
- Arzthaftungsrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Medizinrecht
Über mich
Martin Quirmbach, Rechtsanwalt
Spezialisiert auf Arzthaftungsrecht
Gründungspartner, Namensgeber und seit 2018 Berater der Kanzlei Quirmbach & Partner
Angefangen habe ich 1982 als Rechtsanwalt in einem kleinen Ort im Westerwald. Meine Vorstellung, als Anwalt der furchtlose Retter für alle Rechtlosen zu sein, wurde schon bald von der Realität überholt. Ich erkannte schnell, bei Gericht geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern darum, eine Lösung für bestimmte Sachverhalte zu finden. Der eigene Einfluss auf das Geschehen bleibt gering.
Und ich lernte ebenso schnell, dass es wenig Sinn macht, auf allen Hochzeiten tanzen zu wollen. Eine Spezialisierung war notwendig, damit ich wirklich Einfluss gewinnen und meinen Mandanten die große Hilfe sein kann, die ich ihnen sein will. Mein Interesse für das Fachgebiet Medizinrecht, konkret Arzthaftungsrecht, hat mein Bruder geweckt. Er war ein begnadeter Mediziner und unsere Gespräche über medizinische Themen und seine Vorstellung vom Arzt-Sein haben mich stark geprägt.
Die Themen der Spezialisierung waren also schnell gefunden, da Arzthaftungsrecht und Personenschadensregulierung eng mit einander verbunden sind.
Es kann keine optimale Vertretung in Arzthaftungsfällen gelingen, wenn man nicht gleichzeitig Experte für Personenschäden ist. Dabei war mir von Anfang an war mir klar, dass ich nur auf der Patientenseite tätig sein kann.
Die Beantwortung von mehr als fünfzigtausend Anfragen hat mir einen tiefen Einblick in alle Facetten menschlichen Leids gegeben. Diese Erfahrungen sind für mich Auftrag und Ansporn, mich voll und ganz für den einzelnen Mandanten einzusetzen, und auch für die Stärkung der Rechte von Schwerstgeschädigten zu kämpfen.
Um komplexen Situationen in allen Facetten menschlichen Leids Rechnung zu tragen, ist eine Beratung und Betreuung durch einen spezialisierten Anwalt unerlässlich. Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schildern Sie uns Ihren Fall, senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail. Sie erhalten unsere kostenlose und unverbindliche Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden. An Wochenenden und Feiertagen können Sie am darauffolgenden Werktag mit unserer Rückmeldung rechnen. Wir geben Ihnen eine konkrete Vorstellung Ihres Schadensersatzanspruchs und den bestehenden Möglichkeiten der Realisierung - eine Einschätzung, auf deren Grundlage Sie Ihre weiteren Schritte abwägen können. Wir freuen uns darauf, Sie von Quirmbach & Partner zu überzeugen!
Sie möchten mehr über uns erfahren? Möchten wissen, mit wem Sie es tun haben? Besuchen Sie uns: www.ihr-anwalt.com
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Vielen Dank, Herr Gfrörer ✌

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Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
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Die genannten gesetzlichen Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ sowie Fachanwaltsbezeichnungen wurden sämtlich in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Rechtsanwaltskammer und zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
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Sämtliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in Deutschland zugelassen.
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- BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
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- FAO – Fachanwaltsordnung
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Für Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten kann zur Vermeidung eines Rechtsstreits der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer Koblenz mit der Bitte um eine Schlichtung angerufen werden (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO). Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden. Die Anschriften der Schlichtungsstellen lauten wie folgt:Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
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