
Bewertungen von Ines-Maria Pfeiffer
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190 Bewertungen
Abwendung Gefährlichkeitsfeststellung
am 04.07.2020
Zu Unrecht wurde unsere Hündin insbesondere wegen ihrem Aussehen dem Veterinäramt gemeldet. Frau Pfeiffer hat ein großes Herz für Hunde aller Rassen und vertrat uns sachlich und sehr engagiert in dieser Angelegenheit. Durch Frau Pfeiffer erkannte auch das Veterinäramt, dass unsere Hündin nicht gefährlich ist und die Gefährlichkeitsfeststellung wurde erfolgreich abgewendet. Wir hoffen, dass wir die Hilfe von Frau Pfeiffer nicht erneut benötigen, sollte es aber doch dazu kommen, würden wir diese kompetente Anwältin jederzeit wieder beauftragen!
Die beste Tieranwältin in Hannover
am 23.06.2020
Nach zwei Jahren Kampf wurde meine Hündin durch Gerichtsbeschluss rückwirkend von „gefährlichen Hund“ zu „nicht gefährlich“ zurück gestuft. Ich werde Frau Pfeiffer dafür für immer dankbar. Ich kann allen anraten Frau RA Pfeiffer schon beim ersten Brief von der Behörde zu kontaktieren. Ich habe erstmal versucht die Sache alleine zu klären, was leider in der Einstufung endete. Trotzdem hat Frau Pfeiffer nie die Hoffnung aufgegeben und mich zum Kampf motiviert. Mit großem Erfolg am Ende. Noch mal vielen Dank!
Anwaltliche Vertretung außergerichtlichDurchbihre Kompetenz
am 26.05.2020
Ich kann mich nur positiv über Frau Pfeiffers Arbeit, ihre Kompetenz äußern. Gerne werde ich sie weiterempfehlen
Willkür des Veterinäramtes
am 11.05.2020
Endlich kehrt Ruhe ein. Dank Frau Pfeiffer - absolut kompetent , schnell und zuverlässig !
Absolut empfehlenswert .
Mein Kangal und ich sind unendlich dankbar !
Absolut empfehlenswert .
Mein Kangal und ich sind unendlich dankbar !
Abwendung der Gefährlichkeitsfeststellung eines Hundes
am 28.04.2020
Ich wurde immer sehr gut beraten und zeitnah informiert.
Genau so habe ich mir das vorgestellt.
Gerne wieder...
Genau so habe ich mir das vorgestellt.
Gerne wieder...
Abwendung der Gefährlichkeitsfeststellung für zwei Hunde
am 09.04.2020
Zum ersten Mal in meinem Leben habe ich das Vorgehen einer Behörde in gewissem Maße als willkürlich empfunden - und dann steht man plötzlich völlig hilflos davor. Durch die Internetsuche bin ich auf Frau Pfeiffer aufmerksam geworden und habe natürlich gehofft, dass es sich bei so vielen positiven Bewertungen auch um "echte" Bewertungen handelt. Nach äußerst kompetenter "Abwicklung" meines Anliegens kann ich sagen: Ja, die Arbeit von Frau Pfeiffer ist sehr gut! Kompetenz, Freundlichkeit, Reaktionszeit, aber auch realistische Einschätzungen und Auskünfte: Ich fühlte mich einfach rundum sicher vertreten und kann die Kanzlei in jedem Fall weiterempfehlen. Frau Pfeiffer: Eigentlich hoffe ich, Ihre Dienste in Zukunft nicht zu benötigen, aber wenn doch, werde ich mich jederzeit wieder gern an Sie wenden. Dankeschön!
Einforderung von Schadensersatz
am 31.03.2020
Schnelle, kompetente Unterstützung. Hervorragende Erreichbarkeit, unkomplizierte Kommunikation. Wir sind Frau Pfeiffer für Ihre Hilfe sehr dankbar und würden Sie uneingeschränkt weiterempfehlen!
