Bewertungen von Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)
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Bewertungen
IS
von I. S. am 31.08.2020 um 00:20 Uhr
Pflichtteilvermeidung durch Scheidung von demenzerkranktem Ehemann
Allgemeine Rechtsberatung
Komplizierter Sachverhalt, kurze präzise Beantwortung.
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung der Beratung zur Frage, wie der Anfall des Pflichtteils an den dementen Ehemann bzw. im Anschluss an dessen Sohn aus erster Ehe durch einen begründeten Ehescheidungsantrag vermieden werden kann. Viel Erfolg.
MH
von M. H. am 13.08.2020 um 09:09 Uhr
Sehr schnelle und kompetente Beratung
Familienrecht
Die Antwort des Herrn Rechtsanwaltes war sehr schnell, kompetent und sachbezogen. Ich finde es toll, dass Herr Hilbert sich der Sache so speditiv angenommen hat. Er ist sehr zu empfehlen. Schön, dass es solche Rechtsanwälte gibt
Vielen Dank für die hervorragende Bewertung unserer Auskunft zu Ihrer Anfrage wegen Elternunterhalt. Die Rechtslage steht zu Ihren Gunsten. Daher wünschen wir Ihnen viel Erfolg.
SH
von S. H. am 10.08.2020 um 22:45 Uhr
Wohnungseigentümerversammlung als "Geisterversammlung"
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Fragen sehr zufriedenstellend beantwortet!
Wir haben Sie gerne zur Problematik beraten, wie Wohnungseigentümerversammlungen derzeit stattfinden könnnen. Für Ihre sehr positive Beurteilung, die uns freut, bedanken wir uns.
EB
von E. B. am 03.08.2020 um 10:51 Uhr
Erbschaftssteur
Allgemeine Rechtsberatung
rasche leicht verständliche unentgeltliche Beratung
Vielen Dank für die positive Bewertung meiner Beratung zur Erbschaftsteuer.
GH
von G. H. am 02.08.2020 um 10:22 Uhr
Rechtstipp:"Pflichtteil gegen sich selbst"- Newsletter vom 30. Juni.
Erbrecht
Meinen ganz besonderen Dank für Ihre sehr kompetenten, verständlichen Erklärungen. Ihr Einfühlungsvermögen in meine Problematik hat mich besonders beeindruckt.
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung meiner Auskunft in Ihrer komplizierten Erbsache.
JH
von J. H. am 27.07.2020 um 12:31 Uhr
Wohnungseigentümerversammlung wieder Pflicht?
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
sehr schnelle Antwort
vielen Dank für die erste Einschätzung
MfG J. Herrmann
vielen Dank für die erste Einschätzung
MfG J. Herrmann
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre positive Bewertung meiner Auskunft zur Frage, ob im Jahr 2020 die Versammlung der Wohnungseigentümer durchzuführen ist. Wir wünschen Ihnen bei Ihrem Vorhaben viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Bernhard Hilbert
vielen Dank für Ihre positive Bewertung meiner Auskunft zur Frage, ob im Jahr 2020 die Versammlung der Wohnungseigentümer durchzuführen ist. Wir wünschen Ihnen bei Ihrem Vorhaben viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Bernhard Hilbert
FA
von F. A. am 14.07.2020 um 08:18 Uhr
Schnell und präzise
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Siehe Überschrift
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Wir freuen uns darüber. Ihnen wünschen wir viel Erfolg dabei, eine Wohnungseigentümerversammlung komplikationslos durchzuführen.
FA
von F. A. am 10.07.2020 um 10:47 Uhr
Schnell und kompetent
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Die Antwort auf meine Frage erfolgte innerhalb von wenigen Minuten, nachdem ich sie online gestellt hatte und war präzise auf den vorgetragenen Sachverhalt und das Problem (Sind Miteigentumsversammlungen nach WEG online möglich?) bezogen. Danke Herr RA Hilbert.
Vielen Dank für die positive Bewertung meiner Beratung im Bereich Wohnungseigentümerversammlungen zu Corona-Zeiten. Wir freuen uns, dass wir Ihnen wesentliche Informationen vermitteln konnten und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihres Anliegens.
MM
von M. M. am 10.07.2020 um 08:37 Uhr
Top Information
Allgemeine Rechtsberatung
Super danke....für die nicht-googelbare topinfo
Vielen Dank für die hervorragende Bewertung der Beratung wegen der Verwendung umgerichtet Zähler für die Abrechnung.
CB
von C. B. am 06.07.2020 um 12:18 Uhr
Möglichkeiten der Leerstandvermeidung
Erbrecht
Alles war i.o.
Wir bedanken uns für Ihre lobende Bewertung. Sie wünschten eine Lösung, schon zu Lebzeiten Ihrer testierunfähigen Eltern eine verbindliche erbrechtliche Regelung mit Ihrem Bruder treffen zu können. Wir haben Ihnen empfohlen, einen notariellen Vertrag nach § 311 b Abs. 4 BGB mit Ihrem Bruder abzuschließen.
Für weitere Beratung und Vertretung in allen Fragen des Erbrechts und der Vermögensübertragung stehen wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung.
Für weitere Beratung und Vertretung in allen Fragen des Erbrechts und der Vermögensübertragung stehen wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung.