56.000 Euro Kosten wegen Krebsbehandlung – Muss die Krankenkasse zahlen?

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Ein Mandant streitet sich mit seiner gesetzlichen Krankenkasse. Es geht um Fahrtkosten in Höhe von 27.000 Euro und um Behandlungskosten von 29.000 Euro. Er erkrankte an Krebs. Der Gehirntumor kann operativ nicht entfernt werden. Einzig eine Strahlentherapie in Kombination mit einer Chemotherapie kann seine Rettung sein. Die Behandlung ist kompliziert, es ist ein sehr seltener Krebs. Die Ärzte vor Ort haben ihn an eine Spezialklinik für Strahlentherapie verwiesen – diese Klinik ist knapp 120 km entfernt.

Empfehlung des Arztes vor Ort

Unser Mandant reichte eine Verordnung für die Fahrten bei der Krankenversicherung ein. Sie lehnte eine Kostenübernahme ab, denn für die Strahlentherapie müsse sie auch nicht zahlen. Aufgrund der ausdrücklichen Empfehlung der Ärzte vor Ort fuhr er dennoch mit dem Taxi in die Spezialklinik hin und zurück - an 40 Tagen. Er hatte – vollkommen nachvollziehbar – Angst um sein Leben und vertraute der ausdrücklichen Empfehlung seiner Ärzte.

27.000 Euro Taxikosten - 29.000 Euro Behandlungskosten

Es sind nun 27.000 Euro Taxikosten offen. Die Therapie kostete zudem 29.000 Euro, auch hierfür will die Krankenkasse nicht zahlen. Die Strahlentherapie schlug gut an, unserem Mandanten geht es heute besser. Jedoch belasten ihn diese Kosten sehr. Er ist zurzeit wegen der Krebserkrankung weiterhin berufsunfähig.

Er legte selbst Widerspruch ein gegen beide Ablehnungen - ohne Erfolg. Dann suchte er unsere Kanzlei auf und wir haben nun Klage eingelegt. „Der Fall ist leider ein Sinnbild unseres Gesundheitssystems“, so Rechtsanwalt Penteridis, der den Fall betreut. „Manche Entscheidungen der Krankenkassen kann ich einfach nicht nachvollziehen“, führt der Fachanwalt für Medizinrecht fort.

Jetzt Klage eingelegt

„Unser Mandant hat eine seltene Form von Krebs und der Arzt empfiehlt die Spezialklinik, der Mandant denkt auch daran, zunächst einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu stellen – und die Behandlung ist sogar erfolgreich“, erläutert der Anwalt, der bundesweit tätig ist.

„Hier geht es um Leben und Tod – und die Krankenkasse behauptet, die Behandlung in der Spezialklinik sei nicht ausreichend erforscht, was nach unserem Stand und dem Stand der behandelnden Ärzte vor Ort nicht stimmt“, regt sich der Rechtsanwalt aus dem Kreis Paderborn auf. "Außerdem kommt es darauf auch nicht an, denn es liegt ein sog. Seltenheitsfall vor", betont der Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Wir sind als Kanzlei optimistisch, dass das Sozialgericht Detmold das Recht auf der Seite unseres Mandanten sieht. Wir werden alles dafür geben, damit er sich vollends auf seine Gesundheit konzentrieren kann.

Aktenzeichen: liegen im Zeitpunkt der Erstellung (15.10.2020) dieses Beitrages nicht vor

Foto(s): @Pixabay.com

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