10 Rechtstipps zu 10 Rechtsgebieten

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Sie haben schon immer die Leute beneidet, die einen Anwalt (m/w/d) in der Familie oder im Freundeskreis haben? Weil die den (oder die) dann einfach mal schnell fragen können, wenn es ein rechtliches Problem gibt. Aber glauben Sie mir: Mehr als ein paar allgemeine Anworten, sprich „Binsenweisheiten“, wird Ihnen so ein befreundeter Anwalt am Küchentisch, in der Kneipe oder auf der Party (außerhalb einer kostenpflichtigen individuellen Rechtsberatung) auch nicht geben.


Wie solche Antworten dann aussehen, möchten Sie wissen? Gut, dann kommen wir diesem Wunsch doch einmal nach und geben hier 10 einfache und kostenlose Antworten zu Standardfragen auf 10 Rechtsgebieten.


1. Arbeitsrecht


Als Arbeitnehmer sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, die das Arbeitsrecht abdeckt. Denn mindestens einmal in Ihrem Berufsleben werden Sie wahrscheinlich mit der Situation einer Kündigung durch den Arbeitgeber konfrontiert sein und wissen wollen, wie man damit am besten umgeht.


Die Standardantwort lautet: Zum Anwalt gehen und die Rechtslage prüfen lassen. Das Ergebnis wird häufig sein: Am besten rechtzeitig innerhalb der Klagefrist von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen und dann im Gütetermin oder außergerichtlich mit dem Arbeitgeber über eine angemessene Abfindung verhandeln.


2. Gesellschaftsrecht


Sie wollen sich selbständig machen und irgend eine Art von Gewerbe betreiben? Dann denken Sie auch an die Frage der Haftung.


Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer GbR oder OHG haften Sie unbeschränkt persönlich. Diese unbeschränkte persönliche Haftung können Sie vermeiden, wenn Sie Ihr Gewerbe in der Rechtsform einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH betreiben. Das verursacht zwar einen gewissen Gründungsaufwand, lässt Sie danach aber sicher ruhiger schlafen.


3. Erbrecht


Wenn es Ihnen völlig egal ist, wer Ihr Vermögen nach dem Ableben erbt, dann springen Sie jetzt bitte gleich zum nächsten Punkt.  Andernfalls gilt:


Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge begünstigt die Familie, also den Ehegatten und die Kinder. Wenn Sie beides nicht haben oder Ihr Vermögen abweichend von der gesetzlichen Erbfolge verteilen wollen, dann sollten Sie ein Testament errichten. In diesem können Sie dann zum Beispiel Ihren nichtehelichen Lebensgefährten, einen guten Freund oder eine bestimmte Organisation als Erben einsetzen.


Dabei müssen Sie aber die gesetzlich vorgeschriebene Form der Testamentserrichtung beachten: entweder eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder notariell beurkundet. Schreibmaschine oder E-Mail gehen definitiv nicht.


4. Vertragsrecht


Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, lesen Sie ihn bitte durch. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht gelesen und verstanden haben.


Wenn es um mehr als nur Kleinkram geht, lassen Sie den Vertrag am besten von einem Anwalt durchsehen. Ich empfehle das für Arbeitsverträge, (gewerbliche) Mietverträge, Grundstückskaufverträge, Leasingverträge und eben alles andere, bei dem es nicht nur um Peanuts geht.


Natürlich ist eine Vertragsprüfung nicht kostenlos, aber dafür schaut dann auch ein Profi drüber, der dafür haftet, wenn er etwas Wichtiges übersieht.


5. Mietrecht


Das gesetzliche Mietrecht ist sehr mieterfreundlich. Jede vertragliche Abweichung vom gesetzlichen Leitbild benachteiligt in der Regel den Mieter zugunsten des Vermieters.


Ein unbefristeter Mietvertrag ist für den Mieter in der Regel besser als ein befristeter Mietvertrag, da der Vermieter einen (unbefristeten) Mietvertrag nur unter engen Voraussetzungen kündigen kann.


Eine Staffelmiete, bei der sich die Miete zB jährlich automatisch erhöht, ist für den Mieter in der Regel nachteilig, da ein Mieterhöhungsverlangen (außerhalb von Staffelmieten) ein für den Vermieter relativ kompliziertes Verfahren ist.


6. Urheberrecht (Filesharing)


Sie haben eine Abmahnung erhalten, weil Sie irgend einen Film oder ein Musikstück illegal aus dem Internet heruntergeladen haben?


