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Rechtsanwalt

Markus Karpinski

Kanzlei für Pflegerecht - Markus Karpinski -
Kanzlei für Pflegerecht - Markus Karpinski -
Verständlich. Zugewandt. Kompetent.
  • Fachanwalt für Sozialrecht
  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Pflegerecht
  • Betreuungsrecht
  • Erbrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie gerne bundesweit und stehe Ihnen auch mit einer Online Rechtsberatung zur Verfügung.
CT
von C. T. am 28.05.2025 um 12:02 Uhr
Gute Rechtsberatung
Unterhaltsrecht

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Die Kanzlei für Pflegerecht

Die Kanzlei für Pflegerecht ist bundesweit in allen Rechtsbereichen tätig, mit denen Pflegebedürftige, deren Angehörige, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie andere Gesundheitsdienstleister in Kontakt kommen. Durch die Konzentration auf das Pflegerecht ist es der Kanzlei für Pflegerecht möglich, jedes Mandat mit hoher Qualität zu betreuen. 

Pflegerecht

Herr Rechtsanwalt Karpinski beschäftigt sich seit vielen Jahren ausgiebig mit allen Aspekten des Pflegerechts. Er nutzt diese Erfahrung, um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen effektiv gegenüber Kranken- und Pflegeversicherung sowie dem Sozialamt zur Seite zu stehen. Er weiß, unter welchen Voraussetzungen ein Widerspruch oder eine Klage Erfolg haben und setzt dieses Wissen um, sodass eine bestmögliche Beratung und Vertretung gewährleistet ist.

Vertretung von Privatleuten

Seine Mandanten erhalten kompetente Unterstützung in Sachen Schenkungsrückforderung z.B. bei einem Wohnrechtsverzicht, Elternunterhalt, sonstiger Sozialhilferegress, Pflegewohngeld, Pflegegeld, Hilfe zur Pflege. Rechtsanwalt Karpinski setzt berechtigte Ansprüche gegen das Sozialamt durch. Er unterstützt ferner bei Forderungen des Sozialamts aus Nießbrauchsrechten sowie Wohnrechten, aus Übergabeverträgen von Grundstücken und Hofübergabeverträgen und sonstigen Sozialhilferegressen.

Die Kanzlei für Pflegerecht streitet zudem für die zutreffende Pflegestufe / Pflegegrad. Denn eine finanzielle Schieflage kann nicht nur durch den Sozialhilferegress entstehen, sondern auch durch die falsche Pflegeeinstufung. Auch bei den Themen Patientenverfügung,; Betreuungsvollmachten, gesetzliche Betreuung, Betreuungsverfügung, Kontrollbetreuung und im sonstigen Betreuungsrecht verfügt Rechtsanwalt Karpinski über ein fundiertes Fachwissen. 

Vertretung von Dienstleistern/Unternehmen

Als Pflegerechtsexperte ist Rechtsanwalt Karpinski auch ein wichtiger Ansprechpartner für Pflegeheime, Pflegedienste, Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Diese sind stark an gesetzliche Vorgaben gebunden, was eine profitable Arbeitsweise in hohem Maße behindern kann, falls man nicht weiß, mit diesen Vorgaben umzugehen. Dies gilt insbesondere für das Sozialversicherungsrecht z.B. bei Beitragsforderungen aufgrund einer Betriebsprüfung, der Statusfeststellung bzw. der Feststellung von Sozialversicherungspflichten.

Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Behörden sind zur korrekten Ausübung ihrer Tätigkeit im Pflegerecht auf die Beratung und Vertretung eines erfahrenen Rechtsanwalts angewiesen. Nicht selten sehen sie sich ungerechtfertigten Ansprüchen gegenüber, die es im Interesse der Allgemeinheit abzuwehren gilt. Die Kanzlei für Pflegerecht ist auch in diesen Fällen ein zuverlässiger Rechtsbeistand.

