Abgasskandal – Audi-Käufer verlangt Schadensersatz vom Staat

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Bei Millionen von Fahrzeugen hat VW bekanntlich mit einer Software die Abgaswerte so manipuliert, dass im Prüfmodus die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten, während sie im realen Straßenverkehr überschritten wurden. Tausende Verbraucher, die einen VW, Audi, Seat oder Skoda mit der Manipulations-Software gekauft haben, haben inzwischen Schadensersatzklagen gegen VW eingereicht. Zahlreiche Verbraucher hatten mit ihren Klagen auch schon Erfolg. 

Ein Audi-Fahrer aus Hannover geht nun einen anderen Weg. Er macht seine Ansprüche nicht gegen Händler oder Hersteller geltend, sondern verlangt Schadensersatz vom Staat. Denn der Staat habe es Volkswagen bei den Manipulationen zu leicht gemacht. Es hätte genauer geprüft werden müssen, bevor die Typengenehmigung für die Fahrzeuge mit manipulierten Abgaswerten erteilt und somit bescheinigt wurde, dass die Fahrzeuge vorschriftsmäßig sind. Der Gesetzgeber habe es außerdem versäumt, europäische Verbraucherschutz-Vorschriften in deutsches Recht umzusetzen.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung vertritt bereits eine Vielzahl von Klägern im Abgasskandal. Er wird auch den Prozess am Landgericht Hannover interessiert verfolgen. „Durch die Abgasmanipulationen hat VW Behörden und Käufer getäuscht. Während die Kunden keine andere Möglichkeit haben als den Angaben zu vertrauen, hätten die Behörden wahrscheinlich schon genauer prüfen können. Auch nachdem der Abgasskandal bereits aufgeflogen war, hat das Bundesverkehrsministerium nicht unbedingt durchgegriffen und die getäuschten Kunden haben den Schaden. Von daher ist es durchaus ein interessanter Weg, auch den Staat zur Verantwortung zu ziehen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Allerdings: Wird der Staat zu Kasse gebeten, zahlt am Ende der Steuerzahler. „Daher sollten auch die Verantwortlichen für die Abgasmanipulationen, also die Autohersteller zur Verantwortung gezogen werden“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen, stehen dabei besser denn je. Zahlreiche Landgerichte haben VW bereits wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt. Diese Rechtsprechung wurde zuletzt von den Oberlandesgerichten Köln, Karlsruhe und Koblenz bestätigt.

Vor diesem Hintergrund können auch Verbraucher, die sich der Musterklage gegen VW angeschlossen haben, sich bis zum 30. September wieder abmelden, um ihre Ansprüche individuell durchzusetzen. „Das ist in der Regel zielführender und erfolgversprechender“, so Dr. Hartung.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage. 



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