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Peter R. Schulz

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Die blasse Harmlosigkeit, die sich leider oft mit Erfolg als Sanftmut ausgibt, soll niemand für eine anwaltliche Tugend halten. (frei nach Thomas von Aquin)
  • Betreuungsrecht
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KF
von K. F. am 17.06.2025 um 17:18 Uhr
Vertrauensvolle und sehr gute Zusammenarbeit
Betreuungsrecht

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Rechtsanwalt Peter R. Schulz

Geschäftsführender Partner 

Ich berate und vertrete Personen, Angehörige und Institutionen in sämtlichen Angelegenheiten des Betreuungsrechts, insbesondere im Zusammenhang mit der Bestellung eines Betreuers nach § 1814 BGB sowie der Abgrenzung und Ausgestaltung des Aufgabenkreises nach §§ 1815 ff. BGB.

Beispiel: Eine Tochter möchte für ihren an Demenz erkrankten Vater eine rechtliche Betreuung einrichten lassen. Ich bereite mit ihr den Antrag vor und begleite sie zur Anhörung beim Betreuungsgericht.

Ich begleite Antragsverfahren zur Einrichtung einer Betreuung und unterstütze Betroffene und ihre Familien bei der Durchsetzung des Willens hinsichtlich der Person des Betreuers, einschließlich der Geltendmachung oder Zurückweisung bestehender Vorsorgevollmachten.

Beispiel: Eine Betroffene möchte, dass ihre langjährige Freundin statt ihres Sohnes als Betreuerin eingesetzt wird. Ich vertrete sie gegenüber dem Gericht und weise auf ihren erklärten Willen und frühere Äußerungen hin.

Ich berate und vertrete Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Verwandte und andere nahestehende Personen, wenn es um die Abwehr ungewollter Betreuung oder um die gerichtliche Durchsetzung eines Betreuerwechsels geht.

Beispiel: Ein Mann lehnt die Betreuung durch seinen Bruder ab, der sich nicht um ihn kümmert. Ich helfe ihm, einen anderen Betreuer durchzusetzen.

Ebenso übernehme ich die rechtliche Vertretung von Betreuern, wenn diese rechtliche Klarheit über ihre Aufgaben oder Handlungsspielräume benötigen oder sich mit Vorwürfen konfrontiert sehen.

Beispiel: Eine Betreuerin wird beschuldigt, ohne Genehmigung das Auto des Betreuten verkauft zu haben. Ich prüfe die rechtliche Lage und vertrete sie im Verfahren gegenüber dem Betreuungsgericht.

Ich berate und vertrete in allen Fragen der Vermögenssorge (§§ 1831 ff. BGB), insbesondere bei genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäften wie Grundstücksverkäufen, Vertragsabschlüssen mit Unternehmern, Dienstleistern oder Handwerkern sowie bei der korrekten Verwaltung von Bankvermögen, Versicherungen und sonstigem Vermögen.

Beispiel: Ein Betreuer möchte das Einfamilienhaus des Betreuten verkaufen, weil ein Heimaufenthalt bevorsteht. Ich beantrage für ihn die erforderliche gerichtliche Genehmigung und begleite den Verkauf.

Ich prüfe die ordnungsgemäße Rechnungslegung durch Betreuer und mache gegebenenfalls zivilrechtliche Ansprüche geltend.

Beispiel: Angehörige vermuten, dass ein Betreuer private Ausgaben über das Konto des Betreuten abgerechnet hat. Ich fordere Einsicht in die Berichte und kläre die Haftungsfrage.

Ich berate und vertrete Betreute und ihre Vertreter in medizinrechtlichen Fragestellungen und Gesundheitsangelegenheiten (§§ 1839, 1841 ff. BGB), etwa im Zusammenhang mit der Einwilligung in medizinische Maßnahmen, der Verweigerung von Behandlungen oder bei Konflikten mit Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Ärzten über Fragen der Unterbringung, Fixierung oder medikamentösen Behandlung.

Ich führe für meine Mandanten auch gerichtliche Genehmigungsverfahren nach §§ 1846, 1847 BGB.

Beispiel: Ein Arzt empfiehlt eine geschlossene Unterbringung zur Vermeidung von Selbstgefährdung. Ich beantrage die Genehmigung beim Betreuungsgericht und begleite das Verfahren.

Ebenso unterstütze ich Betreuer und Betreute bei der Wahrnehmung von Rechten gegenüber Behörden, Kliniken, Pflegediensten und anderen Dritten, insbesondere wenn Zweifel an der Wirksamkeit von Vollmachten oder der Vertretungsbefugnis bestehen (§§ 1854 ff. BGB).

Beispiel: Eine Bank verweigert dem Betreuer den Zugang zum Konto des Betreuten. Ich setze die Anerkennung der Betreuungsvollmacht durch.

