10 km/h Zonen unzulässig!

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Zumindest in Berlin Mitte ist es nun passiert: ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild auf 10 km/h ist für unzulässig erklärt worden. Es ging um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h in der Dircksenstraße in Berlin-Mitte.

Vielen Autofahrern ist es schon länger ein Dorn im Auge. Es wird (wohl zu Recht) dargestellt, dass man kaum so viel „Touch“ mit der Kupplung eines Schaltwagens aufbringen kann, um überhaupt mit einer Geschwindigkeit von 10 km/h zu fahren. Insofern sei es schon gar nicht oder kaum möglich, überhaupt eine Geschwindigkeit von 10 km/h einzuhalten. Diese wird ja dann auch gar nicht auf (zumindest älteren) Tachometern angezeigt.

Es gab daher schon immer gute Gründe, die Zulässigkeit von 10 km/h Zonen durch entsprechende Schilder anzuzweifeln. 

Das OVG Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung jedoch eine (etwas verblüffende) andere Begründung gefunden, die zur Ungültigkeit des 10 km/h Schildes führte. Im Straßenverkehrsrecht gelte der Ausschließlichkeitsgrundsatz. Der Verkehr dürfe nur durch die in der Straßenverkehrsordnung abgebildeten Verkehrszeichen geregelt werden. Eine Auslegung seien daher enge Grenzen gesetzt. Insbesondere könne durch Auslegung ein neues, in den einschlägigen Vorschriften nicht vorgesehenes Zeichen eingeführt werden. Dies sei aber bei einem 10 km/h -Schild gar nicht der Fall! 

Ebenso wenig sei die Einführung eines solchen Schildes mit Zustimmung der obersten Landesbehörden zulässig. Dieser Weg sei nur für sogenannte Zusatzzeichen, d. h. Zeichen, die unter einem Verkehrszeichen angebracht werden, gegeben. Hier das Aktenzeichen einer wie ich meine bemerkenswerten Entscheidung: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.11.2019, Aktenzeichen OVG 1 B 16.17.

Haben Sie Fragen hierzu? Dann nehmen Sie gerne Verbindung auf über unsere Homepage: www.ra-hartmann.de

Dr. Henning Hartmann 

Fachanwalt für Strafrecht 

Fachanwalt für Verkehrsrecht

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