A 380 Flugzeugfonds: Anlegern drohen hohe Verluste – Handlungsmöglichkeiten – Anwälte informieren!

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Diversen Medienberichten zufolge (z. B. ntv vom 10.11.2018 oder Spiegel vom 28.02.2019) drohen Anlegern in A380-Flugzeugfonds inzwischen hohe Verluste mit ihren Anlagen.

Viele Anleger hatten sich beim A 380 beteiligt in der Hoffnung auf hohe Renditen, hier wurden teilweise 7,25 % oder mehr pro Jahr in Aussicht gestellt, oder in der Hoffnung auf eine sichere Anlage zur Altersvorsorge.

In vielen Fällen droht Anlegern stattdessen eine Bruchlandung, tausende deutscher Anleger haben Medienberichten zufolge ca. 1,6 Mrd. € in die Riesenvögel investiert, und zwar einer Auswertung von www.test.de zufolge in folgende und weitere Fonds:

  • DS- Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV
  • DS Fonds Nr. 130 Flugzeugfonds V
  • Doric Flugzeugfonds 3
  • DS Fonds Nr. 131 Flugzeugfonds VI & VII
  • DS-Fonds Nr. 135 Flugzeugfonds X
  • Doric Flugzeugfonds 6
  • Sky Cloud A 280
  • DS Fonds Nr. 136 Flugzeugfonds XI
  • Hannover Leasing 200 Flight Invest Invest 49
  • DS-Fonds 137 Flugzeugfonds XII
  • Sky Cloud II-A 380
  • Sky Cloud III-A 380
  • Sky Cloud IV-A 380
  • Hannover Leasing 209 Flight Invest 50
  • DS Fonds Nr. 140 Flugzeugfonds XIV

Die A380-Flugzeuge wurden aufgekauft und an Fluggesellschaften wie Singapore Airlines, Emirates oder Air Frans verleast, oftmals für 10 Jahre.

Nach Ablauf der Leasingperiode sollten die A380 weiter geflogen werden und sich erst dann richtig rechnen.

Allerdings hat sich inzwischen herausgestellt, dass der A 380 teuer im Einsatz und unflexibel ist, weshalb Medienberichten zufolge bisher nur ein einziger A380 von deutschen Flugzeugfonds weiter verleast werden konnte.

Damit drohen aber in vielen Fällen hohe Verluste für die Anleger, zumal in vielen Fällen ein hoher Fremdkapitaleinsatz bei den jeweiligen Fonds zum Einsatz kam.

Anleger sollten dabei ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, z. B. gegen die Vermittler der Anlage. Die A380-Flugzeugfonds wurden oftmals von Banken an Anleger vermittelt. Dabei schuldet ein Anlageberater-/Vermittler immer eine anleger- und objektgereichte Beratung des Anlegers, d. h. er muss den Anleger aufklären über Chancen, aber auch Risiken des Investments wie z. B. Totalverlustrisiko, hoher Fremdkapitalanteil, Risiken bei der Vermietung, etc.

Sofern die Anlageberatung nicht anleger- und objektgerecht war, sind die jeweiligen Banken/Vermittler zum Schadensersatz verpflichtet. Banken müssen teilweise auch über die erhaltenen Provisionen aufklären.

Sollte die Anlageberatung nicht anleger- und objektgerecht gewesen sein, so kann der Anleger vom Berater verlangen, so gestellt zu werden, als ob er die Anlage nicht gezeichnet hätte.

In solchen Fällen haben Anleger, was selbstverständlich immer im Einzelfall geprüft werden muss, nach Ansicht von Dr. Späth & Partner gute Chancen, um gegen die jeweiligen Vermittler/Berater Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind dabei seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 16 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und mit Fällen wie dem gegenwärtigen bestens vertraut.

Betroffene A380-Flugzeugfonds-Anleger können sich daher gerne an Dr. Späth & Partner wenden, wir beraten Sie gerne und stellen auch für rechtsschutzversicherte Anleger gerne eine kostenlose Anfrage.


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