BeTogetherMedia B.V. Abbuchungen und Mahnungen von Webbilling und Rechtsanwalt Kipke

  • 3 Minuten Lesezeit

Finden Sie Abbuchungen von ihrem Konto und können sich den Grund hierfür nicht erklären oder kennen die abbuchende Firma gar nicht? Womöglich finden Sie als Auftraggeber den Namen „BeToetherMedia B.V.“ oder als Verwendungszweck „BTMbill.info“?

Dann handelt es sich i.d.R. um Lastschriften für Dienste der Firma BeTogetherMedia B.V. - erfahren Sie hier, was nun zu tun ist.

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Auch die Firma Webbilling AG tritt gelegentlich ebenfalls auf, wenn es um Lastschriften vom Bankkonto, ungewöhnliche Abbuchungen vom Kreditkartenkonto oder Positionen auf der Abrechnung vom Kreditkartenkonto geht, die oft nicht klar zugeordnet werden können.


Hintergrund der Abbuchungen

Werden Beträge vom Konto eingezogen, so findet man unter anderem auch Begriffe oder Phrasen im Verwendungszweck wie z.B. „ BTMbill.info “. Dabei findet das Lastschriftverfahren auch bei anderen Anbietern von z.B. Online-Abos im Bereich Casual Dating Verwendung. Dazu gehören auch Firmen wie die Casual Networks B.V. („ casualbill.com “) oder Paidwings AG („ Paidwings, www.pdws.ch, pdws.ch, Paidwg.ch oder auch PAIDW AG “). Weitere Infos zur Casual Networks finden Sie hier: HQ Entertainment und Casual Networks BV | e-commerce-Kanzlei, weitere Infos zur Paidwings AG unter: Abbuchungen der Paidwings AG sicher stoppen | e-commerce-Kanzlei.

Bei der Be Together Media handelt es sich ebenfalls regelmäßig um Seiten wie www.singles.ag . Dabei gibt es auch Seiten wie z.B. seitensprungarea.com , die vormals von der Be Together Media betrieben wurden, für die derzeit aber die ebenfalls niederländische Firma Media Websolutions B.V. verantwortlich ist. Media Websolutions B.V.  betreibt auch weitere ähnliche Portale wie www.hotdates18.com oder affaire.com.

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Falsche Reaktion: Beträge sofort zurückbuchen

Entdecken Sie solche Abbuchungen, sollten Sie Beträge nicht einfach blind zurückholen.

Die Rückgabe von Lastschriften beendet einen Vertrag NICHT. Nicht selten werden diese Beträge vom Betreiber im Folgenden angemahnt oder von Inkasso-Unternehmen oder Anwälten bei Ihnen eingetrieben, plus entsprechender zusätzlicher Gebühren.



Mahnung durch Rechtsanwalt Sebastian Kipke

Reagieren Sie nicht auf Mahnschreiben, so wird können im nächsten Schritt Zahlungsaufforderungen von der Kanzlei Rechtsanwalt Kipke drohen – inklusive weiterer Gebühren. Dieser führt meistens aus:

Wird die Zahlung verweigert, so wird nicht selten die

„Durchsetzung der Forderung in einem Gerichtsverfahren“ 

angedroht.


Grundsätzlich gilt:
Lassen Sie die Abbuchungen, Schreiben und E-Mails der Gegenseite unbedingt von einem Rechtsanwalt prüfen, wenn Sie die Forderung für nicht gerechtfertigt halten. 

Werden gerichtliche Schritte von der Gegenseite eingeleitet und ist eine Forderung erst einmal tituliert, so kann die Gegenseite z.B. Ihr Konto pfänden.

Dann spielt es keine Rolle mehr, ob die Forderung ursprünglich berechtigt war oder nicht.


Nutzen Sie gerne unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und schicken Sie uns gerne die Abbuchungen bzw. Mahnungen zur Prüfung unter: Kontakt | e-commerce-Kanzlei


Wir helfen Ihnen!

Sie haben Abbuchungen festgestellt, die Sie sich nicht erklären können?

Sie erhalten Mahnungen von der BeToetherMedia B.V. oder von Webbilling, aber die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt?

Rechtsanwälte fordern Sie bereits zur Zahlung auf?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil Sie gar nichts kostenpflichtig abgeschlossen haben?



Bewahren Sie Ruhe.

Lassen Sie die Forderungen gerne kostenfrei und unverbindlich durch uns überprüfen: Kontakt | e-commerce-Kanzlei


Wir helfen Ihnen gerne.


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Foto(s): © fotomek – stock.adobe.com


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