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PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH und PROJECT Immobilien Management GmbH - Anträge auf Regelinsolvenz

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Die PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH und PROJECT Immobilien Management GmbH haben am 9. August 2023 Anträge auf Regelinsolvenz gestellt. Die Folgen für die Anleger sind derzeit noch nicht vollständig absehbar. Erste Konsequenzen zeigen sich jedoch bereits, so wurde der Vertrieb für die Projekt Metropolen 22 offenbar vollständig eingestellt.

Insbesondere für die Projekte Metropolen 21 und 22 wird sich die Frage stellen, ob aufgrund der Marktlage angesichts der hohen weichen Kosten (insbesondere für Provisionen etc.) eine positive Rendite für die Anleger überhaupt realistisch war.

Merkwürdig erscheint in diesem Zusammenhang bereits die Tatsache, dass bei Eingabe des Suchbegriffs „Projekt Metropolen 22“ (Suchmaschine DuckDuckGo, Ergebnis vom 11. August 2023) an erster Stelle der freien Suchbegriffe der Eintrag mit dem Hinweis Metropolen 22 - PROJECT Investment erfolgt. Über den Link https://www.metropolen-deutschland.de › metropolen20  gelangt man auf die Homepage und unter dem Menüpunkt Metropolen (AIF) findet sich folgende Aussage:

„PROJECT kann eine durchweg positive Leistungsbilanz vorweisen. Auch die Wachstumsprognose für die kommenden Jahre lässt eine nachhaltig stabile Unternehmensentwicklung erkennen. Bei den Objektabschlüssen beträgt die durchschnittliche Objektrendite über 12 Prozent pro Jahr. Die von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testierte Leistungsbilanz weist neben der transparenten Darstellung zur Entwicklung der PROJECT Fondsgesellschaften auch das Eigenkapitalvolumen und die Investorenzahlen aus.“

Tatsächlich lag schon beim Metropolen 21 die jährliche Durchschnittsrendite im mittleren Szenario bei wohl gerade einmal 2 % (so die Berechnung von Herrn Stephan Loipfinger von Investmentcheck in seinem aktuellen Newsletter). Beim Metropolen 22 wäre es nach unserer Auffassung aufgrund der Marktlage von vornherein völlig illusorisch gewesen, über eine Rendite von 12 % pro Jahr zu sprechen. Bei sicheren Tagesgeldzinsen von derzeit mindestens 3 % bei einer sicheren Festgeldanlage von 6 Monaten bis zu 3 Jahren wird sich natürlich die Frage stellen, ob es bei den seit Anstieg der Zinsen bekannten erheblichen Risiken im Immobilienbereich vertretbar war, bei derart mickrigen Renditen, aber einem hohen Risiko bis hin zum Totalverlust, derartige Anlageempfehlungen auszusprechen bzw. solche Produkte überhaupt noch aufzulegen. Bei den hohen Weichkosten, die derartigen Anlageprodukten immanent sind, geht es nicht nur um die Frage, ob keine Rendite erzielt wird, sondern ob sich am Ende ein Verlust eingestellt. Unserer Auffassung nach war das ein realistisches Szenario, welche sich spätestens seit Mitte des Jahres 2022 abzeichnete.

Unsere Kanzlei wurde in den letzten Jahren mehrfach vor allem im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht ausgezeichnet (zuletzt in der Zeitschrift Capital 6/2023 im Rahmen einer Umfrage unter knapp 30.000 Rechtsanwälten in Deutschland) und zählt seit vielen Jahren zu den ersten Adressen in Deutschland für die Vertretung geschädigter Kapitalanleger. Wir verfügen über langjährige Erfahrung insbesondere auch im Bereich der Immobilienanlagen, sodass eine kompetente Vertretung der Betroffenen Anleger erfolgen kann.

Eine Kontaktaufnahme bezüglich einer Vertretung ist unter der Tel.-Nr. 06221/4340-11 jederzeit möglich.





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