Geltendmachung von Schadensersatz bei Hundebeisserei
am 30.03.2020
Sensationell, Frau Pfeiffer ist rund um die Uhr erreichbar, und reagiert Super schnell. Ich werde, wenn ich wieder juristische Hilfe brauche, mich an Frau Pfeifer wenden.
Befreiung eines Hundes von der Leinenpflicht
am 25.03.2020
Eine sehr kompetente Anwältin, die auf "Augenhöhe" berät, jede Möglichkeit in betracht zieht und hilft diese umzusetzen.
Wir würden jederzeit wieder zu Frau Pfeiffer gehen.
Wir würden jederzeit wieder zu Frau Pfeiffer gehen.
Abwendung der Gefährlichkeitsfeststellung eines Hundes
am 22.02.2020
Frau Pfeiffer hat sich sehr für unseren Hund eingesetzt.
Ich kann Sie nur weiterempfehlen.
Ich kann Sie nur weiterempfehlen.
Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen- Anhalt, Erteilung einer Haltererlaubnis f. Hund
am 15.02.2020
Wir sind überglücklich, über das Ergebnis beim OVG. Wir hatten an unserer Seite eine Anwältin mit Herz für das Wohl unseres Hundes. Unglaublich was sich Behörden so alles einfallen lassen, um dem Tier und dem Menschen zu schaden
Vielen vielen lieben Dank Frau Rechtsanwältin Pfeiffer für ihren Einsatz und Erfolg.
Vielen vielen lieben Dank Frau Rechtsanwältin Pfeiffer für ihren Einsatz und Erfolg.
Abwendung der Gefährlichkeitsfeststellung eines Hundes
am 10.02.2020
Ich wurde über alles aufgeklärt und gut beraten.
Ich konnte alle Fragen loswerden, diese wurden zeitnah beantwortet und die Kommunikation war stets freundlich und empathisch.
Diese Kanzlei ist Ihre Empfehlung wirklich wert!
Ich konnte alle Fragen loswerden, diese wurden zeitnah beantwortet und die Kommunikation war stets freundlich und empathisch.
Diese Kanzlei ist Ihre Empfehlung wirklich wert!
Gefährlichkeitsfeststellung eines Hundes, Verfahren zur Erlangung der Haltererlaubnis etc.
am 26.12.2019
Frau Pfeiffer hatte auf Grund Ihrer vielen positiven Bewertungen einen guten Eindruck auf uns gemacht. Nachdem wir, nach einem Beißvorfall zwischen unserem und einem anderen Hund angezeigt wurden, hatten auch wir Kontakt mir ihr aufgenommen, um diesen Fall mit einem erfahrenen Rechtsbeistand zu führen. Leider war die rechtliche Betreuung für uns sehr unzureichend. Nachdem wir erst einmal das Honorar in Summe X im Voraus entrichten mussten, ist Frau Pfeiffer tätig geworden, und hatte die Akte vom Landkreis angefordert. Dann gab es einen Termin, telefonisch, was für uns auch kein Problem darstellte. Frau Pfeiffer hatte uns dann die Aussage der gegnerischen Partei vorgelesen, und für Sie war klar, dass unser Hund der Bösewicht , und alles rechtend ist. Die Aussagen zwischen uns und der gegnerischen Partei waren total abweichend, aber das hat Frau Pfeiffer überhaupt nicht interessiert. Sie hatte dann das Verfahren für uns bis zur Erteilung der Haltererlaubnis zu Ende geführt, aber alles andere hatte Sie überhaupt nicht interessiert. NIE WIEDER
Kommentar der Rechtsanwältin:
Sehr geehrte Frau S.,
zunächst einmal wünsche ich Ihnen ein gesundes und frohes Jahr 2020!
Ihre Bewertung meines Mandates mit Ihnen, welches bereits im April 2018, also vor mehr als anderthalb Jahren, beendet war, habe ich zur Kenntnis genommen. Ich hoffe, die Beurteilung entspringt einer emotionalen Ausnahmelage Ihrerseits am 2. Weihnachtsfeiertag, an welchem Sie die Bewertung verfasst haben und nicht dem Umstand, dass Ihr Hund zum zweiten Mal gebissen hat und nun seitens der Behörde beschlagnahmt wurde.
