Abgasskandal – Audi muss Schadenersatz bei Audi A6 leisten

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Die Audi AG musste im Abgasskandal eine weitere Niederlage bei einem Fahrzeug mit 3-Liter-Dieselmotor hinnehmen. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die VW-Tochter zu Schadenersatz bei einem Audi A6 3.0 TDI. In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz. Dadurch sei die Käuferin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, entschied das LG Düsseldorf mit Urteil vom 25. Mai 2022 (Az.: 16 O 345/20).

Die Klägerin hatte den Audi A6 mit 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 897 evo und der Abgasnorm Euro 6 im November 2017 als Neuwagen gekauft. Wie für zahlreiche andere Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch für dieses Modell einen verpflichtenden Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird.

Konkret bemängelte die Behörde, dass nur im Prüfmodus eine ausreichende Menge des für die Abgasreinigung notwendigen Harnstoffs AdBlue eingespritzt wird. So werden die Grenzwerte für den Emissionsausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten. Da unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverehr die AdBlue-Zufuhr reduziert werde, führe dies aber zu einem Anstieg der Emissionen.

Die Klägerin machte daher Schadenersatzansprüche geltend und hatte Erfolg.  Audi habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und konkludent darüber getäuscht, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Emissionsausstoß eingehalten werden. Es sei davon auszugehen, dass die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie Kenntnis von der unzulässigen Abschalteinrichtung und den damit verbundenen drohenden Verlust der Zulassung gehabt hätte. Ihr sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, so das LG Düsseldorf. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse Audi den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

So wie das LG Düsseldorf haben schon zahlreiche Gerichte, u.a. auch die Oberlandesgerichte München, Frankfurt, Koblenz, Naumburg oder Hamm Audi zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt. Es bestehen also gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen Audi durchzusetzen. „Allerdings muss die Verjährung der Schadenersatzansprüche im Blick behalten werden. Wer 2019 den Rückruf erhalten hat, sollte jetzt handeln, da aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist Ende des Jahres die Verjährung droht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/audi-im-abgasskandal




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