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Rechtsanwalt

Sven Wilhelmy

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  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
MW
von M. W. am 30.07.2024 um 08:50 Uhr
TOP Anwalt! Sehr empfehlenswert! Behandlungsfehler/Schmerzensgeld
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

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Sven Wilhelmy – Rechtsanwalt und Partner, Fachanwalt für Medizinrecht

Spezialisiert auf Personenschadenregulierung in Arzthaftungsfällen und bei allgemeinen Haftpflichtschäden


Seit 2006 bin ich als Rechtsanwalt im Personenschadensrecht tätig. Nachdem ich in den ersten Jahren in einer Kölner Kanzlei mit dem Schwerpunkt Medizinrecht tätig war, wechselte ich 2008 zu einem Haftpflichtversicherer mit Sitz in Köln.

Dort war ich mehrere Jahre für die Regulierung von Personengroßschäden in der Arzthaftung und allgemeinen Personenhaftpflicht zuständig. Ich kenne daher das Personenschadensrecht sowohl aus Sicht des Geschädigten als auch aus Sicht des Haftpflichtversicherers.

Nach sieben Jahren in der Versicherung habe ich mich dazu entschlossen, mein Wissen und Können nicht mehr gegen, sondern für geschädigte Mandanten einzusetzen. Daher wechselte ich im Jahr 2015 zu Quirmbach & Partner und bin seit 2018 einer der drei Partner.

Aus meinen vielen persönlichen Regulierungsgesprächen weiß ich, wie wichtig eine qualifizierte rechtliche Betreuung für den Geschädigten ist, damit er mit seinen berechtigten Forderungen nicht auf der Strecke bleibt.

Durch meine bisherigen Tätigkeiten im Bereich der Personenschadenregulierung und die Vielzahl von persönlichen Verhandlungen verfüge ich über das erforderliche Wissen, die notwendige Erfahrung und nicht zuletzt das Einfühlungsvermögen, meine Mandanten und deren Angehörige in einer schwierigen Lebensphase zu begleiten und ihnen auf schnellstmöglichem Weg zu ihrem Recht zu verhelfen.

Damit ich fachlich immer auf dem neuesten Stand bleibe, nehme ich regelmäßig an personenschadens- und haftungsrechtlichen sowie medizinischen Fortbildungen teil und pflege mein Netzwerk, bestehend aus Haftpflichtversicherern, Krankenversicherungen und anderen Leistungserbringern.

Da ich seit 2002 mit meiner Familie meinen Lebensmittelpunkt im Rheinland habe, bin ich einer der Ansprechpartner in der Zweigstelle Köln, die Quirmbach & Partner Anfang Juli 2018 eröffnet hat.

Um komplexen Situationen in allen Facetten menschlichen Leids Rechnung zu tragen, ist eine Beratung und Betreuung durch einen spezialisierten Anwalt unerlässlich. Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schildern Sie uns Ihren Fall, senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail. Sie erhalten unsere kostenlose und unverbindliche Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden. An Wochenenden und Feiertagen können Sie am darauffolgenden Werktag mit unserer Rückmeldung rechnen. Wir geben Ihnen eine konkrete Vorstellung Ihres Schadensersatzanspruchs und den bestehenden Möglichkeiten der Realisierung - eine Einschätzung, auf deren Grundlage Sie Ihre weiteren Schritte abwägen können. Wir freuen uns darauf, Sie von Quirmbach & Partner zu überzeugen!


Sie möchten mehr über uns erfahren? Möchten wissen, mit wem Sie es tun haben? Besuchen Sie uns: www.ihr-anwalt.com

Sven Wilhelmy ist gelistet in Rechtsanwälte Montabaur und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Kölner Anwaltverein
  • Kölner juristischen Gesellschaft

Bewertungen 14

MW

von M. W. am 30.07.2024 um 08:50 Uhr

TOP Anwalt! Sehr empfehlenswert! Behandlungsfehler/Schmerzensgeld
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Aufgrund einer geplanten Operation im Jahr 2020 wurde ich stationär in ein Krankenhaus aufgenommen, die Operation verlief zunächst planmäßig was jedoch aufgrund einer offensichtlichen Beschädigung des Darms und der Harnblase die unbemerkt und lange Zeit unbehandelt blieb zu einer Sepsis, zu 10x weiteren Operationen und mehrere Monate langen Aufenthalten in verschiedeneren Krankenhäusern und Behandlungen führte. Der mir dadurch entstandene gesundheitliche Schaden sowie gesundheitlichen Folgen wurden durch ein MDM- Gutachten untersucht, welches dann ein Behandlungsfehler feststellte und bestätigte, was uns dazu veranlasste rechtliche Hilfe durch einen Fachanwalt zu holen. Nach einer gründlichen Recherche und nach einer sehr umfangreichen und professionellen Beratung durch das Team des Anwaltsbüros Quirmbach & Partner haben wir unseren Fall an die Anwälte von Quirmbach & Partner übergeben. Die Aufarbeitung meines komplizierten Falls erfolgte auf höchsten fachlichen Niveau prompt. Die Kommunikation war immer fachlich und sehr höflich. Die Anwälte konnten aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und der professionellen Arbeit ein für uns nicht vorstellbares Ergebnis außergerichtlich erzielen, wofür wir sehr dankbar sind! Wir sind mit der Arbeit des Teams des Anwaltsbüros Quirmbach & Partner mehr als zufrieden und können die Zusammenarbeit nur empfehlen!
Ganz herzlichen Dank dafür, dass Sie sich die Zeit genommen haben, meine bzw. unsere Arbeit an Ihrem Fall zu bewerten. Über Ihre Anerkennung freue ich mich sehr. Als Spezialist für Arzthaftungsrecht weiß ich, wie schwer es sein kann, mit dne Folgen eines Behandlungsfehlers umzugehen. Daher ist es mir wichtig, auf jeden Mandanten individuell einzugehen und jeden einzelnen Fall mit dem notwendigen Nachdruck erfolgreich abzuschließen. Ich bedanke mich nochmals für das mir entgegengebrachte Vertrauen und vor allem Ihr gutes Durchhaltevermögen. Für die Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute!
Ihr Sven Wilhelmy, Rechtsanwalt
BO