Ihre Entscheidung, mich im Fall einer Hundebeisserei als erfahrenen Rechtsbeistand zu beauftragen, war durchaus richtig, denn Sie haben sich bei mir an eine in diesem Bereich hoch qualifizierte Kanzlei gewandt. Allerdings bin ich keine Zauberin, die eine Gefährlichkeitsfeststellung aller Hunde verhindern kann (auch wenn ich dies gerne täte). Schon gar nicht, wenn man mich, wie in Ihrem Fall, erst einschaltet, nachdem "das Kind schon in den Brunnen gefallen ist". Dann nämlich, wenn das Anhörungsverfahren vor dem Veterinäramt durch Sie selbst, da Sie mich zu diesem wichtigen Zeitpunkt noch nicht beauftragten, mit negativem Ergebnis, und zwar der Gefährlichkeitsfeststellung, verlief, und darüber hinaus Ihr Hund einen anderen Artgenossen schwer verletzte. Hier kennt das Hundegesetz leider kein Pardon. Wenn Sie mich dann seinerzeit fragten, wie ich die Erfolgsaussichten einer Klage beurteile, so habe ich Ihnen dazu meine klare und auf meiner Erfahrung beruhende Antwort gegeben: Geld und Zeit für einen Prozess wären Verschwendung gewesen. Dazu sei bemerkt, dass Prämisse meiner Tätigkeit ist, Mandanten dann kein Geld "aus der Tasche zu ziehen", wenn ich keine minimale Aussichten auf einen positiven Ausgang der Rechtssache sehe.
Und so konnte es in Ihrem Fall nur noch meine, wenn auch wichtige Aufgabe, sein, Ihnen zur Haltererlaubnis für Ihren Hund zu verhelfen, damit Ihnen das Tier nicht abgenommen wird. Dies habe ich dann auch erfolgreich getan.
Zwei Dinge noch: Bösewichte gibt es nur unter Menschen, nicht unter Tieren. Gegen Ihre Behauptung, ich hätte Ihren Hund als "Bösewicht" angesehen, verwahre ich mich deshalb aufs Schärfste. Tiere und insbesondere Hunde stehen mir sehr nahe und liegen mir am Herzen, ich bin froh, dass meine übrigen Mandanten im Gegensatz zu Ihnen das erkennen.
Und zum anderen zum Honorar: ich hatte es für Sie bei einem minimalen Gebührenvorschuss belassen und keine weiteren Kosten angefordert. Die Gebührenhöhe für die Beratung zu den Erfolgsaussichten einer Klage und zusätzlich die Begleitung zur Haltergehmigung waren lächerlich gering gehalten. Und dass ein Gebührenvorschuss erhoben wird, ist bei Rechtsanwälten wie auch anderen Berufsgruppen Gang und Gäbe.
Ich danke trotzdem für die Bewertung, da sie zeigt, dass bei meiner Person nicht etwa nur "5 Sterne" im Portal abgedruckt werden, man könnte ansonsten ja fast der Meinung sein, das Ganze wäre ein "Fake". In diesem Sinne alles Gute.
zunächst einmal wünsche ich Ihnen ein gesundes und frohes Jahr 2020!
Ihre Bewertung meines Mandates mit Ihnen, welches bereits im April 2018, also vor mehr als anderthalb Jahren, beendet war, habe ich zur Kenntnis genommen. Ich hoffe, die Beurteilung entspringt einer emotionalen Ausnahmelage Ihrerseits am 2. Weihnachtsfeiertag, an welchem Sie die Bewertung verfasst haben und nicht dem Umstand, dass Ihr Hund zum zweiten Mal gebissen hat und nun seitens der Behörde beschlagnahmt wurde.
