Abgasskandal bei Reise- und Wohnmobilen: Weiteres Urteil gegen Fiat!

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Das Landgericht Dessau-Roßlau hat FCA Italy, eine Tochter der Stellantis N.V., wegen Dieselmanipulationen an einem Basisfahrzeug Fiat Ducato mit einem Motor Fil der EU-Abgasnorm 6 zu Schadenersatz verurteilt.

Der Dieselabgasskandal bei Reise- und Wohnmobilen nimmt weiter an Fahrt auf. FCA Italy, eine Tochter der Stellantis N.V. und früher bekannt als Fiat Group Automobiles, wurde kürzlich vom Landgericht Dessau-Roßlau verurteilt, an einen Kläger 42.964,84 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 30. September 2021 zu zahlen (Urteil vom 14. April 2022, Az.: 4 O 315/21).

Der geschädigte Verbraucher kaufte am 19. Juni 2018 ein im August 2017 produziertes Wohnmobil für 50.199,00 Euro als Neuwagen. Basisfahrzeug war ein Fiat Ducato mit einem Motor Fil der EU-Abgasnorm 6, für welches die italienische Zulassungsbehörde eine Typgenehmigung erteilt hatte. FCA Italy hatte dieses Basisfahrzeug hergestellt und verwendete für die Motorsteuerungssoftware von der Robert Bosch GmbH hergestellte Steuergeräte mit entsprechender Software, die die Robert Bosch GmbH nach Spezifikation von FCA Italy hergestellt hatte.

„Das Gericht hat den Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB bestätigt. FCA Italy habe die Motorsteuerungssoftware so entworfen, dass nach ca. 22 Minuten bzw. nach einer definierten Anzahl von Zyklen die Abgasrückführungs-Rate auf nahezu Null zurückgefahren und die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators deaktiviert wird“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Das Gericht hat den Vortrag des geschädigten Verbrauchers als unstreitig anerkannt, aber die Verteidigung der FCA Italy verworfen. Soweit das Unternehmen vortrage, es lägen keine unzulässigen Abschalteinrichtungen vor, sei unklar geblieben, ob sie damit in tatsächlicher Hinsicht bestreiten möchte, dass die Abgasrückführung nach ca. 22 Minuten abgeschaltet werde, oder ob sie lediglich die rechtliche Ansicht vertrete, darin sei keine unzulässige Abschalteinrichtung zu sehen. Angesichts der Umstände, dass die Untersuchungskommission „Volkswagen“, das KBA, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und die Robert Bosch GmbH (welche die Software hergestellt hat!) davon ausgingen, dass die Abgasrückführung nach ca. 22 Minuten deaktiviert werde, gebe es auch erheblichen Anlass dazu, anzunehmen, FCA Italy würde mit ihrem Vortrag, es liege keine unzulässige Abschalteinrichtung vor, lediglich eine Rechtsansicht vertreten wollen.

„Die Entwicklungen zeigen: Eigentümer von Reise- und Wohnmobilen sollten die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen und vernünftige finanzielle Kompensationen aufgrund der hohen Kaufpreise zu erhalten. Die finanziellen Schäden der Dieselkäufer sind regelmäßig sehr hoch“, sagt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung. Er hat zuletzt in mehreren Fällen des Wohnmobil-Abgasskandals Klage gegen den Hersteller Stellantis N.V. eingereicht. Stellantis ist im Januar 2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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