von B. O. am 25.04.2024 um 19:17 Uhr

Ein langwieriges Verfahren zu einem guten Abschluss gebracht
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Es ging um ein fehlerhaftes medizinisches Produkt, das zu gesundheitlichen Schäden führte. Da es sich um einen mächtigen Hersteller handelte, war das Verfahren nicht einfach.
Vielen Dank. Wir freuen uns über Ihr Lob und vor allem darüber, dass Sie mit meiner bzw. unserer Arbeit ung dem Ergebnis zufrieden waren. Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und vor allem für Ihr gutes Durchhaltevermögen. Alles Gute für Sie!
Ihr Team von Quirmbach & Partner
PM

von P. M. am 29.12.2023 um 13:58 Uhr

Uneingeschränkte Weiterempfehlung
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Wegen des Verdachts eines Geburtsschadens bei unserem Kind war die Kanzlei Quirmbach 2 Jahre lang für uns tätig. Es konnte ein außergerichtlicher Vergleich erzielt werden – ein Ergebnis, mit dem wir Eltern gut leben können. Sie, Herr Wilhelmy, waren für uns immer ein sehr verlässlicher Ansprechpartner, fachlich kompetent und empathisch. Über die Webakte waren wir immer auf dem aktuellen Stand und Video-Meetings machten den Austausch unkompliziert und waren auch kurzfristig möglich. Herzlichen Dank Herr Wilhelmy an Sie und Ihr Team, für die sehr gute Zusammenarbeit. Wir empfehlen die Kanzlei Quirmbach uneingeschränkt weiter.
Ganz herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, meine bzw. unsere Arbeit zu bewerten. Über Ihre Anerkennung freue ich mich sehr. Als Spezialist für Arzthaftungsrecht weiß ich, wie schwer es sein kann, mit den Folgen eines Behandlungsfehlers und insbesondere eine Geburtsschadens umzugehen. Daher ist es mir wichtig, vor allem auf die betroffenen Eltern individuell einzugehen und jeden einzelnen Fall mit dem notwendigen Nachdruck erfolgreich abzuschließen. Ich bedanke mich nochmals für das entgegengebrachte Vertrauen und vor allem Ihr Durchhaltevermögen. Für die Zukunft wünsche ich Ihrer gesamten Familie alles Gute!
Ihr Sven Wilhelmy

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(4)29.09.2020 von Rechtsanwalt Sven Wilhelmy
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Über die Tücken des Personenschadensrechts und kollegiale Lösungen Opfer von Unfällen und Behandlungsfehlern erhalten häufig nicht annähernd das, was ihnen zusteht. Das kann auch für ihre

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Kollegen der Kanzlei 9

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    56410 Montabaur

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Handelsregister/Partnerschaftsregister beim Amtsgericht Koblenz
Registernummer: 5 PR 120
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Sven Wilhelmy, Rechtsanwalt
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Melanie Mathis
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Zuständige Haftpflichtversicherung der Rechtsanwälte:

Alle Rechtsanwälte führen ihre Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei der
ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1
40477 Düsseldorf
www.ergo.de
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Die genannten gesetzlichen Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ sowie Fachanwaltsbezeichnungen wurden sämtlich in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Rechtsanwaltskammer und zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Rheinstr. 24
56068 Koblenz
info@rakko.de
Tel.: 02 61 / 3 03 35-0
Fax: 02 61 / 3 03 35-22 und 3 03 35-66
Sämtliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in Deutschland zugelassen.


Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Die Rechtsanwälte des Anwaltsbüro Quirmbach & Partner sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.


Berufsrechtliche Bestimmungen:

  • BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
  • RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
  • FAO – Fachanwaltsordnung
Diese Gesetze und Verordnungen sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie können auch über die Bundesrechtsanwaltskammer bezogen werden. Sie befinden sich zudem auf ihrer Internetseite www.brak.de/seiten/06.php.


Außergerichtliche Streitschlichtung:

Für Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten kann zur Vermeidung eines Rechtsstreits der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer Koblenz mit der Bitte um eine Schlichtung angerufen werden (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO). Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden. Die Anschriften der Schlichtungsstellen lauten wie folgt:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Rheinstr. 24
56068 Koblenz
Ombudsmann Berlin (derzeitige Anschrift):
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
10179 Berlin
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