Ihre Entscheidung, mich im Fall einer Hundebeisserei als erfahrenen Rechtsbeistand zu beauftragen, war durchaus richtig, denn Sie haben sich bei mir an eine in diesem Bereich hoch qualifizierte Kanzlei gewandt. Allerdings bin ich keine Zauberin, die eine Gefährlichkeitsfeststellung aller Hunde verhindern kann (auch wenn ich dies gerne täte). Schon gar nicht, wenn man mich, wie in Ihrem Fall, erst einschaltet, nachdem "das Kind schon in den Brunnen gefallen ist". Dann nämlich, wenn das Anhörungsverfahren vor dem Veterinäramt durch Sie selbst, da Sie mich zu diesem wichtigen Zeitpunkt noch nicht beauftragten, mit negativem Ergebnis, und zwar der Gefährlichkeitsfeststellung, verlief, und darüber hinaus Ihr Hund einen anderen Artgenossen schwer verletzte. Hier kennt das Hundegesetz leider kein Pardon. Wenn Sie mich dann seinerzeit fragten, wie ich die Erfolgsaussichten einer Klage beurteile, so habe ich Ihnen dazu meine klare und auf meiner Erfahrung beruhende Antwort gegeben: Geld und Zeit für einen Prozess wären Verschwendung gewesen. Dazu sei bemerkt, dass Prämisse meiner Tätigkeit ist, Mandanten dann kein Geld "aus der Tasche zu ziehen", wenn ich keine minimale Aussichten auf einen positiven Ausgang der Rechtssache sehe.
Und so konnte es in Ihrem Fall nur noch meine, wenn auch wichtige Aufgabe, sein, Ihnen zur Haltererlaubnis für Ihren Hund zu verhelfen, damit Ihnen das Tier nicht abgenommen wird. Dies habe ich dann auch erfolgreich getan.
Zwei Dinge noch: Bösewichte gibt es nur unter Menschen, nicht unter Tieren. Gegen Ihre Behauptung, ich hätte Ihren Hund als "Bösewicht" angesehen, verwahre ich mich deshalb aufs Schärfste. Tiere und insbesondere Hunde stehen mir sehr nahe und liegen mir am Herzen, ich bin froh, dass meine übrigen Mandanten im Gegensatz zu Ihnen das erkennen.
Und zum anderen zum Honorar: ich hatte es für Sie bei einem minimalen Gebührenvorschuss belassen und keine weiteren Kosten angefordert. Die Gebührenhöhe für die Beratung zu den Erfolgsaussichten einer Klage und zusätzlich die Begleitung zur Haltergehmigung waren lächerlich gering gehalten. Und dass ein Gebührenvorschuss erhoben wird, ist bei Rechtsanwälten wie auch anderen Berufsgruppen Gang und Gäbe.
Ich danke trotzdem für die Bewertung, da sie zeigt, dass bei meiner Person nicht etwa nur "5 Sterne" im Portal abgedruckt werden, man könnte ansonsten ja fast der Meinung sein, das Ganze wäre ein "Fake". In diesem Sinne alles Gute.
Abwendung der kostenpflichtigen Vorführung eines Hundes gegenüber Behörde
am 19.12.2019
Sehr gute Beratung und klare, strukturierte Vorgehensweise.
Frau Pfeiffer ist eine sehr engagierte Anwältin und immer erreichbar.
Absolute Weiterempfehlung.
Frau Pfeiffer ist eine sehr engagierte Anwältin und immer erreichbar.
Absolute Weiterempfehlung.
Kompetente und sofortige Hilfe
am 19.12.2019
Frau Pfeiffer ist freundlich, menschlich und vor allem erreichbar, reagiert sofort und resolut. Wir sind froh, sie um Hilfe gebeten zu haben und konnten sie schon weiter empfehlen.
(K)ein gefährlicher Hund
am 06.12.2019
Ein Anwältin mit viel Herz und Arrangement für Mensch und Tier. Soviel Herzblut für Gerechtigkeit, was den Fall angeht. Sie hat ihr Herz am rechten Fleck und kämpft für das Tier und nicht für eine Sache. Vielen lieben Dank dafür
Hunderecht – Leinenzwang für Hunde
am 19.10.2019
Dieser Artikel ist sehr gut und informativ. Ich habe mir erlaubt ihn in einem Schreiben an die Stadt weiterzuleiten. Viele Hundehalter leiden unter den strengen Bedingungen die viele Städte verordnen. Wo bleibt da noch das Recht auf artgerechte Haltung? Leinenzwang auf 2m beschränkt und wenn man alle Örtlichkeiten, die unter diesen fallen unter die Lupe nimmt, nichts übrigbleibt? Ist es da verwunderlich wenn jeder Hundehalter gelegentlich eine "Gesetzesübertretung" begeht?
