Bewertungen von Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)

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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

RM

von R. M. am 11.05.2018 um 12:36 Uhr

Verkehrssicherungspflicht bei vermieteten Garagen - Garagenvermietung ohne Mietvertrag -
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Eine super schnelle und sachliche Antwort zu der rechtlichen Situation. Die Antwort war sehr hilfreich. Vielen Dank für den Rat an den sehr kompetenten Fachanwalt.
Nur weiter zu empfehlen!
Vielen Dank für die positive und ausführlich begründete Bewertung und Ihre Empfehlung. Sie gibt allen, die einen Rechtsanwalt suchen, eine Orientierung. Wir freuen uns sehr darüber.
RM

von R. M. am 09.05.2018 um 20:16 Uhr

Abrechnung unter Verwendung ungeeichter Zähler
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Schnell und kompetent. Vielen Dank!
Den Dank geben wir gerne zurück und behalten die Freude über Ihre gute Bewertung.
JK

von J. K. am 07.05.2018 um 17:56 Uhr

Auslegung eines Laientestaments: Erbeinsetzung oder Aussetzung eines Vermächtnisses?
Erbrecht
Kompetente und freundliche Beratung! Man geht als Laie mit einem guten Gefühl nach Hause!
Vielen Dank für Ihre gute Bewertung für die erbrechtliche Beratung.
MP

von M. P. am 27.04.2018 um 15:25 Uhr

Erstklassige Rechtsberatung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Eine schnelle und sachliche Antwort zu der rechtlichen Situation. Die Antwort war sehr hilfreich. Vielen Dank für den Rat an den sehr kompetenten Fachanwalt.
Nur weiter zu empfehlen!
Ich werde mich auch weiter an Ihre Kanzlei wenden.
Vielen Dank für das große Lob. Wir freuen sehr über Ihre Wertschätzung.
DS

von D. S. am 23.04.2018 um 18:52 Uhr

Konkludente Erbschaftsannahme durch Zahlung von Bestattungskosten vom Nachlasskonto?
Erbrecht
Schnell und kompetent. Vielen Dank!
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung unserer Beratungsleistung. Wir freuen uns darüber.
MP

von M. P. am 28.03.2018 um 21:14 Uhr

Wohnfläche kleiner als im notariellen Kaufvertrag angegeben
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Schnelle und glasklare Beurteilung der rechtlichen Situation. Für mich sehr hilfreich! Herzlichen Dank an einen äußerst kompetenten Fachanwalt.
Vielen Dank für Ihre freundliche Beurteilung, über die ich mich sehr freue. Für Ihre Rechtsangelegenheit wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
GU

von G. U. am 26.03.2018 um 10:58 Uhr

Abrechnung unter Verwendung ungeeichter Zähler
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sie haben die Beziehung zwischen vermieter und Mieter beschrieben,nicht die zwischen Eigentümer und Wasserversorger
trotzdem vielen Dank Ullmayer Gerhard
Sehr geehrter Mandant,

schade um das Missverständnis. Es ist schwer vorstellbar, dass der Wasserversorger sich durch Verwendung ungeeichter Zähler einem Bußgeld aussetzt. Der Versorger ist für die Verwendung geeichter Zähler verantwortlich. Folge von Verstößen wären auch hier eine Verbrauchsschätzung einerseits, eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Eigentümer andererseits (wenn der gegenüber dem Mieter nicht abrechnen kann und Verluste erleidet).
JB

von J. B. am 12.03.2018 um 16:17 Uhr

Kündigung wegen verwahrloster Wohnung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Wir waren mit der kurzfristigen Abwicklung voll und ganz zufrieden.
Hohe Kompetenz, sehr gute Kommunikation auch online. Wir können die Kanzlei mit voller Überzeugung weiter empfehlen.
Besonders möchten wir uns für das Engagement von Herrn Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert, hervorheben und uns ganz herzlich bedanken, Sie waren uns eine sehr große Hilfe.
Danke vielmals für Ihre positive Bewertung in Ihrer leidigen Mietrechtsangelegenheit. Wir freuen uns alle sehr darüber.
CW

von C. W. am 11.03.2018 um 07:19 Uhr

Unterschiedliche Grundsteuer bei vergleichbaren Grundstücken
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Das ich den Tip bekam, mir die Berechnung der Grundsteuer vom Finanzamt geben zu lassen.
Wir bedanken uns sehr für Ihre positive Bewertung im Bereich des Immobiliensteuerrechts. Darüber freuen wir uns.
SL

von S. L. am 10.03.2018 um 01:56 Uhr

Beteiligung an Beerdigungskosten trotz Erbausschlagung?
Erbrecht
Die Antwort kam recht schnell und hat mir weitergeholfen.
Ganz herzlichen Dank dafür, dass Sie unsere Leistungen im Bereich des Erbrechts so positiv beurteilen. Darüber freuen wir uns sehr.