5 Jahre First, um erfolgreich gegen Lebensversicherung zu klagen

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Vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung und lediglich sehr wenig ausbezahlt erhalten? Wer zu wenig aus seiner Lebensversicherung bezahlt bekommt, muss die Versicherung innerhalb von fünf Jahren verklagen, sonst droht Verjährung!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Entscheidung vom vom 14. Juli 2010 (IV ZR 208/09) klargestellt, dass die gesetzliche 5 Jahresfrist unabhängig von den Entscheidungen des BGH vom 12.10.2005 zu laufen beginnt. Der Bundesgerichtshof hatte eine tendenziell verbraucherfreundliche Rechtsprechung begründet, nach welcher die Versicherungen nicht die angesparten Guthaben der Versicherten durch Regelungen in undurchsichtigen Klauseln verrechnen dürfen u.a. Gerade bei vorzeitig gekündigten Lebensversicherungen war häufig maßlos zu Lasten der Versicherten verrechnet worden, so dass diese viel zu wenig von Ihren Versicherungen ausbezahlt erhielten.


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