IK Investment Group GmbH: Unzureichende Informationen für Anleger
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Die IK Investment Group GmbH bot ein IK Festzins-Konto mit einer vermeintlich lukrativen Verzinsung von zunächst 3,25 % pro Jahr (Anfang des Jahres 2023) und später dann sogar mit einer Verzinsung von 3,99 % pro Jahr an. Tatsächlich handelte es sich jedoch um ein unerlaubtes Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG (Kreditwesengesetz), sodass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Einstellungs- und Abwicklungsanordnung vom 30. November 2023 einen Abwickler beauftragte.
Entgegen der Hoffnung der Anleger, ihr Geld in voller Höhe wieder zurückzuerhalten, stehen diese bisher mit leeren Händen da. Nach den Aussagen des bestellten Abwicklers, der selbst von einem geringen Umfang sichergestellter Gelder spricht, müssen die Anleger befürchten, dass sie ihr Geld allenfalls zu einem Bruchteil wieder zurückerhalten werden.
Ferner haben die Anleger zwischenzeitlich Kenntnis von einem bereits seit dem Jahre 2023 anhängigen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hof erlangt. Daraus ergibt sich, dass das Ermittlungsverfahren „wegen des Verdachts des Anlagebetruges“ (so wörtlich die Kriminalpolizeiinspektion Hof in dem Schreiben vom 22. August 2024) gegen die verantwortlichen Personen geführt wird.
Rechtsanwalt Hans Witt, der Fälle in dem Komplex IK Investment Group GmbH bearbeitet, empfiehlt, Ansprüche gegen die verantwortlichen Personen sofort gerichtlich geltend zu machen, also zu titulieren. Ein erstes Versäumnisurteil des Landgerichts Heidelberg liegt hierzu für eine von ihm vertretene Mandantin bereits vor. Danach muss ihr der gesamte Anlagebetrag nebst Zinsen und sämtlichen in dem Prozess angefallenen Rechtsverfolgungskosten erstattet werden.
Die Stellung eines Insolvenzantrags gegen die IK Investment Group GmbH hält Herr Rechtsanwalt Hans Witt nicht für wirtschaftlich zielführend. Sicher ist, dass im Rahmen einer Insolvenz kein Anleger sein Geld in voller Höhe zurückerhalten wird. Das ist nur und ausschließlich möglich, indem Ansprüche gegen die verantwortlichen Personen geltend gemacht werden, solange diese nicht verjährt sind!
Wer mit der Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber den verantwortlichen Personen weiter abwartet, kann am Ende leer ausgehen, sei es, dass der Anspruch dann verjährt ist oder andere Gläubiger, die über einen Vollstreckungstitel verfügen, noch vorhandene Vermögenswerte bereits erhalten haben.
Rechtsanwalt Hans Witt steht für ein erstes Gespräch über die rechtlichen Möglichkeiten in dem Komplex jederzeit zur Verfügung.
Über Witt Rechtsanwälte PartGmbB
Witt Rechtsanwälte PartGmbB (Heidelberg / München / Oranienburg) verfügt über eine ausgezeichnete Kompetenz u.a. im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im Bereich des Versicherungsrechts. So zählt die Kanzlei laut einer Studie von Stern und der Wirtschaftszeitschrift Capital zusammen mit dem Marktforschungsinstitut Statista (Befragung unter Rechtsanwälten zur Frage der besten Kanzleien in verschiedenen Rechtsbereichen Deutschland) zum 5. Mal in Folge zu den aktuell bundesweit 10 besten Kanzleien im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht für Privatmandanten und zum 2. Mal in Folge zu den aktuell bundesweit 19 besten Kanzleien im Bereich des Versicherungsrechts für Privatmandanten (Capital 06/24).
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