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Rechtsanwalt

Martin Quirmbach

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  • Arzthaftungsrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Medizinrecht
VP
von V. P. am 26.07.2024 um 16:22 Uhr
Sehr vertrauenswürdig
Medizinrecht

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Martin Quirmbach, Rechtsanwalt 

Spezialisiert auf Arzthaftungsrecht
Gründungspartner, Namensgeber und seit 2018 Berater der Kanzlei Quirmbach & Partner


Angefangen habe ich 1982 als Rechtsanwalt in einem kleinen Ort im Westerwald. Meine Vorstellung, als Anwalt der furchtlose Retter für alle Rechtlosen zu sein, wurde schon bald von der Realität überholt. Ich erkannte schnell, bei Gericht geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern darum, eine Lösung für bestimmte Sachverhalte zu finden. Der eigene Einfluss auf das Geschehen bleibt gering.

Und ich lernte ebenso schnell, dass es wenig Sinn macht, auf allen Hochzeiten tanzen zu wollen. Eine Spezialisierung war notwendig, damit ich wirklich Einfluss gewinnen und meinen Mandanten die große Hilfe sein kann, die ich ihnen sein will. Mein Interesse für das Fachgebiet Medizinrecht, konkret Arzthaftungsrecht, hat mein Bruder geweckt. Er war ein begnadeter Mediziner und unsere Gespräche über medizinische Themen und seine Vorstellung vom Arzt-Sein haben mich stark geprägt.

Die Themen der Spezialisierung waren also schnell gefunden, da Arzthaftungsrecht und Personenschadensregulierung eng mit einander verbunden sind.

Es kann keine optimale Vertretung in Arzthaftungsfällen gelingen, wenn man nicht gleichzeitig Experte für Personenschäden ist. Dabei war mir von Anfang an war mir klar, dass ich nur auf der Patientenseite tätig sein kann.

Die Beantwortung von mehr als fünfzigtausend Anfragen hat mir einen tiefen Einblick in alle Facetten menschlichen Leids gegeben. Diese Erfahrungen sind für mich Auftrag und Ansporn, mich voll und ganz für den einzelnen Mandanten einzusetzen, und auch für die Stärkung der Rechte von Schwerstgeschädigten zu kämpfen.

Um komplexen Situationen in allen Facetten menschlichen Leids Rechnung zu tragen, ist eine Beratung und Betreuung durch einen spezialisierten Anwalt unerlässlich. Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schildern Sie uns Ihren Fall, senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail. Sie erhalten unsere kostenlose und unverbindliche Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden. An Wochenenden und Feiertagen können Sie am darauffolgenden Werktag mit unserer Rückmeldung rechnen. Wir geben Ihnen eine konkrete Vorstellung Ihres Schadensersatzanspruchs und den bestehenden Möglichkeiten der Realisierung - eine Einschätzung, auf deren Grundlage Sie Ihre weiteren Schritte abwägen können. Wir freuen uns darauf, Sie von Quirmbach & Partner zu überzeugen!


Sie möchten mehr über uns erfahren? Möchten wissen, mit wem Sie es tun haben? Besuchen Sie uns: www.ihr-anwalt.com

Martin Quirmbach ist gelistet in Rechtsanwälte Montabaur und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Deutsch

Bewertungen 3

VP

von V. P. am 26.07.2024 um 16:22 Uhr

Sehr vertrauenswürdig
Medizinrecht
Die schnelle Rückmeldung sowie die Aufklärung zu meinem Sachverhalt haben mich sehr positiv überrascht! Nach dem kurzen Schriftverkehr hatte die Kanzlei mein vollstes Vertrauen. Vielen Dank!
Herzlichen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Es freut uns sehr, dass Ihnen unsere Rückmeldung weiterhelfen konnte und wünschen Ihnen alles Gute.
TW

von T. W. am 30.10.2021 um 13:09 Uhr

Gute Beratung in Schmerzensgeldangelegenheit
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Meine Fragen zu einem Behandlungsfehler wurden sehr schnell, akkurat und kostenfrei beantwortet und haben mir gute Hinweise für das weitere Verfahren, auch wenn ich die Hilfe der Kanzlei nicht weiter in Anspruch nehmen werde, da mein Anliegen in einen anderen Bereich fällt. Vielen Dank!
Ganz herzlichen Dank für Ihre freundliche Bewertung!
BS

von B. S. am 27.08.2019 um 21:05 Uhr

Unverbindlich gut beraten
Medizinrecht
Herr Gfrörer hat mir unverbindlich eine sehr detaillierte Auskunft gegeben, die mir jedenfalls weitergeholfen hat.
Vielen Dank, Herr Gfrörer ✌
Ganz herzlichen Dank für die freundliche Bewertung!

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Kontaktdaten von Martin Quirmbach

  • Adresse

    Robert-Bosch-Str. 12
    56410 Montabaur

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Kanzlei-Impressum

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Telefon: 02602 / 99 96 9-0
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Thomas Gfrörer
Melanie Mathis
Sven Wilhelmy
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Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr


Zuständige Haftpflichtversicherung der Rechtsanwälte:

Alle Rechtsanwälte führen ihre Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei der
ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1
40477 Düsseldorf
www.ergo.de
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Die genannten gesetzlichen Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ sowie Fachanwaltsbezeichnungen wurden sämtlich in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Rechtsanwaltskammer und zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Rheinstr. 24
56068 Koblenz
info@rakko.de
Tel.: 02 61 / 3 03 35-0
Fax: 02 61 / 3 03 35-22 und 3 03 35-66
Sämtliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in Deutschland zugelassen.


Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Die Rechtsanwälte des Anwaltsbüro Quirmbach & Partner sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.


Berufsrechtliche Bestimmungen:

  • BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
  • RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
  • FAO – Fachanwaltsordnung
Diese Gesetze und Verordnungen sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie können auch über die Bundesrechtsanwaltskammer bezogen werden. Sie befinden sich zudem auf ihrer Internetseite www.brak.de/seiten/06.php.


Außergerichtliche Streitschlichtung:

Für Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten kann zur Vermeidung eines Rechtsstreits der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer Koblenz mit der Bitte um eine Schlichtung angerufen werden (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO). Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden. Die Anschriften der Schlichtungsstellen lauten wie folgt:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Rheinstr. 24
56068 Koblenz
Ombudsmann Berlin (derzeitige Anschrift):
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
10179 Berlin
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