5 Gründe, die für eine Scheidung sprechen

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Viele Paare, die sich endgültig voneinander getrennt haben, lassen sich dennoch nicht scheiden. Dabei gibt es einige rechtliche Gründe, die nach dem Scheitern einer Beziehung für eine Scheidung sprechen. Hier sind die 5 wichtigsten.

1. Zugewinngemeinschaft endet nicht

Wer keinen Ehevertrag geschlossen hat, lebt in der Regel im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Durch eine Trennung allein wird dieser Güterstand nicht aufgehoben. Eine Zugewinngemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass das Anfangsvermögen bei der Heirat dem Endvermögen gegenübergestellt wird. Ist das Vermögen zum Ende der Zugewinngemeinschaft höher als das Vermögen bei der Eheschließung, gilt die Differenz als der Zugewinn. Beziffert sich der Zugewinn eines Ehepartners auf eine höhere Summe als die des anderen, schuldet er dem anderen die Hälfte dieses Betrages. Anders als viele glauben endet die Zugewinngemeinschaft nicht bereits mit der Trennung, sondern erst mit der Scheidung, genauer gesagt mit der Zustellung des Scheidungsantrages. Wer eine Scheidung von seinem Ex-Partner also immer weiter hinauszögert, kann sich in eine finanziell schlechtere Position bringen.

2. Weitere Kinder des Ex-Partners

Wer trotz einer Trennung nicht an Scheidung denkt, kann in rechtlicher Hinsicht zum Vater werden, auch wenn er kein Kind gezeugt hat. Wird die Ex-Partnerin nach der Trennung von einem anderen Mann schwanger, aber besteht die Ehe noch, gilt der Noch-Ehemann als rechtlicher Vater des Kindes mit allen finanziellen Pflichten. Durch eine Scheidung kann dieser Umstand verhindert werden.

3. Rentenansprüche

Auch die Aussichten auf eine Altersversorgung bzw. die Anwartschaften werden in der Regel mit der Scheidung unter den Ex-Eheleuten ausgeglichen. Das bedeutet, dass der Partner mit den wertniedrigeren Anwartschaften oder Ansprüchen im Ergebnis einen Ausgleich erhält. So soll der während der Ehe schlechter verdienende Partner vor der Altersarmut bewahrt werden. Leben die Partner allerdings bereits getrennt, haben aber keinen Antrag auf Scheidung eingereicht, sammelt sich der Ausgleichsanspruch des nicht oder nur wenig arbeitenden Partners an. Dies ist ein Nachteil für den Ehepartner, der weiterhin höhere Anwartschaften erwirbt.

4. Trennungsunterhalt

Beim Trennungsunterhalt handelt es sich um den Unterhalt, der ab dem Zeitpunkt der Trennung der Ehegatten bis zur Entfaltung der Rechtskraft der Scheidung gezahlt werden muss. Selbst wenn sich beide Partner einig sind, auf diese Form des Unterhalts zu verzichten, ist dies rechtlich nicht möglich. Erst die Scheidung kann den Anspruch des finanziell schlechter gestellten Ex-Partners auf Trennungsunterhalt beseitigen.

5. Ohne Scheidung keine neue Ehe möglich

Für eine Scheidung spricht außerdem der Umstand, dass ohne sie keine erneute Eheschließung möglich ist. Die Scheidung ist eine notwendige Voraussetzung dafür, sich mit einem neuen Partner auch in rechtlicher Hinsicht ein neues Leben aufbauen zu können.


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