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3 Jahre und 6 Monate Haft für Uli Hoeneß - Landgericht München II sieht Selbstanzeige als unwirksam an

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Mit Urteil vom 20.02.2014 sprach das Landgericht München II den Präsidenten des FC Bayern München der Steuerhinterziehung in sieben Fällen schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten. Das Gericht blieb dabei deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten forderte.

Damit hält das Landgericht München II die Selbstanzeige des Bayern-Präsidenten für unwirksam. Nach Ansicht des Gerichts spreche zwar für Hoeneß, dass er geständig und nicht vorbestraft sei sowie weiterhin auch unter einer großen psychischen Belastung stehe. Der Prozess habe einen „gewaltigen medialen Wirbelsturm“ ausgelöst. Hoeneß habe öffentlich am Pranger gestanden. Auch seine Lebensleistung verbunden mit seinem sozialen Engagement sowie die verunglückte Selbstanzeige seien zu berücksichtigen.

Jedoch komme vorliegend eine Bewährungsstrafe nicht in Betracht. Die Anklage war ursprünglich von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe des Prozesses hatte sich diese Summe auf mindestens 27,2 Millionen Euro erhöht. Die Verteidigung hatte diese Steuerschulden anerkannt. Gewichtige Milderungsgründe, die eine Bewährungsstrafe rechtfertigen würden, seien vorliegend nicht gegeben.

Entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft verneinte das Gericht vorliegend jedoch einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung.


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