Einstellung eines Bußgeldverfahrens
am 29.09.2019
Ich habe lediglich positive Erfahrungen mit der Kanzlei gemacht. Frau Pfeiffer war immer da, wenn man sie gebraucht hat. Sie hat unser Anliegen super gelöst
Abwendung der Gefährlichkeitsfeststellung für zwei Hunde
am 18.07.2019
Ich bin sehr zufrieden mit dem erreichten Ergebnis dieser schwierigen Angelegenheit.
Hundehaltung
am 10.07.2019
Ich wurde von Frau Pfeiffer sehr gut beraten und vertreten und würde sie jederzeit weiterempfehlen.
Abwendung von Auflagen zur Hundehaltung seitens Stadt und Landkreis
am 10.07.2019
Frau Pfeiffer hat mich kompetent beraten und für mich und meine Pfoten gekämpft! Sie ist immer gut erreichbar und nimmt einem die Sorgen wenn man von Landkreis und Stadt quasi zeitgleich mit unterschiedlichen Auflagen belegt wird. Sie ist durchsetzungsstark und realistisch in Ihren Einschätzungen, das kommt durch ihren sehr grossen Erfahrungsschatz. Sie weiss wovon sie spricht und informiert sich sehr gut.
Danke!
Danke!
Kompetenz in vollen Zügen
am 10.07.2019
Frau Pfeiffer hat mich gegen die Stadt und den Landkreis (ich wurde von beiden gleichzeitig "beschossen") kompetent vertreten. Sie ist realistisch in ihren Prognosen, sofern diese im deutschen Rechtssystem zu treffen sind, und beantwortet Fragen und Nöte extrem zügig. Der Kontakt mit Frau Pfeiffer war stets unkompliziert z. B. via Email und Telefon. Auch persönlich ist sie ein toller Mensch, der realistisch und kompetent für Tiere und Halter kämpft.
Ich kann sie nur empfehlen und würde immer wieder ihre Dienste in Anspruch nehmen.
Ich kann sie nur empfehlen und würde immer wieder ihre Dienste in Anspruch nehmen.
Super engagiert
am 13.06.2019
Hier finden Sie eine Rechtsanwältin, die das Wort Tierschutz wirklich ernst nimmt!!
Sehr zu empfehlen.
Ich bin von dem Engagement einfach nur begeistert!!
Und als Tierärztin im Tierschutz tätig, habe ich hier schon unglaublich viel Hilfe bekommen.
Sehr zu empfehlen.
Ich bin von dem Engagement einfach nur begeistert!!
Und als Tierärztin im Tierschutz tätig, habe ich hier schon unglaublich viel Hilfe bekommen.
Abwendung der Gefährlichkeitsfeststellung eines Hundes
am 12.06.2019
Frau Pfeiffer zeigte im Vorbereitungsgespräch großes Einfühlungsvermögen für unsere Situation und eine tiefgehende Fachkompetenz bei der Handhabung des Verfahrens, sowie bei der Formulierung des Sachverhalts zur Gegendarstellung an das Landratsamt. Wir hatten ein sicheres Gefühl von ihr kompetent vertreten zu werden. Vielen Dank.
Familie Fischer
Familie Fischer
Durchsetzung einer Minderung im Rahmen eines Hundekaufvertrages
am 04.06.2019
Frau Pfeiffer hat uns sehr zuverlässig und kompetent beraten. Sie hat mit Ihrer menschlichen Art unserer Vertrauen gewonnen und schlussendlich unsere Interessen vor Gericht erfolgreich durchgesetzt. Wir können Frau Pfeiffer sehr weiterempfehlen und möchten uns auf diesem Weg nochmal bei bedanken.