Die Erfahrung lehrt: Über die Höhe der Abmahngebühr und/oder des Schadensersatzes können Sie mit dem Abmahner in der Regel verhandeln, da sich ein Prozess wegen ein paar hundert Euro auch für die Abmahnkanzleien eher nicht lohnt.


7. Strafrecht


Ich bin kein Strafrechtler, aber die allgemeine Regel lautet hier: Bevor Sie sich als Beschuldigter auf eine Aussage einlassen, versuchen Sie zunächst über einen Anwalt im Wege der Akteneinsicht in Erfahrung zu bringen, was man Ihnen genau vorwirft und welche Beweismittel die Staatsanwaltschaft gegen Sie in der Hand hat.


Auch wenn es Ihnen vielleicht schwer fällt: im Zweifel erst einmal den Mund halten. Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf nicht gegen Sie verwendet werden. Sie haben später noch genug Zeit, Ihre Sicht der Dinge darzulegen.


8. Versicherungsrecht


Das wird jetzt vielleicht nicht jeder so gern hören, aber meine Empfehlung ist: Seien Sie vorsichtig mit Versicherungsmaklern. Diese stehen nämlich nicht zwangsläufig immer auf Ihrer Seite, sondern rechtlich gesehen zwischen Ihnen und der Versicherung. Häufig, so jedenfalls meine Erfahrung, steht der Versicherungsmakler dem Versicherer sogar etwas näher als Ihnen.


Wenn es also um die Frage geht, ob Sie eine sogenannte Obliegenheit verletzt haben, dann besprechen Sie das besser zunächst mit Ihrem Anwalt. Der steht nämlich nur auf Ihrer Seite und ist außerdem zur Verschwiegenheit verpflichtet.


Bei einem Versicherungsmakler dagegen müssen Sie davon ausgehen, dass Ihr vertrauliches Geständnis dann vielleicht doch auch irgendwie dem Versicherer zu Ohren kommt. Also seien Sie da lieber vorsichtig. Ein gesundes Misstrauen ist meines Erachtens auch angebracht gegenüber Anwälten, die Ihnen von Ihrem Haftpflichtversicherer "kostenlos" zur Seite gestellt werden. Diese Kollegen stehen nämlich nach meiner Einschätzung von vornherein in einem zumindest latenten Interessenskonflikt. Vor allem dann, wenn sie regelmäßig von diesem Versicherer beauftragt werden. ...


9. Steuerrecht


Gehen Sie davon aus, dass die meisten Anwälte nichts oder so gut wie nichts vom Steuerrecht verstehen. (Ausnahme natürlich Fachanwälte für Steuerrecht). Wenn Ihr Fall also auch eine steuerliche Komponente hat, wie häufig im Gesellschaftsrecht oder Erbrecht, dann lassen Sie sich da auch von Ihrem Steuerberater beraten, der Ihre individuelle steuerliche Situation kennt.


Irgendwo in den Hinweisen des Notars oder in den Mandatsbedingungen des Anwalts steht nämlich häufig, dass er für steuerliche Fragen keine Haftung übernimmt. Das ist auch redlich und gut so, wenn er Ihnen das ausdrücklich sagt. Wenn nicht, fragen Sie besser nach und ziehen Sie dann eben Ihren Steuerberater hinzu.


10. Sie und Ihr Anwalt


Zum Schluss noch zwei Bemerkungen zum Thema Anwalt:


a) Seien Sie aufrichtig und ehrlich zu Ihrem Anwalt und verschweigen Sie ihm nichts, was zum Fall dazugehört. Ein Anwalt kann Sie nur dann sachgerecht beraten, wenn er alle relevanten Umstände kennt. Es nützt Ihnen also nichts, wenn Sie Ihrem Anwalt das, was Ihnen unangenehm ist, verschweigen.


b) Reden Sie mit Ihrem Anwalt vorab über die Kosten. Sie können redlicherweise keine kostenlose Rechtsberatung erwarten. Rechtsberatung ist für den Anwalt Arbeit und kostet Geld. Wieviel genau, sollten Sie mit Ihrem Anwalt offen besprechen.


Soweit diese Binsenweisheiten. Jetzt sind Sie in etwa auf dem Stand, auf dem Sie wären, wenn Sie einen Anwalt in Ihrer Familie oder in Ihrem Freundeskreis hätten. Für eine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall reicht das natürlich noch nicht. Aber es ist schon einmal eine Basis. Und der Titel klingt doch wirklich nett, oder? Könnte so direkt auf der Titelseite der BILD, AZ, tz oder sonstwas stehen. ...


Dr. Wolfgang Gottwald

Rechtsanwalt

Foto(s): wogo


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