 

Medizinrecht

Als Fachanwalt im Medizinrecht wird Rechtsanwalt Karpinski auch in diesem Rechtsgebiet für Sie tätig. Egal, ob sie z.B. aufgrund eines Behandlungsfehlers, Aufklärungsfehlers oder Pflegefehlers Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern oder sie als Ärztin einer Honorarrückforderung der Kassenärztlichen Vereinigung ausgesetzt sind.  

Sozialrecht

Bei einer Erkrankung, einer Berufskrankheit, einem Arbeitsunfall oder einer Behinderung bietet unser differenziertes Sozialsystem Anspruch auf Krankengeld, Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld, Verletztengeld sowie Hilfsmittel etc. Rechtsanwalt Karpinski vertritt sie hier gerne gegen die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft, die Bundesagentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft bzw. die Rentenversicherung. Rechtsanwalt Karpinski unterstützt auch bei der Durchsetzung eines angemessenen Grades der Behinderung (GdB).


Fortbildung/Seminare/Vorträge 

Die Kanzlei für Pflegerecht nutzt ihr Wissen nicht nur als Handwerkszeug, sie teilt es auch mit anderen. Die Anwälte tragen vor bei Wohlfahrtsverbänden, Anwaltskammern, Anwaltsvereinen, Versicherungen, Banken, kommerziellen Anbietern von Fortbildungsveranstaltungen, jedoch auch und mit gleich großer Freude für interessierte Privatpersonen in Altenheimen / Pflegeheimen, Pflegediensten, Volkshochschulen etc. Gerne führt die Kanzlei für Pflegerecht  auch interne Fortbildungsveranstaltungen für ihre Mandanten durch. 

Dienstleistung für Anwaltskolleginnen

Wir betreuen auch Mandanten anderer Anwältinnen. Insofern verstehen wir uns nicht als Konkurrenten, sondern als hochspezialisierter Dienstleister für unsere Kollegen.

Herr Rechtsanwalt Markus Karpinski gründete die Kanzlei. Er absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt (FH) an der Fachhochschule der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung, bevor er Rechtswissenschaften an den Universitäten in Trier und Lancaster (GB) studierte. Nach Ableistung des Rechtsreferendariats wurde er 1998 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Mit Gründung der Kanzlei für Pflegerecht im Jahr 2003 entschloss Herr Rechtsanwalt Karpinski, sich fortan vor allem juristischen Fragen aus dem Bereich des Pflegerechts zu widmen. Die hohe Qualifikation, über die er auf diesem Gebiet verfügt, belegen die beiden Fachanwaltstitel auf den Gebieten Sozialrecht und Medizinrecht, die er 2005 bzw. 2007 erwarb. 

Im Team von Herrn Karpinski arbeiten Fachanwältinnen für Sozialrecht bzw. Medizinrecht sowie eine Anwältin, die den Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht und eine Masterausbildung (LL.M) erfolgreich absolviert hat und die zertifizierte Mediatorin und Diplom-Verwaltungswirtin (FH) ist.


Bürozeiten

Während der angegebenen Bürozeiten freuen sich die Mitarbeiterinnen der Kanzlei mit Ihnen telefonisch einen Beratungstermin zu vereinbaren. Gerne können Sie hierzu auch das Kontaktformular auf dieser Seite nutzen.

Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze

Nur wenige Gehminuten trennen die Kanzleiräume in Dortmund vom Hauptbahnhof. Auf der Nordseite des Hauptbahnhofs gibt es ein großes Angebot an Parkplätzen.

Die Kanzleiräume in Lüdinghausen sind 8 Gehminuten vom Busbahnhof und 15 Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Parkbuchten vor der Kanzlei sind vorhanden.

Weitere Informationen über die Kanzlei für Pflegerecht von Herrn Rechtsanwalt Markus Karpinski finden Sie unter: www.rechtsanwalt-karpinski.de

Markus Karpinski ist gelistet in Rechtsanwälte Dortmund und Rechtsanwälte Deutschland.

