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Rechtsanwalt

Hans Witt

  • Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
  • Versicherungsrecht
PS
von P. S. am 11.01.2025 um 11:38 Uhr
hervorragendes Ergebnis erzielt
Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Alle Bewertungen anzeigen (54)

Rechtsanwalt Hans Witt
Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Herr Rechtsanwalt Hans Witt studierte Jura an der Universität Heidelberg, bevor er 1996 zur Anwaltschaft zugelassen wurde. Er ist Gründer und Seniorpartner der deutschlandweit agierenden Kanzlei Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht (Heidelberg München Oranienburg), die sich auf die Beratung und Vertretung von Mandanten auf dem Gebiet des Bankrechts & Kapitalmarktrechts, Immobilienrechts sowie des Versicherungsrechts und Wirtschaftsrechts spezialisiert hat. Die Wirtschaftswoche zählte ihn bereits im Jahre 2009 zu den Top 20 Anlegeranwälten in Deutschland, das JUVE Handbuch 2010/11 führt ihn als häufig empfohlenen Kapitalanlageanwalt auf. Die Kanzlei Witt Rechtsanwälte ist in den letzten Jahren immer wieder ausgezeichnet worden, so u.a. zum 4. Mal in Folge als eine der bundesweit 12 besten Kanzleien im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht für Privatmandanten (06/2023 in der Zeitschrift Capital, Ergebnis einer Umfrage unter knapp 30.000 Rechtsanwälten). In den Medien nimmt er regelmäßig zu wirtschaftsrechtlichen Themen Stellung. 

Herr Rechtsanwalt Witt ist seit vielen Jahren bereits Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht. Dank der überdurchschnittlichen und regelmäßig erweiterten Fachkenntnisse und der nachgewiesenen Erfahrung kann er eine hochqualifizierte Betreuung seiner Mandanten anbieten.
Als einer von wenigen Rechtsanwälten in Deutschland beschäftigt sich Herr Witt seit über 27 Jahren auch mit sogenannten Timesharingfällen (Ferienwohnrechte). Beim Timesharing erwirbt der Kunde das Recht, eine Ferienunterkunft jedes Jahr für einen bestimmten Zeitraum zu bewohnen.

Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Herr Rechtsanwalt Witt betreut Sie bei Problemen mit Ihrer Bank. Gerade in kritischen Situationen, wenn z.B. eine Kündigung eines Darlehensvertrages unmittelbar bevorsteht oder die Bank Sicherheiten verwerten will, ist es wichtig, einen erfahrenen Rechtsanwalt an der Seite zu haben, der mit der Bank auf Augenhöhe verhandeln kann. Herr Rechtsanwalt Witt prüft Ihre individuelle Situation und erläutert Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten. Sehr häufig konnte er dadurch in der Vergangenheit außergerichtliche Lösungen erreichen, zumal in vielen Fällen (z. B. die Sicherheitenfreigabe beim Immobilienverkauf) schnelles Handeln von entscheidender Bedeutung sein kann. Aktuell beschäftigt die Kanzlei neben zahlreichen Verfahren gegen Lebensversicherungsgesellschaften wie Clerical Medical /Scottish Widows und den Piccor/Piccox Komplex das Thema Wirecard und Projekt Immobilien.

Wirtschaftsrecht

Herr Rechtsanwalt Witt berät u.a. zwei Unternehmensgruppen zu wirtschaftrechtlichen Fragestellungen und vertritt diese in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. 

Immobilienrecht

Ferner zählt Rechtsanwalt Witt seit vielen Jahren zu wenigen Spezialisten im Bereich der erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei fehlerhafter Immobilienberatung und ist ein sehr guter Kenner der Immobilienszene. Witt Rechtsanwälte ist eine der wenigen in der Immobilienzeitung genannten und bundesweit empfohlenen Kanzleien im Bereich fehlerhafter Beratung beim Immobilienkauf („Schrottimmobilien"). 

Timesharingrecht

Als einer von wenigen Rechtsanwälten in Deutschland beschäftigt sich Herr Witt seit über 27 Jahren auch mit sogenannten Timesharingfällen (Ferienwohnrechte). Beim Timesharing erwirbt der Kunde das Recht, eine Ferienunterkunft jedes Jahr für einen bestimmten Zeitraum zu bewohnen.

Sie erreichen Herrn Witt telefonisch (06221/43401-11), per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil. Was in einem Rechtsstreit auf Sie zukommen kann und wie Sie sich am besten verhalten, erläutert er Ihnen gerne auch persönlich. Von seiner langjährigen erfolgreichen beratenden Tätigkeit und der forensischen Erfahrung und Kompetenz können Sie sich unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.

Hans Witt ist gelistet in Rechtsanwälte Heidelberg und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Heidelberger Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DAV

Bewertungen 54

PS

von P. S. am 11.01.2025 um 11:38 Uhr

hervorragendes Ergebnis erzielt
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Die Vertretung durch Herrn RA Witt in einer schwierigen Bankangelegenheit hat zu einem für uns positiven Abschluss geführt. Wir konnten Herrn Witt zeitnah persönlich, per email und auch telefonisch jederzeit erreichen. Er nahm sich immer die nötige Zeit für unsere Beratung und gemeinsame Planung der nächsten Schritte. Wir können Herrn Witt für eine Vertretung in rechtlichen Finanzangelegenheiten uneingechränkt empfehlen.
Vielen Dank für Ihre sehr freundliche Bewertung. Gerne stehe ich Ihnen auch zukünftig bei Fragen zum Bank- und Kapitalmarktrecht, Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht und Versicherungsrecht zur Verfügung.


Viele Grüße aus Heidelberg

Hans Witt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
OM

von O. M. am 24.12.2024 um 10:01 Uhr

Können wir nur empfehlen
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr RA Witt ist ein sehr freundlicher, kompetenter und zuverlässiger Rechtsanwalt, mit Erfolg im Interesse seiner Mandanten. Die Kommunikation erfolgte nur telefonisch und per Email, dennoch vertrauenswürdig, offen, ehrlich und trotzdem persönlich. Leider konnten wir Herrn RA Witt, aufgrund der weiteren Entfernung nicht persönlich kennenlernen. Von daher noch einmal vielen Dank Herr RA Witt. Herr und Frau Mo. aus Oberhavel.
Vielen Dank für Ihre sehr freundliche Bewertung. Mit dem persönlichen Kennenlernen wird es hoffentlich doch noch klappen. Gerne stehe ich Ihnen auch zukünftig bei Fragen zum Bank- und Kapitalmarktrecht, Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht und Versicherungsrecht zur Verfügung.


Viele Grüße aus Heidelberg

Hans Witt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
TK

von T. K. am 15.12.2024 um 08:33 Uhr

Die Beratung von Herrn Witt ist top!
Allgemeine Rechtsberatung
Auf Herrn Witt kann man sich total verlassen. Man wird immer zeitnah über den stand der Dinge informiert. Ich fühlte mich von Herrn Witt sehr Kompetent beraten
Vielen Dank für Ihre sehr freundliche Bewertung. Gerne stehe ich Ihnen auch zukünftig bei Fragen zum Bank- und Kapitalmarktrecht, Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht und Versicherungsrecht zur Verfügung und freue mich auf die künftige Zusammenarbeit in der noch ausstehenden Angelegenheit !


Viele Grüße aus Heidelberg

Hans Witt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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