Ab wann gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mein Unternehmen?

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Ab dem 1. Januar 2024 gilt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen schon mit über 1000 Beschäftigten. Damit wird das Thema Lieferkette endgültig bei den KMU in Deutschland ankommen.

Was muss vom 1. Januar 2024 beachtet werden?

Das für die Kontrolle zuständige Bundesamt BAFA teilt mit, dass zu Beginn noch nicht alle Sorgfaltspflichten des LkSG erfüllt sein müssen - aber die Umsetzung muss bereits begonnen haben. Unternehmen sollten in einem ersten Schritt also zügig die interne Verantwortlichkeit für das Risikomanagement klären und die entsprechenden Ressourcen einplanen.

Einrichtung einer funktionsfähigen Beschwerdestelle notwendig

Ebenfalls muss schon zum 1. Januar 2024 ein funktionsfähiger Beschwerdemechanismus bestehen. Die Anforderungen an die Beschwerdestelle sind nicht trivial: das System muss für Beschwerden entlang der gesamten Lieferkette offen sein, es muss die Identität des Hinweisgebers schützen und ggf. mehrsprachig sein. Beschwerden müssen von Personen bearbeitet werden, die unabhängig, nicht an Weisungen gebunden sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (das trifft auf Rechtsanwälte schon von Berufs wegen zu). Bei Hinweisen auf Pflichtverletzungen müssen die adäquaten Maßnahmen ergriffen werden.

Beschwerdestelle muss zum Unternehmen passen

Auf dem Markt gibt es einige Anbieter, die eine effiziente Softwarelösung versprechen. Das kann funktionieren - muss es aber nicht. Ich rate jedenfalls dringend davon ab, die eigene unternehmerische Verantwortung auf die (zu) leichte Schulter zu nehmen. Gerne unterstütze ich dabei, die ersten Schritte zur Umsetzung des LkSG in Ihrem Unternehmen zu gehen und passgenaue Lösungen zu finden!

Sprechen Sie mich gerne an:

Rechtsanwalt David Reimann, BA (Deutschland, Österreich) 

dr@reimann.legal

AT: + 43 1 9974047

DE: +49 911 477 39727

www.reimann.legal

Foto(s): DALL-E (Prompt "digital art of female workers in a textile factory")


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