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Rechtsanwalt

Mathias Holl LL.M.

ihr-anwalt.com
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
RW
von R. W. am 17.05.2023 um 13:24 Uhr
Invaliditätsbewertung Unfallversicherung
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr kompetente Beratung und Abwicklung

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Mathias Holl, LL.M. (Versicherungsrecht), 
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Spezialisiert auf die Vertretung von Unfallopfern

Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2011 habe ich mich mehr und mehr auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Für die Rechte von Unfallgeschädigten zu kämpfen und sie bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche zu unterstützen ist mir ein großes Anliegen.

Die Regulierungsentscheidungen der Versicherungen geben oft nicht die wahre Sach- und Rechtslage des konkreten Einzelfalls wieder. Daher kommt für die Geschädigten zu dem Kampf um die gesundheitliche Genesung häufig ein ebenso aufreibender und langwieriger Kampf mit der Versicherung – und gegebenenfalls auch mit Gerichten – um eine angemessene Entschädigung. Es geht dabei nicht nur um die Klärung äußerst komplexer Rechtsfragen, sondern oft auch darum, mögliche juristische Fallstricke aus dem Weg zu räumen.

Ich lege großen Wert darauf, die komplexen Fragestellungen für meine Mandanten optimal zu beantworten und sie vor möglichen Fallstricken zu bewahren. Nur durch die umfassende Aufklärung und die verständliche Beantwortung der Fragen meiner Mandanten kann ein vertrauensvolles Verhältnis entstehen. Gegenseitiges Vertrauen ist für mich eine der Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Durchsetzung der Schadensersatzansprüche.

Die umfassende Betreuung von Verletzten erfordert meist auch vertiefte Kenntnisse im Versicherungsrecht, etwa bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einer privaten Unfallversicherung, einer privaten Krankenversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Durch meine Weiterbildung im Versicherungsrecht bin ich in der Lage, auch hier die bestmögliche Lösung für meine Mandanten bei solchen Problemen zu finden.

Um komplexen Situationen in allen Facetten menschlichen Leids Rechnung zu tragen, ist eine Beratung und Betreuung durch einen spezialisierten Anwalt unerlässlich. Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schildern Sie uns Ihren Fall, senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail. Sie erhalten unsere kostenlose und unverbindliche Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden. An Wochenenden und Feiertagen können Sie am darauffolgenden Werktag mit unserer Rückmeldung rechnen. Wir geben Ihnen eine konkrete Vorstellung Ihres Schadensersatzanspruchs und den bestehenden Möglichkeiten der Realisierung - eine Einschätzung, auf deren Grundlage Sie Ihre weiteren Schritte abwägen können. Wir freuen uns darauf, Sie von Quirmbach & Partner zu überzeugen!

Mathias Holl LL.M. ist gelistet in Rechtsanwälte Montabaur und Rechtsanwälte Deutschland.

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von R. W. am 17.05.2023 um 13:24 Uhr

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Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für eine Bewertung genommen haben. Ich freue mich darüber, dass Sie mit meiner Arbeit an Ihrem Fall zufrieden waren und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute!
Ihr Mathias Holl, Rechtsanwalt

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Kontaktdaten von Mathias Holl LL.M.

  • Adresse

    Robert-Bosch-Str. 12
    56410 Montabaur

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Kanzlei-Impressum

Verantwortlich im Sinne des § 5 TMG:

Anwaltsbüro
Quirmbach & Partner mbB
Robert-Bosch-Str. 12, Haus V
56410 Montabaur
Telefon: 02602 / 99 96 9-0
Fax: 02602 / 99 96 9-24
E-Mail: kontakt@ihr-anwalt.com

Partnerschaftsgesellschaft mbB mit Sitz in Montabaur
Handelsregister/Partnerschaftsregister beim Amtsgericht Koblenz
Registernummer: 5 PR 120
Partner i.S. des § 3 Abs. 2 Ziff. 2 PartGG:
Thomas Gfrörer, Rechtsanwalt
Melanie Mathis, Rechtsanwältin
Sven Wilhelmy, Rechtsanwalt
USt-ID: DE202212553


Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Thomas Gfrörer
Melanie Mathis
Sven Wilhelmy
Robert-Bosch-Str. 12, Haus V
56410 Montabaur
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr


Zuständige Haftpflichtversicherung der Rechtsanwälte:

Alle Rechtsanwälte führen ihre Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei der
ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1
40477 Düsseldorf
www.ergo.de
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Die genannten gesetzlichen Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ sowie Fachanwaltsbezeichnungen wurden sämtlich in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Rechtsanwaltskammer und zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Rheinstr. 24
56068 Koblenz
info@rakko.de
Tel.: 02 61 / 3 03 35-0
Fax: 02 61 / 3 03 35-22 und 3 03 35-66
Sämtliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in Deutschland zugelassen.


Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Die Rechtsanwälte des Anwaltsbüro Quirmbach & Partner sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.


Berufsrechtliche Bestimmungen:

  • BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
  • RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
  • FAO – Fachanwaltsordnung
Diese Gesetze und Verordnungen sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie können auch über die Bundesrechtsanwaltskammer bezogen werden. Sie befinden sich zudem auf ihrer Internetseite www.brak.de/seiten/06.php.


Außergerichtliche Streitschlichtung:

Für Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten kann zur Vermeidung eines Rechtsstreits der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer Koblenz mit der Bitte um eine Schlichtung angerufen werden (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO). Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden. Die Anschriften der Schlichtungsstellen lauten wie folgt:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Rheinstr. 24
56068 Koblenz
Ombudsmann Berlin (derzeitige Anschrift):
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
10179 Berlin
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