2024 Ungerechtfertigte Google Bewertungen als Kiosk-Betreiber erhalten? Wir unterstützen bei der Löschung!

  • 2 Minuten Lesezeit

Als Kiosk unberechtigte Google Bewertungen löschen lassen: Wir zeigen wie!


Unsere anwaltliche Arbeit fokussiert sich vor allem auf das Thema "Löschung von Google Bewertungen". Über die vergangenen Jahre hinweg konnten wir zahlreichen Klienten aus diversen Branchen dabei helfen, unerwünschte negative Google Bewertungen erfolgreich zu entfernen. Viele dieser langjährigen Klienten stammen aus dem Bereich der Kiosk-Betreiber.


1.Kiosk-Betreiber können sich gegen ungerechtfertigte negative Google Bewertungen zur Wehr setzen.


Unsere Erfahrung zeigt, dass Kiosk-Betreiber mit verschiedenen Arten von Bewertungen konfrontiert sein können, darunter auch solche von echten Kunden. Nach zahlreichen Gesprächen mit Kiosk-Betreibern fällt auf, dass negative Bewertungen, auch gefälschte, oft auftreten, nachdem Kunden ein Angebot abgegeben haben, das vom Kiosk-Betreiber nicht angenommen wurde, da ein anderes Angebot bevorzugt wurde.

Häufig erreichen uns Anfragen von Kiosk-Betreibern, die die Bewerter nicht identifizieren können, sei es, weil diese anonym bewertet haben oder der Name des Bewerter nicht bekannt ist. In solchen Fällen sprechen wir von sogenannten Fake-Bewertungen.


Die gute Nachricht:


Fake-Bewertungen müssen von Kiosk-Betreibern auf Google nicht hingenommen werden. Wenn eine Bewertung unbegründet ist und der Bewerter keinerlei geschäftlichen Kontakt mit dem Kiosk-Betreiber hatte, besteht die Möglichkeit, diese negative Bewertung zu entfernen.


2. Kiosk-Betreiber und negative Google Bewertungen: Wir stehen an Ihrer Seite.


Auch Ihnen helfen wir gerne dabei, negative Google Bewertungen und Rezensionen entfernen zu lassen. Unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Löschung unangemessener negativer Bewertungen von Kiosk-Betreibern auf Google ermöglicht eine hohe Erfolgsquote von etwa 90 %.


3. Kostenfreies Erstgespräch – Nehmen Sie Kontakt auf


Sie können uns gerne für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch unter (0471/483 99 88 – 0) anrufen. Gemeinsam können wir besprechen, ob wir auch in Ihrem Fall erfolgreich negative Google Bewertungen entfernen können. Alternativ stehen wir Ihnen auch per E-Mail (info@drnewerla.de) oder über die Nachrichtenfunktion auf anwalt.de zur Verfügung.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zu einem erschwinglichen Festpreis an (beginnend ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. pro beanstandeter negativer / ungerechtfertigter Google Bewertung/Rezension).


4. Nutzung der Rechtsschutzversicherung


Falls Sie über eine Firmenrechtsschutzversicherung verfügen, kann diese in einigen Fällen sogar die Kosten unserer anwaltlichen Dienstleistung abdecken. Kontaktieren Sie uns gerne, um gemeinsam zu prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten in Ihrem Fall übernehmen kann.

Sind Sie als Kiosk-Betreiber von ungerechtfertigten negativen Google Bewertungen betroffen und möchten diese löschen lassen?


Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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