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Bewertungen 381

CT

von C. T. am 28.05.2025 um 12:02 Uhr

Gute Rechtsberatung
Unterhaltsrecht
Herr Karpinski ist absolut zu empfehlen. Seine Beratung erfolgt verständlich und kompetent, wobei er bei Randthemen auch wertvolle Hinweise gibt.
RB

von R. B. am 18.05.2025 um 16:25 Uhr

Kompetente Beratung
Sozialrecht
Herr Karpinski konnte sich gut in meine Situation einfühlen und alle meine Fragen ausführlich beantworten.
JG

von J. G. am 08.05.2025 um 17:19 Uhr

Der Mann weiß, worüber er spricht!
Allgemeine Rechtsberatung
Bei Herrn Karpinski bleiben keine Fragen offen. Hatte ein ausfürliches Gespräch im Bezug auf Pflegerecht und alle Fragen wurden zur höchsten Zufriedenheit beantwortet. Für alle zu beachtenden rechtliche Hinweise bin ich sehr dankbar.

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Rechtsanwalt Markus Karpinski
(49)30.05.2024 (aktualisiert am 04.06.2024) von Rechtsanwalt Markus Karpinski
Betreuungsrecht
Pflegerecht
Sozialrecht
Sozialversicherungsrecht
Unterhaltsrecht

Ledige Kinder sind erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von mindestens 5.000 zahlungspflichtig. Dies entschied das OLG München (Beschluss vom 6. März 2024 – 2 UF 1201/23 e) für ledige

Rechtsanwalt Markus Karpinski
(40)04.12.2023 (aktualisiert am 18.04.2024) von Rechtsanwalt Markus Karpinski
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Alle Heimbewohner, die wegen ihrer Heimunterbringung bedürftig geworden sind und deshalb einen Anspruch auf Leistungen des Sozialhilfeträgers haben, müssen einen geringeren Zuzahlungsbeitrag nach §

Kontaktdaten von Markus Karpinski

Kanzlei-Impressum

Impressum

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Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht

Hinterm Hagen 12b
59348 Lüdinghausen

Telefon: 0 25 91 / 20 88 58
Telefax: 0 25 91 / 20 88 59

E-Mail: mail@rechtsanwalt-karpinski.de
Internet: www.rechtsanwalt-karpinski.de

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
Telefon: 0 23 81 / 98 50 00
Telefax: 0 23 81 / 98 50 50
E-Mail: info@rak-hamm.de
Internet: www.rechtsanwaltskammer-hamm.de

Berufsbezeichnung:

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Fachanwalt für Sozialrecht
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft - CCBE-Berufsregeln (CCBE – Conseil des Barreaux De La Communaute Europeenne)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Law Implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
Einsichtsmöglichkeiten in die berufsrechtlichen Regelungen im Internet unter:
www.brak.de in der Rubrik „Berufsrecht“
www.gesetze-im-internet.de in der Rubrik „Gesetze / Verordnungen“

Hinweis:

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auf Grund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Berufshaftpflichtversicherung:

R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden

Telefon: 06 11 / 53 3-0
Telefax: 06 11 / 53 3-45 00

E-Mail: ruv@ruv.de
Internet: www.ruv.de

mit Ausschluß der Vertretung vor außereuropäischen Gerichten

Außergerichtliche Streitschlichtung:

Nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) besteht für den Fall von Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern die Möglichkeit, ein Verfahren zur außergerichtlichen Vermittlung bzw. Streitschlichtung einzuleiten. Es besteht die Wahlfreiheit zwischen der Durchführung eines Verfahrens vor der

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm

Telefon: 0 23 81 / 98 50 00
Telefax: 0 23 81 / 98 50 50

E-Mail: info@rak-hamm.de
Internet: www.rechtsanwaltskammer-hamm.de

oder bei der

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Rauchstraße 26
10787 Berlin

Telefon: 030 / 28 44 41 7-0
Telefax: 030 / 28 44 41 7-12

E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org
Internet: www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de
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