12 Years a Slave Abmahnung des Filmwerkes durch Rechtsanwälte Schutt & Waetke

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Die Rechtsanwaltskanzlei Schutt Waetke aus Karlsruhe mahnt das urheberrechtlich geschütze Filmwerk 12 Years a Slave für die Rechteinhaberin TOBIS Film GmbH & Co. KG ab. Gefordert wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 732,50 EUR.

Es ist unangenehme Post?!?

Abmahnungen mit Forderungen, die in die Hunderte von Euro gehen und eine beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Aber: Kein Grund zur Panik!

Wichtig ist der richtige Umgang mit den Abmahnungen:

Zunächst sollten Sie die Abmahnung nicht ignorieren! Der Abgemahnte ist verpflichtet, auf eine Abmahnung zu reagieren oder er bringt sich in die Gefahr eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens. Entweder muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden oder aber die Ablehnung schriftlich begründet werden. Um wirksam zu sein, muss die Abmahnung nicht per Einschreiben verschickt werden. Die Abmahnkanzlei muss nämlich lediglich nachweisen, dass sie die Abmahnung abgeschickt hat.

Ratsam ist es, zu prüfen, ob Sie überhaupt der richtige Adressat der Abmahnung sind - sprich, ob Sie für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung haften. Hier ist eine Betrachtung des Einzelfalls bedeutsam, denn auch als Anschlussinhaber können Sie von der Haftung befreit sein: Der BGH hat beispielsweise vor kurzem entschieden, dass eine Haftung des Anschlussinhabers nicht in Betracht kommt, wenn volljährige Familienmitglieder die Rechtsverletzungen begangen haben und Sie hiervon keine Kenntnis hatten (BGH, Urteil vom 12.10.2010, 1 ZR 121/08).

Schließlich sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls einfach - ohne eingehende Prüfung - unterzeichnen. Sie kann nicht widerrufen oder angefochten werden und bindet Sie ein Leben lang! Auch Vorsicht vor Mustern, die im Internet zu finden sind! Um sich nicht mehr zu binden, als nötig, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen: Ein Fachanwalt kann eine für Ihren Fall modifizierte Unterlassungserklärung formulieren.

Gern helfen wir Ihnen, Ihr Problem mit der Abmahnung zu lösen. 

Kontaktieren Sie uns einfach für ein kostenfreies Erstgespräch unter 030 206 269 22 

Wir sind auch am Wochenende für Sie da!

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg


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