
- Fachanwältin für Verkehrsrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Versicherungsrecht
Über mich
Melanie Mathis – Rechtsanwältin und Partnerin
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Für meine Mandanten ist mein beruflicher Werdegang sicherlich von grundlegender Bedeutung. Ich habe an der Universität Trier Rechtswissenschaften studiert. Während meines Referendariats konnte ich bereits über ein Jahr lang bei Quirmbach und Partner wertvolle praktische Erfahrungen sammeln, bevor ich mein Staatsexamen absolviert habe.
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht komplettiere ich das facettenreiche Dezernat der Personenschadensregulierung des Anwaltsbüros Quirmbach & Partner. 2018 wurde ich zur Partnerin berufen.
Neben dem Fachlichen ist das Menschliche für mich von großer Bedeutung für die enge Beziehung zwischen Mandant und Anwalt.
Herausforderungen haben mich auch in meiner Freizeit schon immer magisch angezogen. So habe ich einem jungen Hund aus einer spanischen Tötungsstation ein neues Leben ermöglicht. Der zunächst ängstliche kleine Hund brachte viele Probleme mit, die ich durch intensives und konsequentes Training erfolgreich beheben konnte. Nun begleitet mich Maybe jeden Tag in die Kanzlei und sorgt dort für gute Laune und frischen Wind. Disziplin ist auch im täglichen Umgang mit meinen beiden Pferden von immenser Bedeutung.
Für mich gelten bei einer Schadensregulierung und im Umgang mit den Versicherern die gleichen Prinzipien: Probleme lösen, statt Probleme suchen!
Geschehenes kann nicht rückgängig gemacht werden, doch um die Rechte meiner Mandanten durchzusetzen, kann und werde ich ihnen ebenso gewissenhaft wie engagiert zur Seite stehen – sowohl menschlich als auch fachlich. Gemeinsam sind wir stark!
Um komplexen Situationen in allen Facetten menschlichen Leids Rechnung zu tragen, ist eine Beratung und Betreuung durch einen spezialisierten Anwalt unerlässlich. Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schildern Sie uns Ihren Fall, senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail. Sie erhalten unsere kostenlose und unverbindliche Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden. An Wochenenden und Feiertagen können Sie am darauffolgenden Werktag mit unserer Rückmeldung rechnen. Wir geben Ihnen eine konkrete Vorstellung Ihres Schadensersatzanspruchs und den bestehenden Möglichkeiten der Realisierung - eine Einschätzung, auf deren Grundlage Sie Ihre weiteren Schritte abwägen können. Wir freuen uns darauf, Sie von Quirmbach & Partner zu überzeugen!
Sie möchten mehr über uns erfahren? Möchten wissen, mit wem Sie es tun haben? Besuchen Sie uns: www.ihr-anwalt.com
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Deutscher Verkehrsgerichtstag – Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
Bewertungen 4
von P. S. am 03.01.2025 um 05:59 Uhr

von M. B. am 27.08.2024 um 08:51 Uhr

Ihre Melanie Mathis
von N. D. am 26.10.2023 um 15:17 Uhr

Als Spezialistin für Personenschadensrecht weiß ich, wie schwer es sein kann, mit den Folgen eines Verkehrsunfall umzugehen. Daher ist es mir wichtig, auf jeden Mandanten individuell einzugehen und jeden einzelnen Fall mit dem notwendigen Nachdruck erfolgreich abzuschließen. Ich bedanke mich nochmals für das mir entgegengebrachte Vertrauen und vor allem Ihr gutes Durchhaltevermögen. Für die Zukunft wünshe ich Ihnen alles Gute!
Melanie Mathis, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Kanzlei
Schadenersatz und Schmerzensgeld nach schweren Unfällen und Behandlungsfehlern
Dafür setzen wir uns seit 40 Jahren ein. Einfühlsam - erfahren - kompetent.
Wir bieten:
• konsequente Spezialisierung auf unsere Fachgebiete;
• ein Team mit langjähriger Erfahrung;
• schnelle und unkomplizierte Fallbearbeitung;
• bundesweite Vertretung ausschließlich auf Geschädigtenseite.
40 Jahre Erfahrung
Quirmbach & Partner...
Kollegen der Kanzlei 9
Rechtsanwalt
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Ines Gläser Link in einem neuen Tab öffnen3,7/53 BewertungenFachanwältin für Medizinrecht- 4,8/530 BewertungenFachanwalt für Medizinrecht
Rechts- und Fachanwalt
Alexander Rüdiger Link in einem neuen Tab öffnen5,0/521 BewertungenFachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht- 5,0/51 BewertungFachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwältin
Michaela Fischer Link in einem neuen Tab öffnen5,0/54 BewertungenFachanwältin für Verkehrsrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Kontaktdaten von Melanie Mathis
Adresse
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Zuständige Haftpflichtversicherung der Rechtsanwälte:
Alle Rechtsanwälte führen ihre Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei derERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1
40477 Düsseldorf
www.ergo.de
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Die genannten gesetzlichen Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ sowie Fachanwaltsbezeichnungen wurden sämtlich in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Rechtsanwaltskammer und zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Rheinstr. 24
56068 Koblenz
info@rakko.de
Tel.: 02 61 / 3 03 35-0
Fax: 02 61 / 3 03 35-22 und 3 03 35-66
Sämtliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in Deutschland zugelassen.
Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Die Rechtsanwälte des Anwaltsbüro Quirmbach & Partner sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.
Berufsrechtliche Bestimmungen:
- BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
- RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
- FAO – Fachanwaltsordnung
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Für Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten kann zur Vermeidung eines Rechtsstreits der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer Koblenz mit der Bitte um eine Schlichtung angerufen werden (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO). Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden. Die Anschriften der Schlichtungsstellen lauten wie folgt:Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Rheinstr. 24
56068 Koblenz
Ombudsmann Berlin (derzeitige Anschrift):
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
10179 Berlin

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