
Zuhören – Verstehen – Handeln - das sind für mich die elementaren Grundlagen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit meinem Mandanten.
- Fachanwältin für Verkehrsrecht
- Fachanwältin für Strafrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Über mich
Michaela Fischer, Ihre engagierte Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht
Als Expertin für die Betreuung von Unfallopfern verbinde ich fundiertes Fachwissen mit persönlicher Erfahrung und Einfühlungsvermögen. Meine eigene Geschichte als Unfallopfer hat mich nicht nur geprägt, sondern auch dazu inspiriert, Ihnen mit besonderem Verständnis zur Seite zu stehen. Nach einem einschneidenden Autounfall stand ich einst vor ähnlichen Herausforderungen wie Sie. Diese prägende Erfahrung hat mich motiviert, mich intensiv auf die rechtliche Betreuung von Unfallopfern zu konzentrieren.
In der renommierten Kanzlei Quirmbach & Partner bin ich stolz darauf, als Fachanwältin für Verkehrsrecht das Dezernat für Personenschadenregulierung am Standort Köln zu verstärken. Mein Ziel ist es, Ihnen zuzuhören, Ihre Situation wirklich zu verstehen und aktiv für Ihr Recht einzutreten, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Eine vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit mit Ihnen liegt mir besonders am Herzen.
Es ist mir wichtig, Ihnen nicht nur fachlich, sondern auch persönlich zur Seite zu stehen, insbesondere bei schweren Personenschäden. Mein Anspruch ist es, Ihnen nicht nur finanziell zu helfen, sondern auch strafrechtlich für Gerechtigkeit zu sorgen.
Seit über zwei Jahrzehnten bin ich am Standort Köln auf dem Gebiet des Verkehrs- und Strafrechts tätig und halte mein Wissen durch ständige Fortbildungen auf dem neuesten Stand. Dies garantiert Ihnen eine Beratung und Vertretung auf höchstem Niveau.
Mein Engagement gilt ausschließlich den Unfallopfern. Daher vertrete ich die Interessen der Geschädigten und nicht die der Unfallverursacher oder deren Versicherer. Ich bin für Sie da und biete Ihnen eine erste, unverbindliche und kostenlose Einschätzung Ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld und/oder Schadenersatz.
Ich freue mich darauf, Sie persönlich in meinem Kölner Büro begrüßen zu dürfen. Lassen Sie uns gemeinsam die optimale Lösung für Ihr Anliegen erarbeiten.
Sprachen
- Deutsch
Bewertungen 4
von S. L. am 16.04.2025 um 09:59 Uhr

Ich bedanke mich nochmals für das mir entgegengebrachte Vertrauen und wünsche Ihnen alles Gute!
Michaela Fischer, Rechtsanwältin
von H. P. am 18.02.2025 um 10:09 Uhr

Ich freue mich sehr über Ihr Lob und vor allem darüber, dass Sie mit meiner bzw. unserer Arbeit zufrieden waren. Es ist mir wichtig, auf jeden Mandanten ganz individuell einzugehen und jeden einzelnen Fall mit dem notwendigen Nachdruck erfolgreich abzuschließen, auch wenn die Hürden manchmal hoch sind, alles Gute für Sie!
von C. S. am 03.12.2024 um 07:26 Uhr

Ich bedanke mich nochmals für das mir entgegengebrachte Vertrauen und wünsche Ihnen alles Gute!
Kanzlei
Schadenersatz und Schmerzensgeld nach schweren Unfällen und Behandlungsfehlern
Dafür setzen wir uns seit 40 Jahren ein. Einfühlsam - erfahren - kompetent.
Wir bieten:
• konsequente Spezialisierung auf unsere Fachgebiete;
• ein Team mit langjähriger Erfahrung;
• schnelle und unkomplizierte Fallbearbeitung;
• bundesweite Vertretung ausschließlich auf Geschädigtenseite.
40 Jahre Erfahrung
Quirmbach & Partner...
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Sven Wilhelmy
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Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Zuständige Haftpflichtversicherung der Rechtsanwälte:
Alle Rechtsanwälte führen ihre Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei derERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1
40477 Düsseldorf
www.ergo.de
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Die genannten gesetzlichen Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ sowie Fachanwaltsbezeichnungen wurden sämtlich in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Rechtsanwaltskammer und zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Rheinstr. 24
56068 Koblenz
info@rakko.de
Tel.: 02 61 / 3 03 35-0
Fax: 02 61 / 3 03 35-22 und 3 03 35-66
Sämtliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in Deutschland zugelassen.
Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Die Rechtsanwälte des Anwaltsbüro Quirmbach & Partner sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.
Berufsrechtliche Bestimmungen:
- BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
- RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
- FAO – Fachanwaltsordnung
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Für Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten kann zur Vermeidung eines Rechtsstreits der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer Koblenz mit der Bitte um eine Schlichtung angerufen werden (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO). Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden. Die Anschriften der Schlichtungsstellen lauten wie folgt:Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Rheinstr. 24
56068 Koblenz
Ombudsmann Berlin (derzeitige Anschrift):
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
10179 Berlin

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