Sperrvermerke in der rechtlichen Betreuung: Ein Leitfaden für Verbraucher

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In der Welt der Vermögenssorge bei rechtlichen Betreuungen existieren Regelungen, die für Betreuer, Bevollmächtigte und Betreute unterschiedlich geregelt sind.

Wesentliche Elemente bei der rechtlichen Betreuung in Vermögensdingen sind, dass für Sparkonten Sperrvermerke Pflicht sind; bei Girokonten nicht!  Sie gelten für Betreuer, sie gelten aber nicht für Bevollmächtigte oder den Betroffenen selbst.

Leider gibt es über diese einfachen Regeln auch bei Banken immer wieder Unklarheiten.


Die Kernfunktion des Sperrvermerks ist es, den Umgang mit dem Vermögen des Betreuten zu regulieren. Dabei ist entscheidend zu verstehen, dass der Sperrvermerk ausschließlich für den Betreuer gilt. Das bedeutet, der Betreuer benötigt für Verfügungen über das Konto – unabhängig vom Betrag – eine gerichtliche Genehmigung.

Für betreute Personen selbst hat der Sperrvermerk keine direkten Auswirkungen auf ihre Fähigkeit, über ihr Konto zu verfügen. Solange die betreute Person geschäftsfähig ist und kein Einwilligungsvorbehalt besteht, kann sie ihre Bankgeschäfte ohne zusätzliche gerichtliche Genehmigungen fortsetzen. Dieser Umstand unterstreicht die Trennung der Rechte zwischen Betreuer und Betreuten.

Für Verbraucher, die entweder in einer Betreuungssituation sind oder jemanden betreuen, ist es wichtig, diese Regeln und Einschränkungen, die mit einem Sperrvermerk einhergehen, zu verstehen. 

Die Kenntnis, dass Sperrvermerke nur für Betreuer gelten, kann in der Kommunikation mit Banken dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und eine reibungslose Abwicklung von Bankgeschäften zu gewährleisten.

Foto(s): ASRA KI

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