
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Erbrecht
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- Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Über mich
Herzlich willkommen!
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Herr Rechtsanwalt und Notar Oliver Hahn Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht
Meine Schwerpunkte sind:
- Arbeitsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Erbrecht
- Immobilienrecht
- Vorsorgerecht
Herr Notar Oliver Hahn ist darüber hinaus in allen notariellen Belangen gerne für Sie da. Hervorzuheben ist hier das Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Grundstücksrecht, Vorsorgerecht und Familienrecht in all seine Facetten. In allen Bereichen berate und begleite ich Sie gerne bis hin zur Beurkundung.
Als Fachanwalt für Erbrecht berate ich Sie gerne in allen Fragen rund um "Erben und Vererben". Hierbei sind insbesondere die Themenbereiche: Testament, Erbschein, Pflichteilsrecht, Erbauseinandersetzung vorweggenommene Erbfolge, Hausübertragung, Firmennachfolge und lebzeitige Schenkung zu nennen.
Herr Rechtsanwalt Hahn ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit Jahren bundesweit gerichtlich und außergerichtlich in der Mandantenbetreuung tätig.
Zu nennen sind hier u. a. die Bereiche: Kündigung, Änderungskündigung, Kündigungsschutz, Befristung, Bundesagentur für Arbeit, ARGE, Haushaltsmittel, Abfindung, Bestandsschutz, Urlaub, Urlaubsabgeltung, Abmahnung, Betriebsrat, Betriebsratswahl, Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Lohnzahlung, Überstunden, Arbeitszeit, Weihnachtsgeld, Sonderzahlung, Direktionsrecht, Versetzung, Gemeinschaftsbetrieb, Mobbing, Betriebsübergang, Betriebsunfall, Schwerbehinderung, Entgelt, Entgeltfortzahlung, krankheitsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, Kündigungsfrist, Arbeitsvertrag, Ausbildungsverhältnis, Ausgleichsquittung, Ausbildungsvergütung, Arbeitsverhältnis, Arbeitsschutz, Arbeitnehmerüberlassung, Konkurrenzschutz, Abfindung, Abwicklungsvertrag, Annahmeverzug, Prämie, Arbeitnehmerschutz, Arbeitszeugnis, Gehaltsabrechnung, öffentliches Dienstrecht, betriebliche Übung, Arbeitnehmerhaftung, Gleichbehandlung, Insolvenzgeld, Elternzeit, Elterngeld, Mutterschutz, Personalrat, Sozialplan, Teilzeitarbeit, Vergütung, Wettbewerb.
Herr Rechtsanwalt Hahn ist als Fachanwalt für Erbrecht darüber hinaus seit Jahren in folgenden Bereichen tätig:
Zu nennen sind u. a. die Bereiche: Erbeinsetzung, Erbeinsetzung, Erbengemeinschaft, Enterbung, Erbenhaftung, Erb- und Pflichtteilsverzicht, Pflichtteil, Pflichtteilsklausel, Pflichtteilsergänzung, Pflichtteilsstrafklausel, Erbfall, Nachlassregelung, Testamentsvollstreckung, Erbschein, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Schenkung, , Betriebsnachfolge, Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Testamentsanfechtung, Erbvertrag, Vor- und Nacherbschaft, Anrechnung, Ausgleichung, Wiederverheiratungsklausel, Vermächtnis, ehebedingte Zuwendung, Nießbrauchsvorbehalt, Erbschaftssteuer, Unternehmensnachfolge.
Wir sind eine Allgemeinpraxis, die ihren Mandanten eine kontinuierliche, umfassende Betreuung in allen Rechtsfragen anbietet. Wir wollen Mandanten ansprechen, die Wert auf ein persönliches Vertrauensverhältnis zu ihrem juristischen Berater legen, der ihnen für alle auftauchenden Rechtsprobleme als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Jeder von uns bietet unter den vorgenannten Rahmenbedingungen im Sinne der Arbeitsteilung unterschiedliche Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte an, ohne ausschließlich Spezialist sein zu wollen. Unser Ziel ist die fachspezifische und gleichzeitig auch fachübergreifende rechtliche Betreuung unserer Mandanten und zwar gegebenenfalls unter Einbindung Ihrer jeweiligen eigenen Berater in Steuerangelegenheiten und unter Hinzuziehung von Anwaltspraxen, die ausschließlich auf einem speziellen Fachgebiet arbeiten (z.B. Urheber- o. Wettbewerbsrecht).
Weitere Informationen finden Sie unter: www.boettcherhahn.de
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von K. V. am 11.01.2025 um 09:40 Uhr

