87 Anwälte für Jagdsteuer
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Jagdsteuer
Fragen und Antworten
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Jagdsteuer: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Jagdsteuer sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Jagdsteuer: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Jagdsteuer umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Jagdsteuer und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe. -
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
Die Jagdsteuer zählt zu den Bagatellsteuern und ist eine Gemeindesteuer, das heißt, Festsetzung und Ertragshoheit liegen bei den Gebietskörperschaften (Stadt- bzw. Landkreise). Sie kann als Aufwandssteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden und wird normalerweise vom Jagdausübungsberechtigten beglichen. Gegenstand der Steuer ist die Ausübung des Jagdrechts (§ 1 des Bundesjagdgesetzes) auf Grundstücken eines im Zuständigkeitsbereich des Behörde liegenden Jagdbezirks.
In mehreren Klagen wurde die Verfassungsmäßigkeit der Jagdsteuer bereits bezweifelt, die Klagen blieben immer erfolglos.
Bemessungsgrundlage ist der Jagdwert. Das bedeutet, es gehen die Jagdpacht, die vertraglich übernommenen Nebenleistungen (z.B. Wildschäden) sowie die zu zahlende Umsatzsteuer in die Berechnung ein. Ist ein Jagdgebiet nicht verpachtet (Eigenjagdbezirk), so wird der fiktive Pachtwert als Bemessungsgrundlage herangezogen. Die Steuereinnahmen der Jagdsteuer belaufen sich durchschnittlich auf 24 Mio. Euro.
Acht Bundesländer Deutschlands erheben keine Jagdsteuer mehr. Dazu gehören u.A. Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Thüringen.
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