Abgasskandal bei FCA: Keine Ruhe für Automobilhersteller in Sicht!

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Im Dieselabgasskandal geschädigte Halter von Reise- und Wohnmobilen können regelmäßig auf Zuspruch der Gerichte setzen, um Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu erhalten.

Gutachten, Beschlüsse, verbraucherfreundliche Urteile: Der Dieselabgasskandal rund um in der Regel hochpreisige Reise- und Wohnmobile nimmt weiter Fahrt auf. Geschädigte Verbraucher können mittlerweile daraufsetzen, dass die deutschen Gerichte ihnen – eine rechtssichere Argumentation und die tatsächliche Schädigung vorausgesetzt – Schadenersatz für ihre erlittenen Nachteile zusprechen.

Immer wieder im Fokus steht Fiat Chrysler Automobiles (FCA). Der Hersteller ist durch die Fusion mit dem Automobilkonzern Groupe PSA (PSA) im Januar 2021 zur Automobilholding Stellantis N.V. geworden. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen. Das Landgericht Ravensburg hat am 15. März 2022 Az.: 2 O 256/21) durchblicken lassen, dass im Motor des Wohnmobils T 568 SL von Hymer mit dem Basisfahrzeug Fiat Ducato eine unzulässige Abschaltreinrichtung verbaut sein könnte. Der Autobauer manipuliert die Abgasreinigung im streitgegenständlichen Fahrzeug mit einer Zeitschaltuhr. Die Abgasreinigung soll nach 22 Minuten abgeschaltet werden.

„Sollte sich das bewahrheiten, wäre es der nächste verbraucherfreundliche Schlag gegen FCA. Das Unternehmen kann sich kaum noch aus seiner Rolle im Dieselabgasskandal rund um Reise- und Wohnmobile herausreden“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat zuletzt in mehreren Fällen des Wohnmobil-Abgasskandals Klage gegen den Hersteller Stellantis N.V. eingereicht.

Derzeit hagelt es Urteile gegen FCA. Es wurde beispielsweise kürzlich vom Landgericht Dessau-Roßlau wegen Dieselmanipulationen an einem Basisfahrzeug Fiat Ducato mit einem Motor Fil der EU-Abgasnorm 6 verurteilt, an einen Kläger 42.964,84 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 30. September 2021 zu zahlen (Urteil vom 14. April 2022, Az.: 4 O 315/21).

Das Landgericht Stuttgart wiederum hat FCA Italy dazu verurteilt, an einen geschädigten Verbraucher 37.936,07 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 4. November 2021 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs Modell Ayers Rock des Herstellers Hymer. Zudem wurde FCA Italy verurteilt, den Kläger von durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten des Klägers entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.751,80 Euro freizustellen.


Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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