Vertretungsbefugnis erteilen
Das Behindertengleichstellungsgesetz soll verhindern, dass behinderte Menschen benachteiligt werden und soll gewährleisten, dass sie gleichberechtigt an der Gesellschaft teilnehmen können. Durch die Regelungen und Verordnungen des Behindertengleichstellungsgesetzes soll Schritt für Schritt die Barrierefreiheit verbessert und mehr Inklusion geschaffen werden. Das BGG gilt vorrangig für Behörden und andere staatliche Einrichtungen.
Die wichtigsten Kernpunkte des Behindertengleichstellungsgesetzes befassen sich mit der Herstellung von Barrierefreiheit in Behörden sowie im Bau- und Verkehrssektor, der Verwendung von Gebärdensprache, der barrierefreien Gestaltung von IT-Technik und digitalen Medien sowie der erleichterten Teilnahme an Bundestags- und Europawahlen. Auch zur Leichten Sprache, deren Ziel besonders einfache Verständlichkeit ist, finden sich Regelungen im BGG.
Definition von Barrierefreiheit
Laut dem Behindertengleichstellungsgesetz ist Barrierefreiheit hergestellt, wenn Gebäude und andere Einrichtungen, Verkehrsmittel, technische Gegenstände, IT-Systeme und andere Umgebungen so gestaltet sind, dass sie für behinderte Menschen bequem auffindbar, zugänglich und benutzbar sind, ohne auf fremde Hilfe zurückzugreifen. Dabei ist es laut BGG zulässig, besondere Hilfsmittel einzusetzen. Ferner regelt das Behindertengleichstellungsgesetz die Aufgaben und Kompetenzen der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit in Berlin.
Behinderte Menschen haben ein Recht auf die Verwendung von Gebärdensprache
Zudem regelt das BGG, dass Menschen mit Behinderung dazu berechtigt sind, mit öffentlichen Behörden im Rahmen von Verwaltungsverfahren mithilfe von Gebärdensprache und anderen geeigneten Hilfsmitteln zu kommunizieren. Die Behörden sind auf Anfrage verpflichtet, die dafür notwendigen Kommunikationsmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen oder die dafür notwendigen Kosten zu übernehmen.
Frauen mit Behinderungen haben spezielle Rechte
Zudem schreibt das Behindertengleichstellungsgesetz vor, dass die besonderen Bedürfnisse von Frauen mit Behinderung beachtet werden müssen. Auf diese Weise sollen bestehende Benachteiligungen abgebaut werden. Auch Sondermaßnahmen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen sind dabei zulässig.
Menschen mit Behinderungen dürfen eine Vertretungsbefugnis erteilen
Werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen verletzt, haben sie in vielen Fällen die Berechtigung, spezielle Verbände nach deren Einverständnis mit ihrer rechtlichen Vertretung zu beauftragen. Solche Verbände müssen folgende Auflagen erfüllen:
- die Spezialisierung auf die Förderung der Interessen von Menschen mit Behinderungen
- die Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung auf Bundesebene
- eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Bereich der Vertretung der Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Der Umfang der bisherigen Tätigkeit der Organisation muss belegen, dass sie ihre Aufgabe sachgerecht erfüllen kann.
- Die Organisation muss von der Körperschaftssteuer befreit sein.