85 Prozent der Geschwindigkeitsmessungen sind angreifbar!

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Sind auch Sie schon einmal "geblitzt" worden, weil Sie angeblich die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr nicht eingehalten haben?

Oftmals sind Betroffene sich eigentlich sicher, dass sie die Geschwindigkeit entweder überhaupt nicht oder aber zumindest nicht im behaupteten Umfang überschritten haben. Leider akzeptieren trotzdem viele Betroffene den ihnen von der Bußgeldbehörde zugestellten Bußgeldbescheid - schließlich wird dieser doch wohl richtig sein...

Dieses Vertrauen ist aber unberechtigt! Eine renommierte Sachverständigen-Organisation hat nämlich im Rahmen eines groß angelegten Feld-Versuches Erstaunliches heraus gefunden:

Von 1.810 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 

  • waren immerhin 5 Prozent technisch nicht verwertbar (z.B. wegen fehlerhaftem Aufbau des Messgeräts)
  • waren weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet 
  • wiesen 18 Prozent der Bußgeldbescheide Formfehler auf.

Lediglich 15 Prozent der Bußgeldbescheide und der zugrunde liegenden Geschwindigkeitsmessungen waren nicht zu beanstanden.

Das bedeutet umgekehrt, dass nach den Erhebungen des Sachverständigenbüros 

85 PROZENT DER BUSSGELDBESCHEIDE ANGREIFBAR

gewesen sind. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) hält die Untersuchung für realistisch.

Das Vertrauen der Bürger in die Richtigkeit von Bescheiden einer Bußgeldbehörde ist somit unangebracht. In vielen Fällen wäre es den Betroffenen MIT HILFE EINES KOMPETENTEN VERKEHRSANWALTS WOHL MÖGLICH GEWESEN EINE EINSTELLUNG DES VERFAHRENS ZU ERZIELEN ODER ABER ZUMINDEST DIE RECHTSFOLGEN ABZUMILDERN, beispielsweise von einem Fahrverbot verschont zu bleiben.

Aus rechtlicher Sicht ist daher jedem Betroffenen anzuraten, sich

GEGEN DEN VORWURF EINER GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG ZU WEHREN.

Erfolgreich kann dies in der Regel nur sein, wenn sich ein erfahrener Verkehrsanwalt für die Belange des Betroffenen einsetzt - schließlich erhält die Privatperson selbst noch nicht einmal Einsicht in die behördliche Bußgeldakte!

Allerdings ist bei der Auswahl und Beauftragung eines Anwalts Verschiedenes zu beachten:

1.) Leider zeigt sich immer wieder, dass viele Rechtsanwälte nur eine oberflächliche Prüfung der Bußgeldakte vornehmen und recht schnell zu dem Ergebnis gelangen, dass die Messung scheinbar ordnungsgemäß war. Bei derartigem Verhalten werden aber die Chancen des Mandanten grob fahrlässig verspielt.

Wenn ein Verteidiger wirklich das beste Ergebnis für seinen Mandanten erzielen will, muss er sich detailliert mit der Materie auseinandersetzen und sowohl die technischen Hintergründe des Messverfahrens kennen, als auch gezielt nach Fehlerquellen suchen und diese Ansätze konsequent verfolgen.

Daher sollte der ANWALT IN DER VERTEIDIGUNG IN BUSSGELDMANDATEN SEHR ERFAHREN sein.

Bei Fachanwälten für Verkehrsrecht können sich Rechtsuchende immerhin sicher sein, dass diese eine konsequente Fortbildung auf dem Bereich des Verkehrsrechts betreiben und überdurchschnittliche praktische Erfahrung sowie nachgewiesene theoretische Kenntnisse aufweisen.

2.) Bereits zu Beginn des Erstberatungsgespräches sollte mit dem Anwalt die Frage der Kosten geklärt werden. Dabei sollte eine unverschleierte Darlegung der anfallenden Kosten durch den Rechtsanwalt selbstverständlich sein.

Sofern eine Verkehrsrechtschutzversicherung besteht, wird diese in aller Regel die Kosten sowohl für den Anwalt als auch für einen möglicherweise einzuschaltenden Sachverständigen übernehmen. Anderenfalls besteht die Möglichkeit einer gesonderten Gebührenvereinbarung.

Es kann sich also lohnen, beim Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung misstrauisch zu werden und einen geeigneten Rechtsanwalt aufzusuchen ...

Dr. jur. Sven Hufnagel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kanzlei Dr. Hufnagel Rechtsanwälte

Frohsinnstraße 26
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Tel.: (+49) 06021 / 21322
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Mail: s.hufnagel@dr-hufnagel.de
Web: www.dr-hufnagel.de

Der Verfasser ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und als solcher überwiegend im Bereich des Bußgeldrechts (v.a. Abwehr von Fahrverboten) und Verkehrsstrafrechts sowie des zivilen Verkehrsrechts (Unfallregulierung, Probleme beim Kfz-Kauf) tätig. Er veröffentlicht regelmäßig verkehrsrechtliche Artikel in namhaften Fachzeitschriften und steht immer wieder als Experte für Interviews mit Rundfunk und Presse zur Verfügung.

Eine Rechtsberatung wird mit den vorstehenden Ausführungen nicht erteilt. Ebenso wenig sind diese Ausführungen so zu verstehen, dass in jedem erdenklichen Fall ein positives Ergebnis zu erzielen ist. Die obigen Ausführungen können somit eine detaillierte Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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