Ich berate und vertrete Betroffene, die aufgrund einer neurologischen Erkrankung – etwa Parkinson oder Multipler Sklerose –, einer psychischen Erkrankung wie Burnout, Depression, ADHS oder ADS oder infolge einer Suchterkrankung mit betreuungsrechtlichen Verfahren konfrontiert sind. In stressbelasteten Berufsgruppen treten häufig Alkoholmissbrauch, Medikamentenabhängigkeit oder die Einnahme von Aufputschmitteln auf – mit dem Risiko eines zunehmenden Kontrollverlusts. Solche Entwicklungen können in ein Betreuungsverfahren münden, das nicht nur das selbstbestimmte Leben, sondern auch die wirtschaftliche Existenz, das Unternehmen oder die berufliche Tätigkeit ernsthaft gefährdet. Ich berate in diesen Situationen frühzeitig und diskret, vertrete die Betroffenen im gerichtlichen Verfahren, verteidige ihre Selbstständigkeit und unterstütze dabei, betreuungsvermeidende Lösungen zu erarbeiten.

Beispiel: Ein selbstständiger Architekt mit Burnout-Symptomatik steht unter dem Druck eines drohenden Betreuungsverfahrens, das ihn wirtschaftlich entmündigen würde. Ich entwickle mit ihm eine rechtlich tragfähige Alternative zur Betreuung, etwa über eine Vorsorgevollmacht mit Kontrollelementen, und sichere sein berufliches und privates Umfeld rechtlich ab.

Ich biete strategische Beratung zum Verhalten gegenüber den zentralen Akteuren des Betreuungswesens – insbesondere Betreuungsgericht, Behörden, Betreuern, Einrichtungen, Ärzten und sozialen Diensten. Gerade in sensiblen Verfahren ist ein überlegter, sachlich fundierter und rechtlich abgesicherter Umgang entscheidend für den Verlauf. Ich helfe meinen Mandantinnen und Mandanten, ihre Position klar und angemessen zu vertreten, Konflikte zu vermeiden oder zu deeskalieren und gerichtsfeste Sachverhaltslagen zu schaffen.

Beispiel: Eine Unternehmerin wurde durch eine Nachbarin beim Gericht angezeigt, weil sie angeblich verwirrt wirkte – ich entwickle mit ihr eine Strategie zur Kommunikation mit dem Gericht und sichere ihre Handlungsfähigkeit über eine Betreuungsvermeidungsplanung.

Ich berate Angehörige von Betroffenen, insbesondere wenn familiäre, wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verflechtungen bestehen – etwa in Unternehmensstrukturen, Familiengesellschaften oder Stiftungen. Ein betreuungsrechtliches Verfahren kann in solchen Fällen nicht nur das persönliche Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen betreffen, sondern auch weitreichende Folgen für unternehmerische Abläufe, Entscheidungsprozesse oder Vermögenswerte haben. Ich analysiere frühzeitig die rechtlichen Risiken, entwickle Schutzmechanismen und vertrete die Interessen der betroffenen Angehörigen oder Mitgesellschafter auch in parallelen gesellschaftsrechtlichen oder erbrechtlichen Auseinandersetzungen.

Beispiel: Ein Gesellschafter einer Familien-GmbH droht unter Betreuung gestellt zu werden, wodurch seine Stimmrechte blockiert wären. Ich prüfe gesellschaftsvertragliche Regelungen, kläre Vertretungsfragen und verhindere eine Lähmung der Unternehmensführung.


Peter R. Schulz ist gelistet in Rechtsanwälte Hamburg und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Betreuungsgerichtstag e.V. www.bgt-ev.de
  • Hamburger Anwaltverein www.hav.de
  • Deutscher Anwaltverein - www.dav.de

Bewertungen 27

KF

von K. F. am 17.06.2025 um 17:18 Uhr

Vertrauensvolle und sehr gute Zusammenarbeit
Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Schulz begegnete meinem zu Betreuenden stets in wertschätzender Art und erklärte ihm sensibel ,in für ihn verständlichen Worten, die Vorgehensweise in diesem Betreuungsverfahren. Er unterstützte ihn sehr indem er ihm versicherte bei der Anhörung nicht alleine zu sein. Ich bedanke mich sehr für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und kann Herrn Schulz nur in vollem Umfang, gerade bei dem sensiblen Thema Betreuungsrecht, weiterempfehlen.
DJ

von D. J. am 28.05.2025 um 18:57 Uhr

kompetent, emphatisch und hervorragend
Betreuungsrecht
Ich empfehle Herrn Schulz weiter. Er hat mich sehr gut beraten und in allen Dingen sehr unterstützt. Er ist sehr kompetent und war mir eine sehr große Unterstützung, als es um die Betreuungssituation meiner Großmutter ging.
WZ

von W. Z. am 22.01.2025 um 12:15 Uhr

Hervorragende Beratung!
Betreuungsrecht
Herr Schulz ist ein ausgezeichneter Anwalt. Er hat uns sehr gut beraten, nimmt sich ausreichend Zeit für die Problemanalyse und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Wir haben volles Vertrauen in seine Tätigkeit. Und vor allem: Er ist ein großartiger Mensch!!!

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Wir weisen hin, auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Ferner weisen wir hin, auf das Streitbeteiligungsverfahren gemäß VSBG. Weder die ASRA, Axmann und Schulz Rechsanwälte GbR noch Rechtsanwalt Stefan Buri und Rechtsanwalt Marco Wingert sind bereit, an einem Streitbeteiligungsverfahren gemäß VSBG teilzunehmen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.
 
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