Bewertungen von Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)

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Sehr gut
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Bewertungen

BB

von B. B. am 18.03.2020 um 16:39 Uhr

Wohnfläche bei Kauf einer Eigentumswohnung
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Vielen Dank für die sachkundige und schnelle Beantwortung meiner Frage!
Gern geschehen. Vielen Dank für Ihr Lob.
KG

von K. G. am 06.07.2018 um 14:03 Uhr

Mietrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Hilbert hat mich schon viele Male bei verschiedenen Problemen mit Erfolg sehr gut beraten.
Vielen herzlichen Dank. Herr Hilpert kann man nur empfehlen.
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung und Ihre Empfehlung meiner Leistung im Bereich Mietrecht.
TM

von T. M. am 25.06.2018 um 19:26 Uhr

Verwalter verwendet ungeeichte Wasserzähler
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Vielen Dank für die schnelle ausführliche und sehr kompetente Antwort. Meine Frage wurde vollständig beantwortet.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen im Bereich Wohnungseigentumsrecht helfen konnten und über Ihre positive Beurteilung.
NP

von N. P. am 21.06.2018 um 11:55 Uhr

Erstberatung - sehr zu empfehlen
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Konnte das Problem bereits in der Erstberatung lösen. Wirkt sehr kompetent und sehr netter Kontakt. Empfhele ich gerne weiter!
Vielen Dank für die sehr gute Bewertung. Wir freuen uns. Gerne stehen wir Ihnen wieder zur Verfügung, wenn es um Vermögensnachfolge, Immobilienübertragung, Unternehmensnachfolge oder Erbrecht geht. Das Mandat mit Ihnen war sehr angenehm.
KR

von K. R. am 12.06.2018 um 06:42 Uhr

Dadenschutz-Grundverordnung - Telefon-Nr. - Weitergabe an Handwerker zur Terminabstimmung
Allgemeine Rechtsberatung
Nach seiner Rechtsauffassung darf ein Vermieter nicht die Telefon-Nr. seines Mieters einem Handwerker nennen, damit dieser mit dem Mieter eine Terminabsprache zu Durchführung von Reparaturen in der Mietwohnung tätigen kann. Da eine gegenteilige Meinung mit Quellenangabe zitiert wurde, war die eigentliche Frage, worauf er seine Rechtsauffassung stützt.
Die Frage wurde nicht beantwortet; er wiederholte nur erneut seine Meinung, ohne auf die gegenteilige einzugehen.
Sehr geehrter Herr Räbiger,

Sie vermissen eine Grundlage für meine Meinung. Ich hatte in meiner Stellungnahme auf die DSGVO hingewiesen, wonach im Bereich der Personendaten alles verboten ist, was nicht erlaubt ist (Art. 6 DSGVO). Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an einen Handwerker, um eine unmittelbare Terminabstimmung zu ermöglichen, unterfällt keiner der im Gesetz genannten Bedingungen. Sie ist weder
- zur Erfüllung eines Vertrages "erforderlich" gem. Art. 6 I b)
- zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung "erforderlich" gem. Art. 6 I c)
- zum Schutz von lebenswichtigen Interessen "erforderlich" gem. Art. 6 I d
- im öffentlichen Interesse "erforderlich"
- zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder einer dritten Person "erforderlich".

Es handelt sich um Datenverarbeitung im Rahmen eines Vertrages, die nur zur eigenen Bequemlichkeit erfolgt, also von der "Erforderlichkeit" weit entfernt ist.

Sapienti sat.
BM

von B. M. am 08.06.2018 um 10:48 Uhr

Eintritt der Nacherbfolge
Erbrecht
Herr Hilpert hat uns gut beraten.
Vielen Dank für Ihre gute Bewertung.
MB

von M. B. am 07.06.2018 um 08:50 Uhr

Nebenkostenabrechnung Wasser
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr schnelle Antwort, eine große Hilfe!
Vielen Dank für Ihr Lob und Ihre Best-Bewertung. Ich freue mich sehr darüber.
HM

von H. M. am 01.06.2018 um 12:29 Uhr

Sonntagsbetrieb eines Rasenroboters
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
gute und schnelle Antwort, vielen Dank.
Wir danken für Ihre positive Bewertung, über die wir uns freuen.
KN

von K. N. am 15.05.2018 um 08:06 Uhr

Umzug
Allgemeine Rechtsberatung
Hab gar nicht damit gerechnet. War sehr froh das er mir geschrieben hat. Es hat mir Mut gemacht.

Vielen lieben dank
Vielen Dank für die positive Bewertung.
SE

von S. E. am 14.05.2018 um 05:20 Uhr

Ungeeichte Wasseruhr
Allgemeine Rechtsberatung
Alles zu meiner Zufriedenheit
Vielen Dank
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung meiner Beratung im Bereich Mietrecht. Unser Team freut sich sehr darüber.