Abgasskandal – Abmeldung von der Musterklage bis 30.09.2019

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Am 30. September 2019 eröffnet das OLG Braunschweig das Musterfeststellungsverfahren gegen VW im Abgasskandal. Mehr als 400.000 geschädigte Autokäufer haben sich der Klage angeschlossen. Auf sie wartet voraussichtlich ein Mammutprozess, der sich über mehrere Jahre hinziehen wird – mit ungewissem Ausgang für die Verbraucher. Noch können sie sich umentscheiden, um ihre Schadensersatzansprüche in einer Einzelklage durchzusetzen. Dazu ist eine Abmeldung von der Musterklage spätestens bis zum 30. September 2019 erforderlich. Danach sind die Teilnehmer an die Musterklage gebunden und auch an ihren Ausgang.

Die Musterfeststellungsklage ist juristisches Neuland und schon vor der Eröffnung des Verfahrens scheint klar zu sein, dass es Jahre dauern wird bis es zu einer rechtskräftigen Entscheidung kommt. Volkswagen selbst rechnet mit einer Verfahrensdauer von vier Jahren oder länger, berichtetet die F.A.Z. online am 16. September 2019. Zugleich vertrete der Autobauer nach wie vor die Ansicht, dass die Kunden durch die Abgasmanipulationen keinen Schaden erlitten hätten, denn die Fahrzeuge könnten nach dem Software-Update im Straßenverkehr genutzt werden und seien sicher. „Von Einsicht ist bei VW nach wie vor nichts zu spüren. Das lässt auch die Aussichten auf einen zeitsparenden Vergleich im Musterverfahren sinken“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Das bedeutet wohl auch, dass das Musterverfahren über die volle Distanz gehen wird, inklusive Berufung vor dem BGH. Sollte dann eine Entscheidung zu Gunsten der Verbraucher gefallen sein, müssen die persönlichen Schadensersatzansprüche immer noch individuell geltend gemacht werden und weitere Zeit vergeht. Währenddessen tickt die Uhr für VW. Denn wenn die Gerichte vom Schadensersatzanspruch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abziehen, kann vom Anspruch der Verbraucher nach einigen Jahren nicht mehr viel übrig sein.

Zumindest wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte daher über die Abmeldung von der Musterklage nachdenken. „Ein Prozesskostenrisiko besteht dann auch nicht und die Rechtsprechung hat sich im Abgasskandal absolut verbraucherfreundlich entwickelt. Das zeigen nicht nur die Entscheidungen zahlreicher Landgerichte, sondern beispielsweise auch Urteile der Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe, Koblenz oder Hamm“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal. 

Auch Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung können sich für die Einzelklage entscheiden. „Die Erfolgsaussichten sind hervorragend und es gibt auch die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Mehr Informationen: https://www.hartung-rechtsanwaelte.de/abgasskandal/musterfeststellungsklage/



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