Vorsorgemaßnahmen bei Corona

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Niemand weiß, ob er und seine Angehörigen diese Krise unbeschadet überstehen.

Gerade deshalb ist es wichtig, nicht nur das Immunsystem zu stärken und den Sicherheitsabstand einzuhalten, sondern auch im rechtlichen Bereich die wichtigsten Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Patiententestament

Wer an Corona so stark erkrankt, dass er an die Beatmungsgeräte kommt, muss damit rechnen, dass er daran stirbt oder dass er danach Folgeschäden hat. Das gilt insbesondere für ältere Personen, betrifft aber grundsätzlich jeden.

Auch wenn die Ärzte bei Überlastung der Kliniken entscheiden müssen, wer beatmet werden kann und wer nicht, so wollen wir doch hoffen, dass die grundsätzliche Möglichkeit für jeden von uns besteht, ein Intensivbett mit Beatmungsgerät zu erhalten. Jeder muss für sich selbst entscheiden, ober er dann auch ein solches Beatmungsgerät in Anspruch nehmen möchte. Lungen- und HIrnschäden sind durchaus möglich, auch sonstige Körperschäden. Eine längere künstliche Beatmung führt dazu, dass man auch danach noch sehr schwach ist und vielleicht ein völlig anderes Leben beginnt, als vor der Beatmung. 

Wer diese Beatmung ablehnt, benötigt eine Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, in der er genau für diesen Fall festlegt, dass er nicht beatmet werden möchte. 

Ein Patiententestament muss weder notariell noch handschriftlich gemacht werden.

Vorsorgevollmacht

Eine Person des Vertrauens sollte als Vorsorgebevollmächtigte/r bestimmt werden, um wichtige Entscheidungen treffen zu können, wenn man selbst dazu - ggfs. vorübergehend - nicht mehr in der Lage ist. Auch hier empfiehlt es sich, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich gibt es zahlreiche Vorlagen im Internet, womit zumindest vorläufig etwas geregelt werden kann, was später nochmal überarbeitet werden kann, wenn die Lage sich wieder normalisiert. Eine Ersatzperson sollte vorgesehen werden, denn der Vorsorgebevollmächtigte könnte seinerseits krank bzw. nicht handlungsfähig sein.

Kontovollmacht/Bankvollmacht

Es ist möglich, bei den Banken zu hinterlegen, wer befugt sein soll, im Verhinderungsfall über die Bankkonten verfügen zu können. Die Banken verwenden bevorzugt ihre eigenen Formulare.

Testament

Jeder sollte daran denken, jetzt ein Testament zu machen und seinen letzten Willen festzulegen. Auch in der Krise empfiehlt es sich, dafür rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit die Erbfolge strukturiert wird und die Erben nicht durch laienhafte Formulierungen in Streit geraten, was der Erblasser gewollt hat.

Lebensversicherungen, Bausparverträge, Bankkonten

Sie können gegenüber Ihren Vertragspartnern (Lebensversicherungen, Banken, Bausparkassen) bestimmen, wer aus diesen Verträgen bezugsberechtigt sein soll.

Diese Einsetzung eines Bezugsberechtigten führt zu einem Erwerb von Todes wegen außerhalb des Nachlasses. Der Begünstigte erwirbt also das Recht aus diesen Verträgen, auch wenn er nicht gesetzlicher oder testamentarischer Erbe ist.

Bestattungsverfügungen

Bestimmen Sie, wer sich im Zweifelsfall um Ihre Beerdigung kümmern soll, also die sogenannte Totenfürsorge haben soll.

Sie können auch mit Bestattungsunternehmen Verträge abschließen und sogar die Beerdigungskosten schon bezahlen. Sie können auch schon Grabpflegeverträge abschließen.

Das kann so ausgestaltet werden, dass diese vorschüssige Zahlung nicht gefährdet ist, wenn der Vertragspartner entfallen sollte. Dazu haben Bestattungsunternehmen und Friedhofsgärtnereien die passenden Verträge.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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