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SM

von S. M. am 10.02.2020 um 18:03 Uhr

SCHÄTZUNG DUR FINANZAMT
Steuerrecht
Ich weiß es nicht wie? Aber mit zweite schreib an Finanzamt hat er mich gerettet von Finanzamt seiner Schätzung.

Danke nochmal
AP

von A. P. am 22.08.2019 um 10:05 Uhr

Betriebsprüfung
Steuerrecht
Im Rahmen einer aktuellen Betriebsprüfung meiner eigenen Mandantin benötigte ich fachliche Unterstützung und wandte ich mich an den Kollegen Herrn Westen. Durch seine schnelle Beratungsbereitschaft konnte der Sachverhalt fristgerecht zusammen mit der Mandantin erörtert werden. Herr Westen überzeugte nicht nur mich mit seiner professionellen, einfühlsamen Art und Weise sowie durch seine umsichtige und gut vorbereitete Beratung, bei der der monetäre Aspekt nicht im Vordergrund stand. Hauptaugenmerk war immer die beste Weichenstellung für die gemeinsame Mandantin. Positiv gestimmt sind meine Mandantin und ich in weitere Verhandlungen gegangen, wodurch Schlimmeres abgewendet werden konnte. Haben Sie vielen Dank. Ich komme gerne auf Ihre Hilfe zurück!
WK

von W. K. am 08.08.2019 um 18:51 Uhr

Steuerfahndung
Steuerrecht
Herr Westen handelte in meinem nicht einfachen Fall,
da ich meinen Wohnsitz in China habe
und nicht in Deutschland aufhalte
extrem Kompetent und Umsichtig
was zu einer Einstellung des Steuerfahndungsverfahren führte
welches durch meine Exfrau (Rache,Falschaussage) bei der Steuerfahndung angezeigt wurde.
Vielen Dank Für die sehr professionelle Arbeit !
Jeder zeit weiter zu empfehlen ohne wenn und aber!
W. Karl
MT

von M. T. am 19.06.2019 um 13:36 Uhr

alles eine Frage des Geldes ...
Steuerrecht
Wichtig zu wissen bei diesem RA ist, dass er nicht mit Rechtsschutzversicherungen zusammenarbeitet, weil diese zu wenig bezahlen.
Ganz im Gegenteil. Wenn die Anwaltskosten durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden, freue ich mich. Ich habe einige Mandanten, deren Anwaltskosten durch die Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Das ist aber in der Regel nur bei speziellen Versicherungsverträgen der Fall, die z.B. bei einer Strafverteidigung auch den üblichen Stundensatz eines Verteidigers übernehmen. Wenn es um eine Verteidigung gegen den Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Straftat geht, versagen die Rechtsschutzversicherungen in der Regel den Deckungsschutz oder kündigen Rückforderungen für den Fall einer Verurteilung an. Im Steuerrecht treten die Rechtsschutzversicherungen in der Regel auch erst ein, wenn der Rechtstreit vor Gericht geführt wird. Die anwaltliche Vertretung gegenüber dem Finanzamt ist vom Versicherungsschutz der üblichen Rechtsschutzversicherungen nicht umfasst. Es kommt also wie immer auf die Umstände des Einzelfalls an.
PW

von P. W. am 10.04.2019 um 16:04 Uhr

Dank RA Hr. Westen habe ich den Rechtsstreit gewonnen!
Strafrecht
Sehr aufschlussreiche Erstberatung und detailliertes Skizzieren aller möglichen Szenarien des Prozessverlaufes.
Professionelle Betreuung und schnelle Beantwortung aller offenen Fragen.
Ich habe den Rechtsstreit gewonnen und bin mit der Rechtsberatung von RA Hr. Westen rundum zufrieden.
JL

von J. L. am 11.03.2019 um 11:17 Uhr

Steuerstrafsache
Strafrecht
Herr Westen hat uns ausführlich und kompetent beraten - auch im Hinblick auf einen möglichst geringen Aufwand der Vorgehensweise. Die Angelegenheit endete maximal erfolgreich mit einer Einstellung des Verfahrens.
DZ

von D. Z. am 27.02.2019 um 16:31 Uhr

richtig Ärger mit Finanzamt und Zoll
Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Westen hat meine Firmen und mich vor der Insolvenz durch sein Fachwissen gerettet,die Zollsache endete sogar mit einem Freispruch,hohe Kompetenz,Fachwissen,solide Arbeitsweise und geschicktes Agieren bei den Behörden vor Ort zeichnen Herr Rechtsanwalt Westen aus.Mit seiner Fachkompetenz kann ich Herr Rechtsanwalt Westen jederzeit weiter empfehlen
BD

von B. D. am 15.01.2019 um 13:20 Uhr

Steuerrecht
Steuerrecht
Sehr engagierter kompetenter Anwalt im Steuerrecht. Wir fühlten uns bei ihm gut aufgehoben, fassten Vertrauen und sind von seiner Arbeitsweise und seinem Engagement sehr beeindruckt.
Wir können Herrn Westen im Steuerrecht auf jeden Fall weiter empfehlen.
MS

von M. S. am 29.08.2018 um 17:17 Uhr

Kollegenberatung im Steuerstrafrecht
Steuerrecht
In einer steuerstrafrechtlichen Angelegenheit einer eigenen Mandantin benötigte ich die Hilfe eines erfahrenen Fachkollegen und wandte mich an den Kollegen Westen. Er war sofort bereit, mich zu beraten, wichtige Punkte zu erörtern und verschiedene Möglichkeiten durchzugehen. Die Beratung hat mir sehr geholfen. Ich danke ihm auf diesem Wege sehr für sein Engagement.
JM

von J. M. am 21.08.2018 um 17:14 Uhr

Bewertung steuerrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Westen hat mich in einer schwierigen steuerrechtlichen privaten Angelegenheit vertreten.

Eine schnelle unkomplizierte zeitnahe Terminvergabe und danach eine umfangreiche sachkompetente Beratung haben dazu beigetragen, dass die nichtalltägliche Sachlage gut verarbeitet werden könnte.

Herr Westen ist ein sehr kompetenter Fachanwalt, der auch über sehr gute behördliche Kontakte verfügt. Seine langjährige Erfahrung runden seine freundliche und zuvorkommende Art ab.

Er stand mir jederzeit für Fragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Durch ihn könnte die Sachlage abschließend geklärt und zum Abschluss gebracht werden.

Für mich und meine Familie ist wieder ein sorgenfreies Leben möglich.

Ich bedanke mich recht herzlich für die hervorragende Arbeit und wünsche weiterhin viel Erfolg

MfG
Ich freue mich, dass das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen so schnell meiner ausführlichen Begründung gefolgt ist, dass die erzielten Einnahmen dem Bereich der privaten Vermögensverwaltung zuzurechnen sind und der Vorwurf einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung falsch war. Schön, dass ich Ihnen helfen konnte. Vielen Dank für das in mich gesetzte Vertrauen.