Mit freundlichen Grüßen
Hahn
Notar
von R. W. am 18.02.2024 um 15:08 Uhr
von G. S. am 05.04.2022 um 13:06 Uhr
Blumen für die ausgesprochen netten Damen am Telefon kommen noch:)!

wir bedanken uns sehr für Ihre "warmen" Worte und freuen uns, dass Sie mit unserer Leistung außerordentlich zufrieden sind. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns so positiv zu bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Hahn
Notar
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Meine Kollegin 1
Rechtsanwältin
Pia Tschierschwitz Link in einem neuen Tab öffnen4,3/53 BewertungenFachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Familienrecht
Kontaktdaten von Oliver Hahn
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44265 DortmundNaN km (von Ihrem Standort)
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE321991648
Zulassung / Aufsichtsbehörde:
Die in der Kanzlei tätigen Partner und Mitarbeiter sind Mitglieder der nachfolgend genannten Rechtsanwaltskammer, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
Bundesrepublik Deutschland
T +49 (0) 2381 98 50 – 00
F +49 (0) 2381 98 50 – 50
W www.rak-hamm.de
Der in der Kanzlei tätige Notar ist Mitglieder der nachfolgend genannten Notarkammer:
Westfälische Notarkammer
Ostenallee 18
59063 Hamm
Bundesrepublik Deutschland
T +49 (0) 2381 98 50 – 01
F +49 (0) 2381 43 06 – 96
W www.westfaelische-notarkammer.de
zuständige Aufsichtsbehörde:
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
T +49 (0) 211 87 92 – 0
F +49 (0) 211 87 92 45 – 6
E poststelle@jm.nrw.de
Haftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung:
HDI Versicherung AG
HDI Platz 1
30659 Hannover
Räumlicher Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien und Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen auch bei mitversicherten Auslandsrisiken in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
Berufsbezeichnungen / Berufsregeln:
Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ (Bundesrepublik Deutschland) wurde den Mitgliedern der Sozietät aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer (s.o. unter Rechtsanwaltskammern/Aufsichtsbehörden) zuerkannt.
Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA und FAO) sowieder Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE – Berufsregeln).
Die Berufsregeln für die Zulassung als „in Deutschland niedergelassene EU-Rechtsanwältin“ sind in Art. 1 Teil 2 Abschnitt 1 § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwälte vom 09.03.2000 sowie im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland niedergelegt.
Die Berufsbezeichnung „Notar“ wurde dem in der Sozietät tätigen Notar in dem Bundesland, in dem er bestellt ist, aufgrund für Deutschland einheitlicher berufsrechtlicher Regelungen (Bundesnotarordnung (BNotO) verliehen. Sie unterliegen den Bestimmungen des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) sowie des Gesetzes über die Kosten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und Notare (GNotKG). Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik „Texte Berufsrecht“ auf der Homepage der BNotK.
Verantwortliche:
Böttcher & Hahn GbR, Dortmund – Rechtsanwälte. Fachanwälte. Notar.
ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Gesellschafter sind Hans-Christoph Böttcher und Oliver Hahn. Für die Bearbeitung der Mandate, die außergerichtliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung ist jeder Gesellschafter einzeln vertretungsberechtigt.
Hinweise gem. § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) in der Fassung des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr vom 20.12.2001
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Muster für Widerrufsbelehrungen finden Sie unter:
http://www.bmjv.de/DE/Themen/FinanzenUndAnlegerschutz/Musterbelehrungen/Musterbelehrungen_node.html
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Konzept, Design, Umsetzung:
ruhrbrand, Tim Brosko
www.ruhrbrand.de
Fotos, Bildnachweis:
yavuz arslan photo/videographer
www.yavuzarslan.com

FAQ
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